Wie der Homo-Sündenfall des Wiener Kardinals 2012 von der katholischen Nachrichtenseite „kreuz.net“ kommentiert wurde.
Nachfolgend bringen wir als Textzitate Beiträge der seit Dezember 2012 nicht mehr fortgeführten katholischen Internetseite „kreuz.net“, die sich konsequent mit dem – höflich gesagt – eigenartigen Vorgehen Kardinal Schönborns bei dessen Sündenfall zu Stützenhofen beschäftigt hat.
Wie häufig hat Kardinal Schönborn in Anbetracht der Kampagnen linker Medien ein medien- und nicht ein glaubensgerechtes Vorgehen gewählt.
Kardinal Galens Wahlspruch „Nec laudibus nec timore“ sei dem Wiener Kardinal, der zwar die zwei Homos, nicht aber den Ortspfarrer zu einem Gespräch nach Wien eingeladen hatte, empfohlen!
Wie immer fehlte es bei „kreuz.net“ nicht an deutlicher Wortwahl: So wird Kardinal Schönborn – wenig schmeichelhaft – nach Anbringung einer pornographischen Büste im Wiener Stephansdom, die wohl nur als Verhöhnung der selig gesprochenen Schwester Restituta Kafka gesehen werden kann, als „Porno-Kardinal“ bezeichnet [Zitat und Wertung: „kreuz.net“].
Nach der Kehrtwende in der Frage des schwulen Pfarrgemeinderates in Stützenhofen – S.E. Schönborn war nach einem Mittagessen mit dem Homo-Pärchen „beeindruckt“ – hatte „kreuz.net“ die Bezeichnung auf „Homoporn-Kardinal“ ausgeweitet [Zitat und Wertung: „kreuz.net“].
Beide recht deftigen Bezeichnungen des Kardinals sind Zeichen äußerster Empörung rechtgläubiger Katholiken. Zugleich werden diese möglicherweise S. E. Schönborn zu heftig ausfallen, weshalb wir sie nicht verwenden wollen.
Der Pfarrer sah sich nicht imstande, mit jemanden den Pfarrablauf zu gestalten, der öffentlich und reulos in schwerer Sünde lebt. Er hatte um seine Beurlaubung ersucht. Somit hat Kardinal Schönborn einen Pfarrer weniger und einen in Homo-Unzucht lebenden Pfarrgemeinderat mehr – und nicht zu vergessen: Ruhe von den Medien!
Die nachstehenden Verweise zu den „kreuz.net“-Beiträgen sind in umgekehrter zeitlicher Reihenfolge angeführt (die neuesten zuerst). Übermäßige Pointierungen haben wir nicht wiedergegeben und durch Auslassungszeichen gekennzeichnet.
„Nec laudibus nec timore!“
Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch
Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.