Österreichischer Justizapparat würde „nicht von rechtsstaatlichen Prinzipien sondern von massiv antisemitischen Tendenzen gelenkt“, so die Meinl Bank AG.
Anno 2009/2010 habe die Meinl Bank AG für sechs Monate die Kosten eines „erweiterten Personenschutz[es] ihres Aufsichtsratsvorsitzenden Julius Meinl übernommen“ und auch das Gut Meinls in Pöllau in der Steiermark bewacht.
Julius Meinl habe, so die Zeitschrift „trend“, 885.500,07 Euro aus der Meinl Bank entnommen, um damit Detektive zu seinem eigenen Schutz zu zahlen.
Diese Ausgaben sah die Staatsanwaltschaft offenbar nicht mit dem Betriebsgegenstand der Bank vereinbar.
In diesem Tatzusammenhang werfe die Wiener Staatsanwaltschaft (StA) Julius Meinl und den damaligen Vorständen der Meinl Bank, Peter Weinzierl und Günter Weiß, Untreue „aus klar antisemitischen Motiven“ vor, so Ende Dezember 2018 eine APA-Aussendung der Meinl Bank in Wien.
Diese „gezielte Maßnahme der StA gegen eine Einzelperson“ zeige, daß der „österreichische Justizapparat nicht von rechtsstaatlichen Prinzipien sondern von massiv antisemitischen Tendenzen gelenkt wird“, so die Vorwürfe der Meinl Bank AG weiter.
Denn schließlich sei Julius Meinl „Commissioner for Combatting Antisemitism des World Jewish Congress“.
Schon einmal sei der „Aktionismus der StA Wien gegen Julius Meinl von antisemitischen Motiven getragen“ gewesen, so die Meinl Bank AG: „bereits vor drei Jahren wurde eine gemeinnützige Spende der Meinl Bank an die israelische Ytzak Rabin Stiftung von der StA Wien kriminalisiert; damals hat allerdings das Justizministerium noch rechtzeitig die Reißleine gezogen“, so die Meinl Bank AG.
„Eine Anklage im eigentlichen Kriminalfall, dem umstrittenen Rückkauf von MEL-Zertifikaten, gibt es indes nach mehr als zehn Jahren Ermittlungen noch immer nicht“, merkt der „trend“ in der Ausgabe 1/2019 allerdings auch an.
Ob auch die EZB per 14. November 2019 aus tiefsitzenden antisemitischen Motiven der sich nun Anglo Austrian Bank nennenden Meinl Bank die Konzession entzogen hat, wissen wir nicht.
Jedenfalls unüberhörbar sind die Vorwürfe an die Meinl Bank, sich etwas zu tief in das Geschäft mit ukrainischen, litauischen und sonstigen Ex-Ostblock-Banken vorgewagt zu haben. Zum Schaden der einfachen Sparer und der Einlagesicherungen dieser Länder.
Gar böse Gerüchte sprechen bei den Back-to-Back-Treuhandkrediten gar von Unterstützung von Geldwäsche durch die Meinl Bank. Derart äußerte sich die Gouverneurin der ukrainischen Zentralbank, Valeria Gontereva, zum Ober-SOZI der Oesterreichischen Nationalbank, Ewald Nowotny.
Anfang März stellte jedenfalls die umbenannte Meinl Bank nun einen Insolvenzantrag beim Wiener Handelsgericht (GZ 5 S 29/20d).
Activa von 148 Millionen Euro stünden Passiva von 245 bis 285 Millionen Euro gegenüber.
„Es ist also davon auszugehen, dass die Gläubiger ihr Geld nicht vollständig zurückerhalten“, meldet da, wenig überraschend, eine Nachrichtenseite aus dem Wirtschaftsanwaltsmarkt.
Zum Schaden der Einlagensicherung und diverser Kunden der Bank.
Hoffen wir, daß nicht auch das Handelsgericht „antisemitisch“ durchsetzt ist.
Für Julius Meinl, die Anglo Austrian Bank, die EZB, die genannten Gerichte, die Briefkastenfirmen in Steuerparadiesen und alle anderen genannten Personen/Institutionen gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
„Nec laudibus nec timore!“
Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch
Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.