Karfreitag 2019
Sonderbar. Daß plötzlich die Antiklerikalen aus SPÖ und Gewerkschaft für den Karfreitag als Feiertag kämpfen, obwohl sie zuerst die Klage dagegen bei europäischen Gerichten unterstützt haben, die sich gegen die bevorzugende Feiertagsregelung für Protestanten richtete. Logische Folge: Die angeblich sachlich ungerechtfertigte Freistellung ist zu beenden.
Wie redlich die Anliegen der SPÖ und der Gewerkschaft sind, zeigt das Beispiel von Emil Goldberg, nach twitter-Account „Informationshandwerker für @spoe_at und @SCHIEDER“.
Karfreitag 2015
Am twitter-Account von Emil Goldberg, damals wie heute (jüdischer) Mitarbeiter der SPÖ, findet sich eine seit der NS-Zeit ausgestorben geglaubte Christusverhöhnung (Bild oben rechts).
„Sonderkonditionen“ für SPÖ-Mitarbeiter
Die Justiz macht Emil Goldberg ein Angebot, um von der Strafverfolgung abzusehen:
- „Verständigung des/der Beschuldigten vom Rücktritt von der Verfolgung
unter Bestimmung einer Probezeit
und Zahlung eines Kostenbeitrages
Gegen Sie wurde durch d. Landespolizeidirektion Wien ein Ermittlungsverfahren wegen des Vergehens nach § 188 StGB geführt. Demnach sind Sie verdächtig. Sie haben am 3. 4. 2015 öffentlich auf Twitter ein Bild des gekreuzigten Jesus, das mit den Worten „lf you're Jesus and you know it... Clap your Hands“, somit eine Person die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche bildet, herabwürdigten, indem Sie dieses gepostet haben.
Die Durchführung eines Strafverfahrens wegen dieses Tatvorwurfs unterbleibt vorläufig für eine Probezeit von 1 Jahr/en, wenn Sie binnen 14 Tagen nach Zustellung dieser Mitteilung einen Beitrag zu den Kosten des Verfahrens in der Höhe von 90.00 EUR einzahlen. Kontoverbindung:
Landesgericht für Strafsachen Wien
BIC: BUNDATWW IBAN: AT62 0100 0000 0546 0449“
Goldberg: „Eine Farce“
Emil Goldberg negiert das Schreiben der Staatsanwaltschaft, „Jesus-Witz kostet 90€ ‚Kostenbeitrag‘ und ich muss jetzt ein Jahr lang brav sein. Na gut. Trotzdem eine Farce“, findet sich auf twitter @emil_goldberg (30. Oktober 2015).
Wohlgemerkt: Es wurde für die Christusverhöhnung ein Kostenbeitrag, aber kein Bußgeld verlangt!
Zeit verstreicht, Staatsanwaltschaft untätig
Erst nach einer Pressenachfrage bei der Staatsanwaltschaft Wien landet der Strafantrag wegen Herabwürdigung religiöser Lehren beim Bezirksgericht Döbling. Vorerst allerdings unter einem fehlerhaften Fortführungsantrag.
Kein Verfahren am BG Döbling
Auf unsere Anfrage nach dem Fortgang des Verfahrens wird durch die Leiterin des Bezirksgerichts, Frau Dr. Barbara Helige, beschieden, daß dieses Verfahren sicher nicht am BG Döbling verhandelt würde: Man sei nicht zuständig.
Antikatholische Grundrichtung
Dann doch die Behandlung des Strafantrages durch das Landesgericht Wien. Mit einem durchaus kuriosen — der antikatholischen Grundausrichtung der Wiener Gerichte entsprechend — Gerichtsbeschluß, den Strafantrag ohne Verhandlung zurückzuweisen:
- „In der Strafsache gegen Emil Oliver GOLDBERG wegen des Vergehens der Herabwürdigung religiöser Lehren nach § 188 StGB iVm § 1 Abs 1 Z 12 MedienG wird der Strafantrag der Staatsanwaltschaft Wien vom 13.04.2016 gemäß § 485 Abs 1 Z 3 iVm § 212 Z 1 StPO zurückgewiesen und das Verfahren eingestellt.“ (twitter „Emil Goldberg“ am 30. Mai 2016
„Begründung“
- „Dem Leserkreis von Twitter-Meldungen, so auch der inkriminierten, gehören Personen aller Bildungsschichten an, die an persönlichem Meinungen von Privatpersonen, Organisationen, Unternehmen und Prominenten zu einen unbegrenzten Anzahl von Themen interessiert sind. Einzige Voraussetzung ist ein Internetzugang, sodass dem Leserkreis übenwiegend jüngere Personen und Personen angehören, die im Umgang mit modernen Medien geübt sind.
Der Leser aus dem genannten Leserkreis fasste den inkriminierten Tweet, insbesondere im Zusammenhang mit dem Karfreitag, so auf, dass der Angeklagte einen kritische Einstellung gegenüber Religionsgemeinschaften, insbesondere zur christlichen Glaubensgemeinschaft, hat und mit seiner Veröffentlichung Gläubige aufrütteln will und einen Diskussionsprozess in Gang bringen will, indem er sich über eine Person, nämlich Jesus, und ein Symbol, nämlich dessen Kreuzigung, die von den Anhängern der christlichen Glaubenslehre verehrt werden, mokierte. Die genannten Leser sehen in der inkriminierten Veröffentlichung aber keine Tatsachenfeststellung, sondern erblicken darin ein Wertung des Angeklagten, der damit seine persönliche Nichtachtung der angesprochenen Religion in Form von Satire zum Ausdruck bringen möchte. Insbesondere durch die eingefügte Sprechblase mit dem Schriftzug „Fuck!“ wird für den Leser erkennbar zum Ausdruck gebracht, dass es nunmehr auch Jesus Christus einleuchtete, dass seine Opferung für die Menschheit keine gute Idee war.
Als Eigenschaft der Satire ist zudem die mangelnde Ernsthaftigkeit besagter Darstellung zu betonen. Dies ergab sich auch im Zusammenhang mit dem Folge-Tweet, der auf die allgemein bekannte damalige Diskussion betreffend eine Äußerung einer ehemaligen Justizministerin abstellte. Vielmehr handelt es sich daher um eine in Kunstform ausgedrückte provokative Aussage, allenfalls um die Herabwürdigung einer zentralen Person des christlichen Glaubens, die jedoch nicht dazu geeignet ist, berechtigte Ärgernis iSd § 188 StGB hervorzurufen. Demnach ist der Tweet des Angeklagten durchaus als Provokation eines religionskritischen Menschen zu werten, insbesondere unter Anbetracht des gewählten Zeitpunkts der Veröffentlichung, nämlich an einem Karfreitag, dennoch bleibt diese Äußerung, mangels direkten Angriffs auf eine Glaubensgemeinschaft, unter der Schwelle einer mit Strafe bedrohten Handlung und nach im Rahmen auf das Recht auf freie Meinungsäußerung, weil eine Darstellung wie diese bei einem Durchschnittsmenschen oder einem durchschnittlichen Angehörigen der „angegriffenen“ Religionsgemeinschaft niemals eine tiefgreifende (negative) Empfindung auslöst.“ (Zitiert nach https://twitter.com/emil_goldberg/status/737207480804118528/photo/1)
Katholikenverfolgung durch das Wiener Landesgericht — zweierlei Maß
Knapp zwei Wochen später wird Dr. Alfons Adam, Gründer der „Christenpartei“ und engagierter Kämpfer gegen die Abtreibungstötungen, wegen des gleichen § 188 StGB vom Landesgericht Wien — verurteilt, obwohl er nichts anderes tat, als ein Flugblatt mit vom Gericht nicht angezweifelten Zitaten aus Schriften des Buddhismus mitzuunterfertigen und die Kontakte des Dalai Lama zu ehemaligen Waffen-SS-Angehörigen und dessen Vorwort zu einem Buch einer Vertreterin der Rassenlehre zu rügen. An der Verfolgung waren auch das Landesgericht Krems (Verurteilung aufgehoben), zwei Mal der OGH und das Oberlandesgericht Wien sowie die Generalpokuratur beteiligt.