Montag, 20. November 2017
Correctio

Ist der Aushilfspapst ein Häretiker?

Priester und Laien — 62 an der Zahl — haben sich an Franziskus gewandt und werfen ihm höflich, aber eindeutig, die Verbreitung von Irrlehren vor — Von Lajos Rohonczy

Ist Franziscus bloß ein Prüfstein für die Glaubensfestigkeit? [Bild: correctiofilialis.org]

Calvins Pressejünger

Die altehrwürdige „Neue Zürcher Zeitung“ formuliert am 30. September: „Reformen in der Katholischen Kirche sind für manche ein schwieriges Unterfangen. Das bekommt auch Papst Franziskus zu spüren, der sich nun eine förmliche ‚Zurechtweisung‘ eingehandelt hat. Immerhin 62 seiner rund 1,3 Milliarden Katholiken weltweit werfen ihm in durchaus höflichen Ton die Verbreitung von Irrlehren vor. Der Papst — ein Häretiker. Das ist starker Tobak.“

Der Stil offenbart: Noch heute atmet Zürich den Geist des Zwingli-Calvinertums.

Der Aushilfspapst und die Unzucht

Worum handelt es sich? Im Sommer 2016 erinnert der österreichische Philosoph Josef Seifert in einem Aufsatz über Amoris laetitia (dt. Die Freude der Liebe) — in diesem päpstlichen Schreiben wird angedeutet, auch Katholiken, die nach einer Scheidung zivil erneut geheiratet haben, könnten zur Kommunion zugelassen werden — an die brüderliche Zurechtweisung des heiligen Petrus durch den Apostel Paulus.

Damit steht eine Correctio filialis de haeresibus propagatis (dt. Zurechtweisung wegen der Verbreitung von Häresien) im Raum.

Unbeantwortete Fragen an Franziscus

Am 19. September 2016 schreiben vier KardinäleWalter Brandmüller, Raymond Burke, Carlo Caffarra und Joachim Meisner — an Franziskus, worin sie um Klärung zweideutiger Formulierungen bitten.

Ihre Dubia (dt. Zweifel) kleiden sie in fünf Fragen.

Eine Antwort bleibt aus.

Zurechtweisung nach Antwortverweigerung

Edward Peters, Referendar am Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur, erklärt im Dezember 2016, eine brüderliche Zurechtweisung in einer Notsituation sei durch das Kirchenrecht gedeckt.

Dies gilt dann, wenn es um das Wohl der Kirche und die Wahrung der Unversehrtheit des Glaubens und der Sitten gehe, wobei die Ermahnung mit der nötigen Ehrfurcht gegenüber den Hirten und unter Beachtung des allgemeinen Nutzens und der Würde der Personen vorzutragen und den anderen Gläubigen kundzutun ist (Canon 212,3 des Codex Iuris Canonici).

700 Jahre keine Häresien im Franziscus-Ausmaß! 

Zuletzt wird im Jahre 1333 Johannes XXII. mittels correctio wegen seiner Irrtümer ermahnt, welche er auf dem Sterbebett widerruft.

Zur Correctio

Eine Gruppe von Klerikern und Laien schreitet nun zur Tat. Die mit 16. Juli 2017 datierte correctio wird am 24. September 2017 veröffentlicht.

Teil 1 hebt wie folgt an: „Heiliger Vater, mit tiefem Schmerz, aber bewegt von der Treue zu Unserem Herrn Jesus Christus, von der Liebe zur Kirche und zum Papsttum und von der kindlichen Hingabe zu Ihrer Person, sehen wir uns gezwungen, Ihnen gegenüber eine Zurechtweisung auszusprechen wegen der Verbreitung einiger Häresien durch das Apostolische Schreiben Amoris laetitia und anderer Worte, Handlungen und Unterlassungen Eurer Heiligkeit ...“

Teil 2 ist die eigentliche correctio: „Durch diese Worte, Taten und Unterlassungen und durch die oben genannten Stellen im Dokument Amoris laetitia hat Eure Heiligkeit auf direkte oder indirekte Weise (mit welchem und wieviel Bewusstsein wissen wir nicht noch wollen wir das beurteilen) folgende falschen und häretischen Thesen unterstützt, die in der Kirche sowohl mit dem offiziellen Amt als auch durch private Handlungen propagiert werden ...“

Falsche Thesen von Franziscus

Es folgt die Aufzählung von sieben falschen Thesen, am wichtigsten ist der zweite Punkt. „2.) Die Christen, die zivilrechtlich die Scheidung vom Ehegatten erhalten haben, mit dem sie gültig verheiratet sind, und standesamtlich eine neue Ehe mit einer anderen Person eingegangen sind (während ihr Ehegatte noch lebt), die also more uxorio mit ihrem standesamtlichen Partner zusammenleben und entschieden haben, in vollem Bewußtsein der Natur ihrer Handlung und mit voller Zustimmung des Willens in diesem Status zu verbleiben, befinden sich nicht unbedingt im Stand der Todsünde, können die heiligmachende Gnade empfangen und in der Liebe wachsen.“ 

Kardinal Schönborn — der gleiche Irrlehrer?

Dazu wird angemerkt: 

„Eure Heiligkeit hat diese Erklärung erweitert, indem Sie versichert haben, dass ‚Amoris laetitia‘ den in der Diözese von Kardinal Schönborn praktizierten Ansatz gegenüber den wiederverheirateten Geschiedenen, wo diesen der Kommunionempfang erlaubt ist, unterstützt.“

Aufforderung zur Correctur

Der weitere Text (gerafft): „(…) Respektvoll beharren wir darauf, daß Eure Heiligkeit öffentlich diese Thesen zurückweist und so den Auftrag erfüllt, den Unser Herr Jesus Christus dem Petrus und durch ihn allen seinen Nachfolgern übertragen hat … Respektvoll bitten wir um Euren Apostolischen Segen und versichern Sie unserer kindlichen Ergebenheit in Unserem Herrn und unseres Gebets für das Wohl der Kirche.“

Franziscus — eine Melange aus Modernismus und Lutherischen Kirchenspalterideen

Im dritten Teil werden  die  wichtigsten Gründe der Krise benannt, in die Franziskus die Kirche geführt habe: ein Modernismus, der Kerninhalte des Glaubens relativiere, sowie der Einfluss der Ideen von Martin Luther auf Papst Franziskus.

Unterzeichner

Prominente Unterzeichner der correctio sind Bischof Bernard Fellay (Generaloberer der Priesterbruderschaft St. Pius X.), der rechtskonservative deutsche Schriftsteller Martin Mosebach sowie Thomas Stark, bekannt exzellenter Professor an der Phil.-Theol. Hochschule Benedikt XVI. in Heiligenkreuz.

Hinweis

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
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