Auch Vorwürfe wegen Amtsmißbrauchs gegen den Bischof-Freistetter-Schützling
Einem Militärdekan, der erst im Zuge der „Säuberungswelle“ nach Amtsantritt durch Militärbischof Freistetter „nach oben“ geschwemmt wurde und somit als Günstling des neuen Militärbischofs angesehen werden darf, werden in einer APA-Meldung „Vorwürfe der sexuellen Übergriffe auf Grundwehrdiener“ gemacht. Nicht zum ersten Mal.
Man hätte auch deutlicher werden können: Sexuelle Übergriffe eines Mannes auf junge männliche Rekruten sind nicht anders als homosexuelle Übergriffe zu bezeichnen.
Überdies soll er Dienstfahrzeug und Dienstmittel auch privat verwendet haben, weshalb ihm auch „Amtsmißbrauch“ vorgeworfen wird. Für den Militärpfarrer gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
Eine redaktioneller Anruf beim betroffenen Militärdekan resultierte in einem Rückruf.
Wir hatten gedacht, es käme — wie es bei einem Geistlichen zu erwarten wäre — die Antwort, es handle sich um eine der üblichen Intrigen gegen einen Seelsorger, wie wir es schon in zahlreichen Fällen gewohnt sind, die Vorwürfe seien vollends unbegründet.
Nichts dergleichen: Zu dieser Causa sage er nichts, man möge sich an das Bundesheer wenden.
Ebenso zugeknöpft zeigte sich Till Schönwälder, Öffentlichkeitsarbeit der Militärdiözese: Der Militärdekan sei Angestellter des Bundesheeres, man möge sich an das Bundesheer wenden.
Auch ein ergänzender Hinweis, der Militärdekan sei doch als Geistlicher der Militärdiözese angehörig, brachte nur einen wiederholten Verweis auf das Bundesheer — der neue Stil unter Militärbischof Freistetter.
Nach einem freundlichen Erstgespräch mit der Pressestelle des Verteidigungsministeriums und der Zusage einer Anfragebeantwortung änderte auch die Pressestelle beim Bundesheer die Taktik auf Antwortverweigerung.
Folgende Fragen darf man offenbar dem Bundesheer nicht stellen (unbeantworte Anfrage vom 10. Juli 2017):
Angeblich sei man mit der Klärung der Vorwürfe beschäftigt, der betroffene Pfarrer auf Urlaub, so die Antwort an eine andere Redaktion.
„Nec laudibus nec timore!“
Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch
Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.