Mittwoch, 17. Mai 2017
Zur Lüge vom toleranten Islam

„Mohammed erklärte denjenigen für vogelfrei, der … Allahs Religion kritisierte“

Fatwa (Rechtsgutachten) über den Mordaufruf (Erklärung für vogelfrei) an Juden und Christen, falls sie den Islam kritisieren

Ökumene auf muselmanische Art. Die „gute“ Nachricht: Die Juden seien nicht aus rassistischen Gründen zu liquidieren (sondern aus religiösen), weiß ein Vertreter aus Katar zu berichten. Katar zählt übrigens zu den Verbündeten des Kriegstreibers USA. Wie war das doch kürzlich mit dem „gemeinsamen“ Gebet im Vatikan auf Einladung von Papst Franz(iscus)? [Bild: koptisch.wordpress.com]

Fatwa [Rechtsgutachten] von Islamweb des qatarischen Religionsministeriums unter www.islamweb.net, Rechtsgutachten Nr. 305.620 vom 20. August 2015

Frage: „Wie werden Juden und Christen behandelt, falls sie den Islam kritisieren?“

Antwort

Dass Juden und Christen [unter muslimischer Herrschaft] ihre Religion [als geduldete Schriftbesitzer] weiter praktizieren dürfen, bedeutet nicht, dass sie öffentlich die Religion der Muslime [den Islam], ihr Buch [den Koran] und ihren Propheten [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – kritisieren dürfen.

Ibn al-Qayyim kommentierte Allahs Offenbarung [im Koran]: ‚Wenn sie aber, nachdem sie eine Verpflichtung eingegangen sind, ihre Eide brechen und euren Glauben angreifen, dann bekämpft die Anführer des Unglaubens–– sie halten ja keine Eide –, so daß sie (davon) ablassen.‘ (Sure 9,12) folgendermaßen:

‚Allah – er sei erhoben – hat den Kampf gegen diejenigen, die ihren Vertrag nicht einhalten, befohlen. Mit ‚Vertrag‘ ist hier das Versprechen gemeint, dass sie uns [Muslimen] keine Schaden zuzufügen und unseren Propheten [Muhammad] nicht kritisieren. Allah befahl, gegen diejenigen zu kämpfen, die diesen Vertrag [mit den Muslimen] nicht einhalten. Allah betrachtet die Kritik [am Islam] als einen Bruch dieses Vertrags. Er erwähnte ausgerechtet diesen Vertragsbruch [die Kritik am Islam in diesem oben genannten Koranvers], um zu zeigen, dass dieser eine Vers der Hauptanlass ist, aufgrund dessen der Kampf [gegen Nichtmuslime] vorgeschrieben wurde. Deshalb gilt demjenigen, der einen solchen Vertragsbruch verübt [den Islam kritisiert], eine schwere Strafe. Dies war in solchen Fällen die Vorgehensweise des Propheten Allahs [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm. Er [Muhammad] erklärte denjenigen für vogelfrei, der Allah oder seinem Propheten Schaden zugefügte, oder der Allahs Religion [den Islam] kritisierte.‘

Quelle

Institut für Islamfragen, 20. November 2016, unter Verweis auf obgenannte Originalquellen

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
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