Satire: Wer paarungsreife Mohamedaner ins Land lockt und sie mit Geldleistungen überschüttet, aber sie von den einheimischen Frauen abhält, ist wohl ein Rassist. Ein Aufruf zur Abhilfe.
Gute zwei Wochen nach dem Sex-Pogrom an einheimischen Frauen in Köln hören wir von den hiesigen regimetreuen Medien von der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 18-jährigen Burgenländerin durch einen afghanischen Jüngling. Der habe auch eine Portion Rauschgift sowie einen falschen Fünfziger bei sich gehabt. Für diesen Afghanen gilt selbstredend die Unschuldsvermutung.
Zumal es sich, falls erwiesen, um eine Art sexuellen Mundraub handelt. Denn: Ist es nicht menschenverachtend, wenn die Republik für Kost, Logis und Taschengeld aufkommt, aber keinen Finger rührt, um der geschlechtlichen Notlage der vielen Tausend junger Männer abzuhelfen? Hier ist die Zivilgesellschaft gefordert, denn: Wer A sagt, muß auch B sagen!
Wir erinnern uns lebhaft an die vielen bildhübschen jungen Damen und Herren (wahrscheinlich höhere Töchter und Söhne aus der Wiener Cottage, sohin Angehörige der jeunesse dorée mit viel Tagesfreizeit), die im Sommer auf diversen Bahnhöfen die ankommenden Gäste mit Jubel, begeistertem Händeklatschen und Refugees welcome!-Plakaten willkommen geheißen haben.
An diese engagierten Damen und Herren – letztere werden wahrscheinlich minder begehrt sein – ergeht nun der Aufruf: Helft mit, die sexuelle Notlage der Gäste zu lindern!
Denn ist es nicht Alltags-Rassismus, wenn man für sein Intimleben nur Einheimische erwählt und die Gäste außen vor läßt? Daß es dann, wie gehabt, zu Fällen von sexuellem Mundraub kommen muß, ist ja klar wie das Amen im Gebet.
Wie sagte schon der Ahnherr aller Gutmenschen, Jossif Wissarionowitsch Stalin: Man müsse doch Verständnis dafür haben, wenn ein Mannsbild, das durch soviel Schrecken gegangen ist, seine Freude an einer Frau habe.
Hinweis
Der Text dieser Satire stammt von E. Körner-Lakatos und ist der Ausgabe der Wochenzeitung „Zur Zeit“, Nr. 3/2016 entnommen. Bild, Einleitung und Bildlegende redaktionell ergänzt.
„Nec laudibus nec timore!“
Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch
Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.