Samstag, 2. Mai 2015
Eleison Kommentare CDVII (407)

Kultur zählt

Bischof Williamsons Eleison Kommentare,
Nummer CDVII (407)

Selbst ein Häresie-Papst bleibt kirchlicher Hauptmann,
wenngleich als Kirchenglied er geistig tot ist fortan.

 

Zum Thema Amtsenthebung eines häretisches Papstes erwiesen die traditionell dominikanischen Patres im französischen Avrillé einen guten Dienst durch ihre Veröffentlichung der klassischen Überlegungen sowohl von anderen hervorragenden Theologen als auch vom spanischen Johannes von St. Thomas (vergleiche EC 405). Kurz gesagt lehren die besten Kirchentheologen, daß die simple und heute beliebte Theorie, wonach ein häretischer Papst nicht mehr Glied der Kirche und daher umso weniger ihr Haupt sein könne, etwas zu einfach ist. Kurzum, beim Papst gilt nicht derselbe Ansatz wie wenn ein individueller Katholik in die Häresie fällt, dadurch den wahren Glauben verliert und somit nicht mehr Glied der Kirche ist. Denn die Kirche stuft den Papst deutlich höher ein als nur einen einzelnen Katholiken. Der Klarheit zuliebe wollen wir die Argumente der Theologen als Fragen und Antworten darstellen:

Ist es zunächst überhaupt möglich, daß ein Papst in die Häresie fällt?

Wenn er alle vier Bedingungen seines Außerordentlichen Lehramtes in Anspruch nimmt, so kann er keine Häresie lehren. Doch daß er persönlich in die Häresie fallen kann, ist die wahrscheinlichere Meinung zumindestens der älteren Theologen.

Wenn der Papst nun in die Häresie fällt, hört er dann auf, ein Glied der Kirche zu sein?

Als eine einzelne katholische Person schon, doch als Papst nicht notwendigerweise, weil der Papst viel mehr ist als nur ein einzelner Katholik. Wie der hl. Augustinus sagte, ist der Priester für sich ein Katholik, aber er ist Priester für die anderen. Nun ist der Papst für die gesamte Kirche Papst.

Nehmen wir an, daß die große Mehrheit der Katholiken sähe, daß der Papst ein Häretiker sei, weil es offensichtlich wäre. Würde dann nicht seine Häresie es ihm unmöglich machen, länger Papst zu sein?

Nein, denn selbst wenn seine Häresie offensichtlich wäre, könnten immer noch viele Katholiken dieses abstreiten, z.B. aus Gründen ihrer „Pietät“ dem Papst gegenüber. Um also eine ausbreitende Verwirrung in der Gesamtkirche zu vermeiden, müßte eine offizielle Feststellung über die Häresie des Papstes erfolgen, um die Katholiken daran zu binden, vereint zu bleiben. Doch erst ein Kirchenkonzil, das für diesen Zweck zusammengerufen würde, könnte eine solche Feststellung treffen.

Doch wenn die Häresie öffentlich und offensichtlich wäre, würde das dann nicht genügen, den Papst abzusetzen?

Nein, denn erstens muß jeder Häretiker offiziell gewarnt werden, bevor er abgesetzt werden kann, falls er seine Häresie widerrufen möchte. Zweitens dient jeder höhere Amtsträger in Kirche oder Staat dem Gemeinwohl, und um diesen Gemeinwohls willen muß dieser Träger in seinem Amt bleiben, bis er diesem offiziell enthoben worden ist. So wie ein Bischof so lange im Amt bleibt, bis er vom Papst abg esetzt worden ist, so bleibt auch der Papst solange im Amt, bis die offizielle Feststellung seiner Häresie durch ein Kirchenkonzil unserem Herrn Jesus Christus anheimgestellt hat, den Papst abzusetzen (vergleiche EC 405).

Aber wenn ein Häretiker kein Glied der Kirche mehr ist, wie kann er dann noch ihr Kopf und damit ihr wichtigstes Glied sein?

Weil seine persönliche Mitgliedschaft von seinem offiziellen obersten Leitungsamt verschieden ist. Durch seine persönliche Mitgliedschaft empfängt er die Heiligung von der Kirche. Durch sein oberstes Leitungsamt gibt er der Kirche die offizielle Regierung. Empfangen heißt nicht geben. Fällt er in die Häresie, so hört er gewiß auf, ein lebendiges Glied der Kirche zu sein, doch raubt dieses geistliche Absterben ihm nicht die Befähigung, die Kirche zu regieren. Seine Mitgliedschaft in der Kirche durch den Glauben und die Nächstenliebe ist unvereinbar mit der Häresie, doch sein Regieren der Kirche üb er seine Jurisdiktion braucht nicht notwendigerweise den Glauben oder die Nächstenliebe, und ist selbst mit der Häresie vereinbar.

Aber ein früherer Papst hat durch seine Häresie doch sein Papstamt hinweggeworfen …

Persönlich und privat trifft dies zu, aber offiziell und öffentlich gilt es erst, wenn ein Kirchenkonzil die Häresie des Papstes öffentlich und offiziell festgestellt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt muß der Papst wie ein Papst behandelt werden, weil zum Frieden und dem Gemeinwohl der Kirche unser Herr Jesus Christus seine päpstliche Jurisdiktion aufrechterhält.

 

Kyrie eleison.

 

(2. Mai 2015)

 

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