Montag, 27. April 2015
Täuschung „Ungläubiger“

Wann darf ein Muslim durch ein Wortspiel (arab. tauriya) andere täuschen?

Fatwa (Rechtsgutachten), das besagt, daß ein Moslem andere vorsätzlich täuschen darf, um ein vom Islam erlaubtes Ziel zu erreichen.

Aus Muslimkehlen ruft es: „Das war kein Völkermord. Das war kein Völkermord. Das war kein Völkermord.“ — War das wirklich war kein Völkermord? Vielleicht, weil er an Nicht-Muslimen verübt wurde? [Bilder: Tagesanzeiger; Vorschaubild: Koran als Rechtfertigung für Morde/deutschelobbyinfo.com]

Fatwa, publiziert auf der Internetseite www.islamqa.info. Diese dient der Verkündigung des Islam in Saudi-Arabien. Leitung: Muhammad Salih al-Munajjid, islamischer Gelehrten, Autor und Verkündiger des Islam.

Ziele dieser Internetseite:

  • Die Verbreitung und Verkündigung des Islam,
  • die Verbreitung des Islamwissens und die Bekämpfung des Unwissens über den Islams unter Muslimen,
  • der Erlass von Rechtsgutachten, die die Fragen von Muslimen auf Grundlage des Islam beantworten und
  • die Aufklärung der Menschen über ihre alltäglichen Angelegenheiten durch wissenschaftliche, pädagogische und soziale Beratung

Frage: Wann gilt das Wortspiel (bzw. die Täuschung mit Worten) (arab. tauriya) als (islamisch) erlaubt? Falls man die Täuschung nur in Notfällen verwenden darf, wie wird ein Notfall (islamisch) definiert?

Antwort

„Das Wortspiel (arab. tauriya) bedeutet ‚Das Verdecken von Dingen.‘

Sprachlich betrachtet bedeutet das, dass der Sprecher eine Aussage macht, die vom Hörer [in einem bestimmten Sinn] verstanden wird, während der Sprecher jedoch eine andere Aussage meint, die ebenfalls in dem Gesagten enthalten sein könnte. Der Sprecher könnte z. B. sagen: ‚Ich habe keinen einzigen Dirham [eine kleine Geldmünze] in meiner Tasche.‘ Dann versteht man den Sprecher so, dass er gar kein Geld dabei hat. Jedoch könnte der Sprechende meinen, dass er zwar keinen Dirham in seiner Tasche hat, aber z. B. einen Dinar [ein größeres Geldstück]. Dieses Wortspiel wird (auf arabisch) ‚tauriya‘ oder ‚ta'rid‘ genannt.

Solch ein Wortspiel gilt islamisch als eine der Lösungen, die in kritischen Situationen verwendet werden dürfen, um diese zu bewältigen. Es wird verwendet, wenn man um eine Information gebeten wird, die man nicht geben möchte. Einerseits möchte man nicht die Wahrheit sagen, andererseits aber auch nicht lügen.

Das Wortspiel gilt als erlaubt, wenn notwendig ist, oder wenn man dadurch ein (vom Islam erlaubtes) Ziel erreichen kann. Man darf nicht oft so handeln, als ob das eine Richtschnur für das eigene Handeln wäre. Das Wortspiel darf auch nicht verwendet werden, um etwas auf eine ungerechte Weise zu erlangen oder etwas Gerechtes zu beseitigen ...

Es gibt Fälle, in denen Allahs Prophet (Muhammad) – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – die Verwendung des Wortspiels (also die Täuschung) erlaubt hat ... Folgende sind einige Beispiele für das Wortspiel, wie es von den frühen Muslimen und den geistlichen Führern (arab. a'imma) verwendet wurde, und wie es von dem prominenten Rechtsgelehrten Ibn al-Qayyim in seinem Werk 'Igatha al-lahfan', erwähnt worden ist:

Er wurde über Hammad – Allah möge ihn begnadigen – berichtet: Wenn er von jemandem besucht wurde, den er nicht mochte, sagte er schmerzverzerrt: 'Oh, mein Zahn, mein Zahn.' Infolgedessen verließ ihn der andere... [weil er dachte, er könnte gerade jetzt keinen Besuch ertragen].

Sufyan ath-Thauri [aus der ersten Generation der Muslime] wurde zu einer Sitzung bei al-Khalifa al-Mahdi eingeladen. Er (al-Mahdi) fand Gefallen an ath-Thauri. Als Ath-Thauri sich verabschieden wollte, sagte al-Mahdi zu ihm, er solle bleiben. Ath-Thauri schwor, er würde wiederkommen. Er ging fort und ließ seine Schuhe an der Tür von al-Mahdi stehen. Eine Weile später kam er zurück, nahm jedoch nur seine Schuhe und verschwand. Als al-Khalifa nach ihm fragte, wurde ihm gesagt: 'Er (ath-Thauri) hatte geschworen, er würde zurückkommen. Er kam (ja) zurück und nahm seine Schuhe' [aber setzte nicht das Gespräch fort] ...

Eines Tages saß Imam Ahmad [der Gründer einer der wichtigsten Rechtsschulen des Islams und Sammler der Aussprüche Muhammads] mit einigen seiner Schüler beisammen, unter denen auch al-Marusi war. Eine Person rief von draußen nach al-Marusi [im Haus]. Imam Ahmad wollte jedoch nicht, dass al-Marusi das Haus verließ. Imam Ahmad antwortete [daher dem Rufer]: 'Al-Marusi ist nicht hier. Was hat al-Marusi [überhaupt] hier zu suchen?' Dabei zeigte Imam Ahmad mit seinem Zeigefinger in seine Handfläche, was aber der Rufer nicht sehen konnte [D. h. Imam Ahmad hatte damit gesagt, dass al-Marusi nicht dort sei, also nicht in seiner Handfläche. So wurde der Rufer veranlasst, zu glauben, dass sich al-Marusi nicht im Haus befände.] ...

Quelle

Institut für Islamfragen, 10. Februar bzw. 25. April 2013, unter Verweis auf obgenannte Originalquellen

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
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