Donnerstag, 26. März 2015
Terminaviso

Marsch für die Familie 2015

Der diesjährige „Marsch für die Familie“ findet am Samstag, 20. Juni 2015, um 15 Uhr (in Wien 1., Stephansplatz 2 beginnend) statt.

Marsch für die Familie
La Manif pour Tous!

Samstag, 20. Juni 2015, 15.00 Uhr

Start: Wien 1., Südseite des Doms gegenüber Stephansplatz Nr. 2, über Graben, Kohlmarkt, Michaelerplatz, Herrengasse zum Minoritenplatz (Unterrichtsministerium)

Schwerpunkte

„Ehe nur zwischen Mann und Frau.
Die Ehe zwischen Mann und Frau ist gottgewollt und heilig. Gleichgeschlechtliche Beziehungen widersprechen der natürlichen Sittenordnung. Der Staat soll solche Beziehungen nicht in den Rang einer rechtlichen Institution erheben, weder als „Ehe“ noch als „Eingetragene Partnerschaft“. Die solcherart insbesondere bei Jugendlichen gestiftete Verwirrung schadet dem Gemeinwohl. Wir streben daher nach wie vor die Abschaffung dieser „Eingetragenen Partnerschaft“ an. (Für diese Partnerschaft gibt es weder eine Rechtfertigung noch eine Notwendigkeit. Beispiele: Testament im Erbrecht, Mietvertrag auf mehrere Mieter lautend, Vollmachten)

Förderung der Familie.
Familie ist die innige Gemeinschaft von Vater, Mutter und Kindern und sie ist vom Naturrecht her dem Staat vorgeordnet. Mit anderen Worten: Zuerst kommt die richtig verstandene Familie und dann erst der Staat. Die echte Familie ist der Ort, wo Kinder an Leib und Seele gesund heranwachsen können, nur sie gewährleistet die Zukunft eines Volkes und Staates. In unserem Land werden die Familien in vieler Hinsicht nachteilig behandelt: durch ein ungerechtes Steuersystem, durch einen unzureichenden Familienlastenausgleich, durch Aushöhlung des Familienbegriffs.

Alleinerziehungsrecht der Eltern.
Wir wissen natürlich, dass nicht nur die Eltern allein erzieherisch tätig sind. Unter „Alleinerziehungsrecht“ verstehen wir, dass der Vorrang des Erziehungsrechtes der Eltern tatsächlich anerkannt und rechtlich abgesichert wird. Totalitäre Systeme (Bolschewismus, Nationalsozialismus) haben sich dadurch ausgezeichnet, dass sie das Erziehungsrecht der Eltern in Frage gestellt und die Kinder in staatliche Einrichtungen gedrängt haben. „Gender-Mainstreaming“ und „Political Correctness“ machen unser Land immer mehr zu einer Meinungsdiktatur. Und deshalb nimmt auch der Zugriff des Staates auf die Kinder zu.

Gegen Verführung durch schulischen Sexualunterricht.
Das Bestreben der Regierung, und zwar aller zuständigen Minister von Rot und Schwarz, ist die Einführung des Sexualunterrichts vom Kindergarten über die Volksschule bis zu den Universitäten. Es geht dabei um die Verbreitung von Unzucht und sexuellen Perversitäten. Gerade dabei wird das Erziehungsrecht der Eltern in besonderer Weise ignoriert. Wir sind nicht gegen sexuelle Aufklärung, aber das sollte Sache der Eltern sein, die am besten wissen, in welchem Entwicklungsstadium sich ihr Kind befindet und was sie in dieser Hinsicht für notwendig halten. Von der heute gegebenen Situation ausgehend sind wir für die Abschaffung des Sexualkundeunterrichts im Kindergarten und in der Schule und für die Auflösung der Lehrstühle für Gender-Ideologie an den Universitäten.

Gegen Gender-Mainstreaming.
Gender-Mainstreaming hat nichts mit der Gleichberechtigung der Geschlechter zu tun. Es ist eine den Menschen aufgezwungene Staatsideologie mit der nicht offen ausgesprochenen Zielsetzung, die echte Familie zu zerstören und den christlichen Glauben an der Wurzel auszurotten. Erinnert sei an den Ausspruch eines abtrünnigen Priesters: „Schafft Herzen voller Laster und ihr werdet keine Katholiken mehr haben.“ Das umschreibt exakt das Ziel dieses Gender-Unsinns. Und es ist Unsinn, auch wenn versucht wird, durch Gender-Lehrstühle an den Universitäten dieser Dummheit ein wissenschaftliches Mäntelchen umzuhängen. Den Menschen wird eingeredet, dass es kein gottgewolltes oder natürliches Geschlecht gibt, sondern dass dieses ein soziologisches Konstrukt wäre. Jeder soll sich sein Geschlecht frei auswählen können, was in der Praxis darauf hinaus läuft, jede Form sexueller Betätigung salonfähig zu machen.

Unantastbares Lebensrecht ab der Empfängnis.
Es ist die Zusammenfassung unserer Ziele und die wichtigste Forderung überhaupt. Das Lebensrecht des Menschen ist von der Empfängnis an zu schützen, weil es das wichtigste Recht eines jeden Menschen ist und gerade hier auch der Strafrechtsschutz nicht fehlen darf. Sobald das wieder klargestellt ist, fallen alle uns in letzter Zeit belastenden Diskussionen in sich zusammen. Es darf dann keine künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation), keine Präimplantationsdiagnostik (und die Konsequenzen daraus) und keine Abtreibung geben, weil all das zur absichtlichen Tötung von Menschen führt. Dieses Lebensrecht von Anfang an ist nicht nur im fünften Gebot begründet, sodass dessen Übertretung schwer sündhaft ist und nach katholischem Kirchenrecht zur Exkommunikation führt, die Anerkennung eines derart gestalteten Lebensrechtes ist wirklich alternativlos, wenn wir wieder eine menschenwürdige Rechtsordnung haben wollen.“ (Quelle: Pro Vita, Heft 2/2015)

Die Forderungen

  • Verfassungsmäßige Definition der Ehe als Verbindung von Mann und Frau
  • Finanzielle Abgeltung der Erziehungsaufgabe der Eltern, insbesondere der Mütter
  • Verfassungsmäßige Absicherung des Vorranges des Erziehungsrechtes der Eltern
  • Abschaffung des Sexualkundeunterrichts in Kindergarten, Schule und staatlichen Bildungseinrichtungen
  • Abschaffung der eingetragenen Partnerschaft und der damit verbundenen finanziellen Belastung der Allgemeinheit
  • Abschaffung von Kinderkrippen und statt dessen ein
  • Müttergehalt
  • Unantastbares Lebensrecht des Kindes ab der Empfängnis

Christlicher Glaube und allgemeinmenschliche auf Vernunft gegründete Erfahrung sind Grundlage und Motiv unseres Handelns

Weiterführendes

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
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