Donnerstag, 8. Jänner 2015
Früchte der Blasphemie

Islamische Terroranschläge — eine Strafe Gottes?

Wenn das Volk Gottes vom rechten Weg abgewichen war, gab es der Herr der Gewalt seiner Feinde preis.

„Die Katholiken wechseln ihren Papst ... aber niemals ihre Unterwäsche“; „Vater, Sohn und Heiliger Geist“ als perverse Pornographie; Darstellung der „Schwulenlobby im Konklave“ etc. — Beispiele des antikatholischen Hetzblattes „Charlie Hebdo“, zu dem die kirchlichen Würdenträger weitestgehend schweigen [Bilder: „Charlie Hebdo“, Bildmontage: kreuz-net]

Verhältnis von Religion und Staat

Der Terroranschlag radikaler Moslems auf das religionsfeindliche Magazin „Charlie Hebdo“ wirft eine Reihe von Fragen über das Verhältnis von Religion und Staat gerade im laizistisch geprägten Frankreich, aber auch für die weitgehend an die glaubensfeindliche Gesellschaft assimilierte Katholische Kirche insgesamt auf.

Gewaltakte als solche sind in einer demokratischen, an rechtsstaatlichen Grundsätzen orientierten Gesellschaft stets zu verurteilen.

Im Falle dieses Terroranschlags wird allerdings ein Defizit der französischen Gesetzgebung sichtbar, nämlich der fehlende Schutz vor religiösen Überzeugungen. Damit ist jeder Art von „Verhetzung“ — und nichts anderes betrieben die Herausgeber von „Charlie Hebdo“ — Tür und Tor geöffnet.

Wer sich mit dem Islam kritisch auseinandersetzen möchte, dem stehen andere Mittel zur Verfügung: der sonst so viel gepriesene Dialog auf intellektueller, philosophischer Grundlage, für den bestimmte religionsfeindliche Kreise aber im konkreten Fall wenig übrig haben und lieber in das Repertoire der untersten, schmutzigsten Schublade greifen.

Versagen des Staates gegen Verhöhnungen

Selbst wenn man sich daher von islamischen Terroranschlägen und Racheakten, ja selbst von den Inhalten des Islam distanziert, muß man eines zugeben: rechtgläubige Moslems schützen das, was ihnen heilig ist, wenn nötig auch mit Gewalt, wenn die staatliche Gesetzgebung wie etwa in Frankreich versagt.

Der französische Staat, sofern er weiterhin die Immigration von Moslems zuläßt und fördert, wird sich etwas zum Schutz religiöser Gefühle einfallen lassen müssen und nicht die Entgleisungen von „Charlie Hebdo“ unter Berufung auf eine selektiv gestattete „Meinungsfreiheit“ verteidigen.

Denn wenn es etwa um den Lebensschutz geht, hat gerade die jetzige französische Regierung schon mehrfach bewiesen, wie wenig sie etwa die „Meinung“ derer achtet, die sich zugunsten der Familie und gegen Homoverbindungen aussprechen.

Das Schweigen der Kirche

Die jüngsten Ereignisse in Frankreich müßten aber auch der Leitung der Katholischen Kirche, dem Papst und den mit ihm verbundenen Bischöfen, zu denken geben. „Charlie Hebdo“ hat nämlich zu Weihnachten blasphemische Plakate zur Geburt Jesu Christi veröffentlicht, ohne daß eine kirchliche Stimme laut geworden wäre.

Auch wenn der französische Episkopat keine rechtliche Möglichkeit hat, gegen solche Auswüchse vorzugehen, hätte man zumindest öffentlich zum Gebet und zur Wiedergutmachung aufrufen können.

[Bild: „Charlie Hebdo“]

Auch in unseren Ländern schweigen die Bischöfe zu Schändungen von Kirchen und gotteslästerlichen Ausstellungen sowie Veranstaltungen, wodurch die religiösen Gefühle der Gläubigen verletzt werden.

Strafe Gottes

Man darf sich daher ruhig fragen, ob Gewaltakte extremer Moslems gegen die religionsfeindliche Zeitschriften nicht auch eine Zulassung, ja eine Strafe Gottes für blasphemische Entartungen auch gegen das Christentum sind. Ein Blick in die Heilige Schrift des Alten und des Neuen Testaments wird dies bestätigen: Wenn das Volk Gottes vom rechten Weg abgewichen war, gab es der Herr der Gewalt seiner Feinde preis.

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
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