Donnerstag, 18. Dezember 2014
Sozio-industrielles Kombinat Caritas

Wie kriminell ist die Schlepperbande aus dem Caritas-Kombinat? Gerichtsurteile verkündet

Votivkirchen-Besetzer bzw. Caritas-Schützlinge wegen gewerbsmäßiger Schlepperei bzw. Schleuserei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung erstinstanzlich verurteilt.

Für den ehemaligen Caritas-Generalsekretär Stefan Wallner war die Übersiedlung zu den linksextremen „Grünen“ (als Bundesgeschäftsführer) eine Herzensangelegenheit. Im Zuge der Votivkirchenbesetzung kam es dann auch zur Kollaboration von Caritas und Linksextremisten. [Bild: Wikipedia/FPÖ-TV]

Das Affentheater beginnt: Dezember 2012

Ende Dezember 2012 begann das Affentheater, das Anfang Dezember 2014 nun mit sieben Verurteilungen ein vorläufiges Ende genommen hat: Muslimische einwanderungswillige Asianten aus Afghanistan, Indien und Pakistan, denen mangels Asylgrundes die Repatriierung auf Kosten des österreichischen Steuerzahlers in ihre Herkunftsländer in Aussicht stand, besetzten unter Anleitung in- und ausländischer Linksextremisten die Wiener Votivkirche.

Durch etliche Wochen hindurch, mit offenem Wohlwollen des Wiener Kardinals, dessen Ohrenbläser aus der Caritas tief im Asylantengeschäft stecken – und in abstoßender, kirchlicher Kollaboration mit der extremen Linken, die auch in anderen Städten Europas ähnliche Aktionen organisierte.

Caritas-Querverbindungen zu den linksextremen Grünen

Doch dies sollte nicht weiter verwundern: Ende 2009 übersiedelte der Caritas-Generalsekretär Stefan Wallner als Bundesgeschäftsführer zu den „Grünen“, die stets ihre liebe Not mit der Abgrenzung zum gewalttätigen Linksextremismus (zuletzt bei den NOWKR-Krawallen) hatten und haben.

Uringestank in der Votivkirche

Als Ende Dezember 2012 von unerträglichem Uringestank im Bereich der Besetzer in der Kirche berichtetet wurde, schloß Kardinal Schönborn diese wenig später auch für Kirchgänger, die Caritas zahlte – wohl auch aus Spenden- und Kirchensteuergeldern – einen 24-Stunden-Wachdienst zur Absicherung der (mehrheitlich) Asylschwindler.

Ein Vierteljahr für Kirchgänger gesperrte Votivkirche

Fast ein Dritteljahr später übersiedelte Schönborn infolge des öffentlichen Drucks die Votivkirchenbesetzer in das nahegelegene, leergeräumte Servitenkloster, dessen Umbau in ein Hotel gestoppt und das nun zu einem weiteren Standort des sozial-industriellen   Wirtschaftskombinates der Caritas wurde.

Diese stellte bereitwillig die Infrastruktur für eine weitere politische Agitation der Kirchenbesetzer zur Verfügung – mit dem Ergebnis, daß neuerlich die Votivkirche und die bekannt linksgeführte Akademie der bildenden Künste in Wien besetzt wurden.

Empörend! Drogenkonsum und -handel verboten

Ganz geheuer dürften der Caritas deren „Gäste“ aber selbst nicht gewesen sein: In der Hausordnung der Caritas wird diesen – zur Empörung der Linken – ausdrücklich der Handel und der Konsum von Drogen untersagt!

Doch ein Gerücht hielt sich konstant: Einige der Asylschwindler sollten in das Gewerbe der Schlepperei verwickelt sein. Seit März 2013 ermittelten die Staatsanwaltschaften von Wien und Wiener Neustadt: acht Festgenommene, darunter zumindest vier Caritas-Schützlinge.

Haschisch als Schlepperentgelt

Die Wiener Tageszeitung „Kurier“ berichtete gar davon, die verurteilten „Asylanten“ hätten „für ein bißchen Geld, etwas zu essen, einen Schlafplatz oder ein bißchen Haschisch anderen Flüchtlingen“ geholfen. Ein bißchen Haschisch bloß.

Caritas-Moschee im Servitenklosten

In der Anklageschrift war sogar davon die Rede, die zu schleppenden Moslems wären von den nun Verurteilten sogar im Wiener Servitenkloster „in einem als Moschee gewidmeten Raum“ zwischenzeitlich untergebracht worden.

Schlägerei im Gerichtssaal

Noch Ende November 2014 kam es während der Verhandlung zu einer „kleineren Schlägerei“:  Ein Angeklagter hatte auf einen Zeugen eingeschlagen, ihn mit dem Tod bedroht, falls er ihn weiter belaste …

Verurteilung: …im Rahmen einer kriminellen Vereinigung

Nach 43 (!) Verhandlungstagen ist nun kürzlich ein Urteil gefallen: Sieben der acht Angeklagten wurden schuldig gesprochen – teils wegen Förderung von Schlepperhandlungen aus gewerbsmäßigen Gründen, teils auch wegen Schleusungshandlungen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung.

Ob Kardinal Schönborn jetzt noch immer auf ein „humanitäres“ Bleiberecht für die Verurteilten hofft?

Strafrahmen: (teilbedingte) Haft von 7 bis 28 Monaten, die Untersuchungshaft wird angerechnet, alle Verurteilten werden entlassen. Verurteilte und Staatsanwaltschaft berufen, anwesende Linksextremiste störten die Urteilsverkündung.

Es gilt die „Unschuldsvermutung“. Auch für die Caritas.

Hinweise

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
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