Unter dem Titel des Selbstbestimmungsrechts der Völker wurde die Habsburger-Monarchie zerstört, die Ukraine von Rußland abgetrennt. Nur in der Ostukraine soll es nicht gelten.
Artikel 1
(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.
(2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden.
(3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhand gebieten verantwortlich sind, haben entsprechend den Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.
Das Selbstbestimmungsrecht der Völker gilt nur für Verliererstaaten des Ersten und Zweiten Weltkriegs sowie für Teile Rußland, sofern sie sich von Rußland abspalten wollen, oder für Staatsgebiete fremder Staaten, wenn die Abspaltung den Interessen der USA dient.
Als sich die Ukraine von Rußland trennte, berief man sich auf das Völkerrecht, insbesondere das Recht der Selbstbestimmung.
Als sich mehr als 98 Prozent der (überwiegend russisch-sprachigen) Krim von der Ukraine und deren Putschistenregierung getrennt haben, sollte plötzlich das Selbstbestimmungsrecht der Völker nicht mehr gelten.
Statt in den Gebieten der Ostukraine gemäß Völkerrecht eine Abstimmung über die Zugehörigkeit zur Ukraine, zu Rußland oder für einen unabhängigen Staat abzuhalten, schickte die Putschistenregierung aus Kiew, für deren Machtergreifung gegenerische Abgeordnete zur Abstimmung geprügelt wurden, Militär statt Abstimmungsurnen.
Die obige Abbildung zeigt die Verteilung der Staatsbürger der Ukraine, die Russisch als Muttersprache haben.
Von einer fairen Abstimmung darf somit erwartet werden, daß sich die Ukraine in die Gebiete Österreich-Ungarns sowie Polens auf der einen und den Gebieten des Zarenreiches auf der anderen Seite trennen wird.
Deshalb gibt es: Mililtärinvasion statt Volksbefragung. Im Namen der Hure Völkerrecht.
Die Bezeichnung „Hure Völkerrecht“ haben wir der Aussendung eines Wiener Bankers zur Ukraine, der selbst in der Ukraine beruflich leitend tätig war, entnommen.
„Nec laudibus nec timore!“
Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch
Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.