Fatwa (Rechtsgutachten), das besagt, daß ein Moslem nichts besitzen darf, auf dem ein Kreuz sichtbar ist, ohne es zu entfernen.
Fatwa von Abdul-Aziz Ibn Baz, einflußreicher vormaliger Staatsrechtsgutachter des US-Verbündeten Saudi-Arabien
Falls die Bilder auf den Armbanduhren verdeckt sind, darf man mit der Uhr das Gebet verrichten. Falls die Bilder aber von außen ... sichtbar sind, darf man damit nicht beten, weil bewiesen ist, dass Allahs Prophet, Muhammad - Allahs Frieden und Segen seien auf ihm – zu Ali sagte: „Lass kein Bild [Symbol] stehen, ohne es zu entfernen'. Dasselbe gilt für das Kreuz. Eine Armbanduhr, die ein Kreuzessymbol hat, darf erst getragen werden, wenn das Kreuz entfernt, abgerieben oder mit Farbe überdeckt wurde. Es ist authentisch [überliefert], dass Allahs Prophet, Muhammad sagte: ‚Besitzt nichts, auf dem ein Kreuz sichtbar ist, ohne es zu entfernen’.“
Eine Frau darf kein Kreuz tragen. Allahs Prophet, Muhammad, hat das Kreuz stets abgerieben oder mit Farbe überdeckt, wenn er es sah. Denn das Kreuz ist das Symbol der Christenheit. Eine Frau darf weder ein Kreuz noch ein Bild [auf ihrer Kleidung] tragen. Das Gebet, das mit diesem [Symbol] vollzogen wird, ist zwar gültig, aber es gilt nur als mangelhaft. Sowohl der Mann als auch die Frau gelten als Sünder, wenn sie ein Kreuz tragen und damit beten, sei es auf einem Kopftuch, auf der Kopfbedeckung des Mannes oder auf einem anderen Kleidungsstück.
Quelle: www.binbaz.org.sa/mat/20665
Institut für Islamfragen, im Jahr 2010, unter Verweis auf obgenannte Originalquellen
„Nec laudibus nec timore!“
Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch
Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.