Mittwoch, 26. März 2014
Rom – Bistum Limburg

Vatikan verliert deutschen Investiturstreit

In der Presseerklärung vom 26. März 2014 bestätigt Rom, den Amtsverzicht des Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst angenommen zu haben. – Ab nun bestimmen kirchenfeindliche Medien und die Anti-Rom-Laien über Bischofseinsetzungen.

Im Bistum Limburg haben sich die Kirchen- und Glaubensfeinde gegen Bischof Tebartz-van Elst (und somit gegen den Papst) durchgesetzt [Bild: (cc) K_Engel]

„Pressemitteilung hinsichtlich der Diözese Limburg (Deutschland)

Im Hinblick auf die Verwaltung der Diözese Limburg, in Deutschland, hat die Kongregation für die Bischöfe eingehend den Bericht jener Kommission studiert, die nach dem Willen des Bischofs und des Domkapitels eingesetzt wurde, um eingehende Untersuchungen im Hinblick auf die beteiligten Verantwortlichkeiten beim Bau des Diözesanen Zentrums „St. Nikolaus" vorzunehmen.
Angesichts der Tatsache, dass es in der Diözese Limburg zu einer Situation gekommen ist, die eine fruchtbare Ausübung des bischöflichen Amtes durch S.E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst verhindert, hat der Heilige Stuhl den mit Datum vom 20. Oktober 2013 durch den Bischof angebotenen Amtsverzicht angenommen und hat einen Apostolischen Administrator ernannt in der Person von S.E. Mons. Manfred Grothe.
Der scheidende Bischof, S.E. Mons. Tebartz-van Elst, wird zu gegebener Zeit mit einer anderen Aufgabe betraut werden.
Der Heilige Vater bittet den Klerus und die Gläubigen des Bistums Limburg, die Entscheidung des Heiligen Stuhls bereitwillig anzunehmen und sich darum zu mühen, in ein Klima der Barmherzigkeit und Versöhnung zurückzufinden.

Aus dem Vatikan, 26. März 2014“

Unnötige Pseudo-Transparenz

Die zweite weiße Fahne wurde von der unnötigen deutschen Bischofskonferenz gehißt: Der innerkirchliche Prüfbericht zur Erneuerung des Bistumssitzes in Limburg wurde unverständlicherweise veröffentlicht:

Die dritte weiße Fahne wird im Bistum Limburg zum Einsatz kommen: Man plant die Veröffentlichung der Bistumsfinanzen:

Gegenäußerung von S. E. Tebartz-van Elst

Eine Gegendarstellung zum Prüfbericht findet sich unter:

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
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