Just in einer McDonalds-Fast-Food-Anstalt in Nischnij Nowgorod wurden zwei Frauen der Kirchenverhöhnertruppe in „Kunst im öffentlichen Raum“ eingebunden.
Die Truppe wurde vor allem dadurch bekannt, daß sie in russischen Museen – ungebeten – Gruppensexvorführungen, auch in Anwesenheit von Kindern, vorgenommen haben.
Als zweiter Schritt erfolgte erwartungsgemäß die Verhöhnung und Schändung des Religiösen, was „im Westen“ ausdrücklich begrüßt wurde: Es sei ein Zeichen des kulturellen Aufbruchs in eine freie Gesellschaft.
In Rußland sah man dies erfreulicherweise anders: Die Pussy-Riot-Verbrecherinnen wurde zu einem Aufenthalt in einem Frauenstraflager verurteilt. Knapp vor der Olympiade in Sotschi hat sie der russische Präsident leider wieder vorzeitig ausgelassen.
Daß Rußland in Bezug auf den Schutz von Kindern und der Religion einen kultivierteren Standard als der Western besitzt, zeigen die beispielhaften gesetzlichen Regelungen gegen Religionsverhöhnung und homosexuelle Penetrierung der Gesellschaft.
Neuerdings sind die Pussy-Riot-Provokateuerinnen nun selbst Objekt einer Kunstaktion im russischen Neustadt (Nischnij Nowgorod) geworden.
Unbekannte Künstler vernitschten die sonst so kunstbegeisterten Maria Aljochina und Nadeschda Tolokonnikowa in einer amerikanischen Essens-„Kultur“-Anstalt vorwiegend mit grüner Farbe, abgerundet durch die Applikation von Essensresten und Pfefferspray.
Zum Abschluß der „Kunstaktion“ wurde ein Plakat ins Bild des zufällig anwesenden Filmschaffenden gehalten, das den Wunsch der Künstler transportierte, daß der Dreckgestank die Stadt verlassen solle.
Die beiden Pussy-Riot-Frauen bezogen dies offenbar auf sich und zeigten sich danach überraschenderweise nicht kulturell bereichert, sahen gefärbt, aber sonst unversehrt aus.
„Nec laudibus nec timore!“
Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch
Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.