Donnerstag, 13. Februar 2014
Eleison Kommentare CCCXLIII (343)

Kirchliche Unfehlbarkeit – I.

Bischof Williamsons Eleison Kommentare,
Nummer CCCXLIII (343)

Wahrscheinlich liegt für Sedisvakantisten das Hauptproblem in der kirchlichem Unfehlbarkeit (Motto: die Konzilspäpste sind auf schreckliche Weise fehlbar, wie könnten sie da noch Päpste sein?). Allerdings sollten wir die Unfehlbarkeit generell verstehen, und nicht nur, um den Sedisvakantismus zu entschärfen. Denn das Problem der Moderne, die Autorität über die Wahrheit zu stellen, ist riesengroß.

„Unfehlbarkeit“ heißt die Unfähigkeit zu irren oder einen Fehler zu begehen. Im Jahre 1870 definierte das Vatikanische Konzil, daß der Papst nicht irren kann, wenn alle folgenden vier Bedingungen erfüllt sind: Er muß 1) als Papst sprechen, 2) über Fragen des Glaubens oder der Moral, 3) auf endgültige Weise und 4) in der klaren Absicht, für die gesamte Kirche bindend zu sein. Eine solche Lehre gehört dann zum sogenannten „außerordentlichen“ Lehramt. Außerordentlich, weil der Papst einerseits nur selten alle vier Bedingungen gleichzeitig anwendet, und andererseits viele andere Wahrheiten lehrt, welche nicht irrig oder falsch sein können, weil sie schon immer von der Kirche gelehrt worden sind und daher zum „Ordentlichen kirchlichen Lehramt“, wie das Vatikanum sagte, gehören und ebenfalls unfehlbar sind. Die eigentliche Frage ist nun die des Verhältnisses zwischen dem Außerordentlichen Lehramt des Papstes und dem Ordentlichen Lehramt der Kirche.

Die hl. Mutter Kirche lehrt, daß das Glaubensgut der Kirche, auch Offenbarung genannt, mit dem Tod des letzten Apostels abgeschlossen war, also ungefähr im Jahre 105 des Herrn. Seither ist dem offenbarten Glaubensgut, dem kirchlichen Lehrbestand, weder etwas hinzugefügt worden, noch hätte etwas hinzugefügt werden können. Somit kann auch eine „außerordentliche“ Definition kein einziges Jota an Wahrheit zu diesem Glaubensgut hinzufügen, sondern um der Gläubigen willen lediglich Gewißheit über eine einzelne und bereits zum Glaubensgut gehörende Wahrheit dazugeben, weil dieses Dazugehören noch nicht klar genug gewesen war. In einer vierfacher Abfolge steht an erster Stelle eine bestimmte objektive Wirklichkeit, welche vom menschlichen Verstand unabhängig ist, wie z.B. die geschichtliche Tatsache, daß die hl. Muttergottes ohne Erbsünde empfangen worden war. An zweiter Stelle rückt dann die Wahrheit in den Verstand aller, welche mit dieser Wirklichkeit übereinstimmen. Erst an dritter Stelle kommt die unfehlbare Definition, wenn also ein Papst die eingangs skizzierten vier Bedingungen erfüllt. Und viertens entspricht dieser kirchlichen Definition dann die Gewißheit für die Gläubigen bezüglich dieser Wahrheit. Dies bedeutet: wo die Wirklichkeit die Wahrheit erzeugt, schafft eine kirchliche Definition lediglich Gewißheit bezüglich dieser Wahrheit.

Allerdings gehören die Wirklichkeit und ihre Wahrheit bereits zum Ordentlichen Lehramt, denn zweifellos kann kein Papst eine Wahrheit außerhalb des Glaubensgutes unfehlbar definieren. Das Verhältnis vom Ordentlichem Lehramt zum Außerordentlichen Lehramt entspricht also dem Verhältnis des Hundes zum Schwanz, nicht des Schwanzes zum Hunde. Das Problem ist nun, daß die Definition aus dem Jahre 1870 dem Außerordentlichen Lehramt eine solche Geltung verschaffte, daß im Vergleich dazu das Ordentliche Lehramt zu verblassen begann – bis hin zu dem Punkt, daß Katholiken, und selbst Theologen, dem Ordentlichen Lehramt eine Unfehlbarkeit gleich dem Außerordentlichen Lehramt andichten wollten. Doch ist dies unklug, denn das Außerordentliche Lehramt setzt das Ordentliche Lehramt voraus und existiert sogar nur, um einer Wahrheit (2), welche bereits vom Ordentlichen Lehramt gelehrt worden ist, Gewiß heit (4) zu verleihen.

Veranschaulichen wir diesen Sachverhalt durch einen Berg mit einer Schneekappe obendrauf. Der Berg hängt in keiner Weise von diesem Schnee ab, sondern wird durch ihn nur noch deutlicher sichtbar. Im Gegensatz dazu hängt der Schnee auf dem Berg allerdings ganz vom Berg ab, damit er (der Schnee) überhaupt an seinem Platz liegen kann. Auf ähnliche Weise macht das Außerordentliche Lehramt das Ordentliche Lehramt nur noch deutlicher oder gewisser sichtbar. Und wenn der Winter hereinbricht, sinkt die Schneefallgrenze. Weil die Nächstenliebe in der heutigen Zeit erkaltet, so mögen zwar mehr Definitionen des Außerordentlichen Lehramtes notwendig sein, doch stellt das keine Perfektion des Ordentlichen Lehramtes dar. Im Gegenteil unterstreicht diese Vermehrung an Definitionen nur die Schwachheit der Gläubigen beim Begreifen ihres Glaubens. Je gesünder der Mensch ist, desto weniger Medizin braucht er. Nächste Woche wenden wir diese Ausführungen auf den Sedisvakantismus und auf die Krise der Priesterbruderschaft St. Pius X. an.

Kyrie eleison.

 
– Zusammenfassung –

Das Verhältnis des unfehlbaren Ordentlichen Lehramtes der Kirche zum unfehlbaren Außerordentlichen Lehramt des Papstes entspricht dem Verhältnis des Hundes zum Schwanz, nicht des Schwanzes zum Hund.
(8. Februar 2014)

 

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