Dienstag, 4. Februar 2014
Umdeutungen

Die Totengräber der Kirche

Manche Forderungen der deutschen Bischöfe, aber auch die Reaktion von Kardinal Schönborn anläßlich des Ad-limina-Besuchs der österreichischen Bischöfe, bedeuten die Aufgabe des Fundaments wie auch des übernatürlichen Lebens der Kirche.

Rom, Ad-limina-Besuch des österreichischen Episcopats, 2014. [Bildschirmcopie ORF/ZIB]

Das Fundament: Naturrecht und göttliches Gebot

Alle Belange, die Ehe und Familie und im weiteren Sinn die Sittenlehre betreffen, gehören in den Bereich des Naturrechts und gelten daher auch für Nicht-Katholiken und sogar Ungetaufte.

So ist beispielsweise die Unauflöslichkeit der Ehe im Naturrecht verankert und nicht einmal ein Spezifikum der Katholischen Kirche, wie seinerzeit Papst Pius IX. feststellte (1864).

Umso mehr gilt dies für Katholiken, die darüber hinaus durch die Offenbarung und das göttliche Recht verpflichtet sind.

Auch sind die Fragen zur geordneten Weitergabe des menschlichen Lebens spätestens durch die Enzyklika Humanae vitae von Papst Paul VI. (1968) definitiv lehramtlich entschieden, sodaß es dazu weder eines neuen Fragebogens noch einer besonderen Debatte bedurft hätte.

Die Forderungen der deutschen Bischofe:
theoretische Unterminierung des Naturrechts

Wenn daher die deutschen Bischöfe unter Berufung auf das Ergebnis der „Fragebögen“ in ihren Diözesen fordern, die Haltung der Kirche im Hinblick auf das voreheliche Zusammenleben, Empfängnisregelung, wiederverheirate Geschiedene und sogar Homosexuelle zu hinterfragen und nicht „lebensfern“ zu sein, so ersetzen sie das Naturrecht durch das „explizite Zugehen“ auf Todsünder.

Die Forderung von Kardinal Schönborn:
praktischer Ungehorsam und schleichende Protestantisierung

Kardinal Schönborn stellt zwar fest, daß sich an der Lehre der Kirche nichts ändern wird. Für ihn geht es nur darum, wie man mit „Situationen des Scheiterns“ umgehen soll.

Doch praktisch ist das Ergebnis gleich wie bei den deutschen Bischöfen: Man will – um es mit den Worten von Bischof Krenn in seiner Stellungnahme zur Maria-Troster-Erklärung zu sagen – einem irrigen, von der Lehre der Kirche abweichenden Gewissen eine gewisse Allgemeingültigkeit zubilligen.

Damit bewegt sich dieser Episkopat aber in den Fußstapfen des Reformators Martin Luther, der sein Ich und sein persönliches Urteil über Lehramt und Tradition stellte.

Die Folge war nicht nur eine Kirchenspaltung mit verheerenden Folgen, sondern die Reduzierung der Kirche auf eine humane Gesellschaft ohne übernatürlichen Charakter.

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
© kreuz-net.info, EMail: redaktion@kreuz-net.info, Impressum