Donnerstag, 14. November 2013
Mitten im Fasching

Justizposse am Kremser Landesgericht

Die Publikation sachlich offenbar richtiger und vielfach publizierter Aussagen soll verboten und mit Geld- und Haftstrafen bedroht sein, wenn die Willkür der Justiz es will – Prozeßberichterstattung aus dem Buddhismus-Prozeß (Teil 1)

Buddhismus-Prozeß in Krems: Lange nach Urteilsverkündung gab es am Gang vor dem Gerichtssaal noch heftige Diskussionen über das unverständliche Urteil und die Vorgehensweise der Richterin [Bild: kreuz-net.info]

Anfang 2012 – Gföhl und das geplante Zentrum des tibetischen Buddhismus

Im niederösterreichischen Gföhl will der ÖVP-Bürgermeister Karl Simlinger die Voraussetzungen für die Errichtung eines Religionszentrums des tibetischen Buddhismus schaffen. An dem auch im Ort umstrittenen Vorhaben zerbricht die Koalition mit der FPÖ.

In einem Interview mit dem „Kurier“ zeigte sich auch S. E. Diözesanbischof DDr. Klaus Küng darüber erstaunt, daß mit der Errichtung eines „Welt-Friedens-Denkmal[s]“ geworben wird, es aber vor allem ein „religiöses Zentrum von koreanischen Mönchen der Gelug-Schule des tibetischen Buddhismus“ werden soll. Und: „Es ist mir nicht bekannt, daß es im Waldviertel eine so große Zahl von Buddhisten gibt, die den Bau eines solchen Tempels begründen könnte.“

Gegen die Umwidmung der Liegenschaft zur Errichtung des tibetisch-buddhistischen Zentrums laufen mehrere Initiativen Sturm. So auch eine private Initiative, die das prozeßgegenständliche Flugblatt erstellt hat.

21 Monate später und zwei Tage nach Faschingsbeginn

Krems. Landesgericht. Die Richterin Mag. Susanne Daniel verhandelt einen Strafantrag des Ersten Staatsanwaltes Mag. Franz Hütter gegen Dr. Alfons Adam, einen der aktivsten Katholiken.

Als Mitglied der Schiedskommission der Donau-Universität Krems, eines Prestigeprojekts von ÖVP-Landeshauptmann Erwin Pröll, ist die Richterin Susanne Daniel auch politisch gut eingebunden.

„Die ‚Kronen Zeitung‘ können’S net aussischmeißn!“

Die Zahl der gekommenen Zuhörer übertrifft die Erwartungen des Gerichts, vorab werden Medienvertreter eingelassen, dann die restlichen Sitzplätze auf die „sonstigen“ Zuhörer verteilt. Einige werden nicht eingelassen.

Mit deutlicher Verspätung betritt ein Journalist (offenbar) der „Kronen Zeitung“ den voll besetzten Verhandlungssaal.

Richterin: „Da ist leider kein Platz mehr.“

„Kronenzeitung“-Journalist präpotent: „Trotzdem bleib’ i da steh’n. Die ‚Kronen Zeitung‘ können’S net aussischmeißn!“

Eine Dame überläßt dem Verspäteten ihren Platz und verläßt den Saal.

Das Flugblatt

Der Staatsanwalt Hütter wirft nach bloß 14 Monaten Nachdenkzeit Dr. Adam vor, die Nennung eines Vereins und einer Partei, deren Vorsitzender er ist, auf einem Flugblatt im Zuge der Errichtung dieser Stupa zugelassen zu haben.

Das Flugblatt führte in wissenschaftlicher Schreibweise auf vier Seiten sonderbare Praktiken aus dem Bereich des tibetischen Buddhismus auf, belegte dies in Fußnoten mit Quellenangaben und verwies auf Kontakte des Dalai Lama zu ehemaligen SS-Männern und zum japanischen Giftgas-Terroristen Shoko Asahara hin. Auch habe der Dalai Lama das Vorwort zur Neuauflage eines Buches der Wurzelrassen-Theoretikerin Helena Blavatsky verfaßt (Die Wurzelrassen-Theorie ist die ideologische Grundlage der Judenverfolgung).

Dadurch habe Dr. Adam gegen den „Buddhismus“ bzw. gegen „Angehörige der Buddhistischen Religionsgesellschaft … gehetzt und sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen gesucht“, und sich somit des Delikts der Verhetzung schuldig gemacht, führt der Staatsanwalt in seinem Strafantrag aus.

Welche Passagen des von Dr. Adam nicht verfaßten (!) Flugblattes tatspezifisch sein sollen, darf er sich selbst aussuchen, das verrät der Staatsanwalt auch in der Verhandlung nicht.

Die Richterin verliest das Flugblatt.

Belegung der Aussagen des Flugblattes

Dr. Adam bekennt sich als nicht schuldig im Sinne der Anklage und belegt die Aussagen durch Fachliteratur und Internetveröffentlichungen, was in einer Eingabe an das Gericht bereits auch schriftlich erfolgt ist.

Nach rund 20 Minuten unterbricht die Richterin die Darlegungen und versucht die Ausführungen zusammenzufassen: „daß eigentlich, kurz gesagt, Sie einfach sagen wollen, daß die Äußerungen oder die Behauptungen, die in dem Flugblatt aufgestellt werden, wurden aus Büchern und Veröffentlichungen aus dem Internet entnommen“.

Mehr als einer Stunde lang hat Dr. Adam die sachliche Richtigkeit der einzelnen Passagen des Flugblattes durch Zitate nachgewiesen.

Der Staatsanwalt hat während dieser Ausführungen keine der Aussagen oder Belegstellen in Zweifel gezogen oder sich auch nur zu Wort gemeldet. Geschlafen hat er jedenfalls nicht.

Verletzung von Grundrechten

Dr. Adam sieht sich in drei verfassungsmäßig garantierten Grundrechten verletzt:

  • In der Religionsfreiheit, die ein Individualrecht ist, daß heißt, „wenn sich die Bischöfe nicht aufregen, darf ich mich als einzelner Katholik doch aufregen.“ Er habe das Recht, seine Mitchristen über die Inhalte einer anderen Religion zu informieren, wenn diese Missionierung betreiben wollen;
  • in der Wissenschaftsfreiheit: wenn man forschen darf, aber niemanden von den Ergebnissen informieren darf, weil es sonst Verhetzung wäre; und
  • vor allem in der Meinungsfreiheit.

Vorwurf der Zwei-Klassen-Strafjustiz

Dr. Adam wirft das Bestehen einer Zwei-Klassen-(Straf-)Justiz vor.

Die Richterin weist diesen schwerwiegenden Vorwurf nicht zurück! Auch der Staatsanwalt läßt dies unbeantwortet.

Nach mehr als einer Stunde der Schweigsamkeit interessiert den Staatsanwalt nur, ob Dr. Adam „die Hintermänner dieses Flugblattes“ nennt, was nicht geschieht.

Dr. Adam wiederholt den Vorwurf der Zwei-Klassen-Justiz. Wieder ohne Zurückweisung durch Richterin oder Staatsanwalt.

Auf Nachfrage der Richterin zeigt sich, daß Dr. Adam der Verwendungsbereich dieses Flugblattes nicht bekannt war.

Der Gföhler Bürgermeister Karl Simlinger hat nicht immer verstanden, was er der Richterin hätte bestätigen sollen. Den Bezieherkreis des Flugblattes konnte er jedenfalls nicht nennen. [Bild: kreuz-net.info]

Befragung des Gföhler ÖVP-Bürgermeisters Karl Simlinger

Simlinger wird als Zeuge einvernommen, das gegenständliche Flugblatt wird ihm gezeigt.

Es geht bei seiner Einvernahme darum, ob die gesetzliche Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Verhetzung, nämlich die „breite Öffentlichkeit“, überhaupt gegeben war.

Die Richterin frägt ihn, ob er wisse, an wie viele Haushalte dieses Flugblatt verteilt wurde. „Bestätigen kann ich es nicht, aber ich habe 1.700 Haushalte in der Gemeinde.“

Der Zuhörer rätselt, was Simlinger mit „es“ gemeint habe, was er nicht bestätigen könne.

Von dem Flugblatt habe er dadurch Kenntnis erlangt, daß es in seinem Haushalt und in der Gemeinde „auftauchte“. Es gab aber dutzende Aussendungen dieser Art.

Die Richterin hilft ihm: „Und ich nehme an, Sie haben ja viele Informationen, die Ihnen von Gemeindebürgern zugetragen werden. Haben viele Leute gemeint, sie haben diese Flugblätter bekommen?“

Der Bürgermeister begreift noch immer nicht, was er der Richterin bestätigen solle.

Die Richterin hilft nach: „Also es geht mir darum, woraus Sie geschlossen haben, daß diese Flugblätter an alle Gföhler Haushalte verteilt wurden. Um das geht’s mir.“

Nur gerade das hatte der Gföhler Bürgermeister nicht gesagt. Hätte es aber offenbar aussagen sollen.

Die Richterin: „Um das geht’s mir, wie Sie auf das gekommen sind.“

Und endlich Simlinger: „Weil es mir die Bürger berichtet haben. Die waren teilweise frustriert, daß man so viele Aussendungen vor einer Volksabstimmung kriegt.“

Offenbar konnte der Bürgermeister weder die Empfängerzahl des Flugblattes bestätigen, noch hatte man den Eindruck, daß ihm dieses Flugblatt wegen der Fülle der verteilten Aussendungen überhaupt besonders aufgefallen ist.

Geschaßter Beweisantrag

Beantragt wird von Verteidigerseite die Einvernahme des Buddhismus-Experten und Sachbuchautors („Das Lächeln des Dalai Lama“) Bruno Waldvogel-Frei, Basel.

Der Zeuge habe Erfahrungen mit der Betreuung von Frauen, die Opfer von sexualmagischen Praktiken geworden sind.

Der Beweiszweck wird von der Richterin zusammengefaßt: „… um darzutun, daß die im Flugblatt enthaltenen Äußerungen Ihrer Meinung [sich corrigierend] oder nach Meinung des Angeklagten wahr sind.“

Staatsanwalt: „Ich spreche mich dagegen aus, weil dieser Beweis…, ob Verhetzung vorliegt, nicht relevant ist.“

Anders ausgedrückt: Es ist nach Meinung des Staatsanwaltes völlig egal, ob die Aussagen im Flugblatt erlogen sind oder der Wahrheit entsprechen.

Die Richterin liest die schriftlich vorbereitete Abweisung des Beweisantrags vor, hat offenbar den Antrag der Verteidigung und die Äußerung des Staatsanwaltes im voraus erahnt: „Es ergeht der Beschluß auf Abweisung des Beweisantrages, aus der Begründung heraus, daß eben für die Beurteilung des Tatverdachtes, daß nämlich die im Flugblatt aufgestellten Behauptungen über Inhalt der buddhistischen Religion wichtig seien, für die Lösung der Rechtsfrage und Beurteilung des Tatverdachtes unerheblich sind.“

Zwischenruf aus der Zuhörerschaft: „Die hat das heruntergelesen, oder?“

Die Richterin, die in heiklen Phasen immer wieder schüchtern den Blickkontakt zum Staatsanwalt sucht, erklärt den Schluß des Beweisverfahrens.

Schlußplädoyer des Anklägers

Der Text sei grundsätzlich geeignet, gehässige Reaktionen zu erwecken und eine feindselige Einstellung zu fördern.

Schlußplädoyer des Verteidigers

Er verweist nochmalig darauf, daß die Inhalte des Flugblattes auf ihre Richtigkeit hin überprüfbar sind. „Wenn man so will, hat mein Mandant den Wahrheitsbeweis in dieser Sache erbracht. … Als gläubiger Katholik wollte er seine Mitchristen warnen, diese seine Verpflichtung sieht er als Ausfluß seines Missionsauftrages als Christ. Mein Mandant hat also nichts anderes geltend gemacht als sein verfassungsmäßig gewährleistetes Recht auf Religionsfreiheit.“

Es sei undenkbar, daß die bereits genannten verfassungsmäßig geschützten Rechte seines Mandanten verletzt werden und dieser für bereits vielfach veröffentliche Textpassagen, die zudem sachlich belegbar sind und deren Richtigkeit auch vom Staatsanwalt nicht bekämpft wurden, wegen Verhetzung verurteilt würde.

Der Verteidiger legt detailliert dar, warum sein Mandant nach der Gesetzeslage und der geltenden Rechtsprechung nicht in die Nähe der Verhetzungsbestimmung des Strafgesetzbuches gerückt werden kann und somit freizusprechen wäre.

Schlußwort von Dr. Adam

„Die Behauptung des Herrn Staatsanwaltes, das Flugblatt wäre dazu geeignet, Haß zu erregen, ist einfach eine bloße Erfindung.“

Die Vorwürfe des Staatsanwaltes seien rechtlich absolut nicht nachvollziehbar.

In diesem Verfahren ginge es nicht um eine sachlich fundierte Strafjustiz, sondern um Gesellschaftspolitik, was nicht Aufgabe der Justiz ist.

„Alles, was wirklich katholisch ist, muß beseitigt werden in diesem Staat, weil wir als einzige gegen das Gender Mainstreaming auftreten.“ Das sei der eigentliche Hintergrund dieses Verfahrens.

„Wenn man auf Pilgerwegen ein Plakat anbringen darf: ‚Durchgang für Priester verboten‘, wenn das Allerheiligste, das Katholiken haben, die Eucharistischen Gestalten, in Zusammenhang mit Pornographie gebracht“ werden dürfen, und die Staatsanwaltschaft auf solche Anzeigen nicht einmal reagiert … „einem Freund von mir wurde gesagt, ja, ja, wir wissen, das ist Herabwürdigung, das verfolgen wir nicht.“

Vorgeschriebenes Urteil wird verlesen

Die Richterin verliest hierauf ein bereits vorgeschriebenes (!) Urteil, mit dem eine Geldstrafe von 5.400 Euro verhängt sowie der Ersatz der Kosten dieses Verfahrens angeordnet wird.

Oder anders ausgedrückt: Das Urteil war bereits vor der Verhandlung fertiggestellt. Es wurde ohne Rücksichtnahme auf die Ergebnisse des mündlichen Verfahrens verfaßt, das eigentlich der Urteilsfindung dienen sollte, verfaßt. Gegen eine Vorverurteilung kann sich ein Beschuldigten nicht verteidigen, so daß seine Bemühungen sinnlos geworden sind. Dazu paßt, daß der von der Verteidigung nominierte Zeuge mit einer nicht nachvollziehbaren Begründung abgelehnt wurde. Eigentlich hätte man sich den „Zauber“ einer mündlichen Verhandlung gleich sparen können.

Derartige Strafrechtsverfahren sind jedenfalls eines Rechtsstaates nicht würdig.

Die Richterin Mag. Susanne Daniel haben wir auf die Tatsache angesprochen, daß das verlesene Urteil vorgefertigt war. Lapidare Antwort der merklich verunsicherten Richterin: Man mache sich eben schon vorher Gedanken, was kommen könne.

Reaktionen

Urteil und Urteilsbegründung finden unter den rund 60 Zuhörern, die sich bis dato völlig ruhig verhalten hatten, kein Verständnis. „Politjustiz“, „So hat der Nationalsozialismus begonnen“, „Vorbereitetes Urteil“, „Das ist das Ende der Meinungsfreiheit“, „Vorgefertigtes Polit-Urteil“ waren nur einige der durchaus auch deutlicheren Äußerungen aus dem Publikum.

Gegen das Urteil wurde seitens der Verteidigung volle Berufung angemeldet, es ist nicht rechtskräftig.

Wenn man das Urteil ernstnimmt, so ergeben sich nach Analyse von Andreas Unterberger, dem langjährigen Chefredakteur der Tageszeitung „Die Presse“ leicht nachvollziehbare Konsequenzen.

In seinem Beitrag „Die Justiz macht sich lächerlich“ führt er an:

  • „Alle, die ‚den Christen‘ oder ‚der Kirche‘ die Kreuzzüge des Mittelalters vorwerfen oder den Missbrauch von Schülern in einem Internat oder die Inquisition, müssen nun genauso streng bestraft werden (alle Leser sind so wie ich sicher überzeugt, dass die Staatsanwaltschaft da schon jede Menge Verfahren eingeleitet hat. Wenn nicht, sollte man sie reihenweise mit Anzeigen überschütten).
  • Das gleiche gilt, wer den Protestanten den Antisemitismus vorwirft.
  • Wer sagt, Staatsanwälte und Oberstaatsanwälte in Ostösterreich halten offensichtlich die SPÖ und ihre Politiker auch bei grober Untreue strafrechtlich für tabu, der muss jetzt immer dazufügen: Es gibt sicher auch Staatsanwälte, die das nicht so sehen, die Untreue auch bei SPÖ-Politikern anklagen würden (wo auch immer).
  • Wer sagt ‚Die allermeisten Selbstmordattentäter sind Moslems‘, muss jetzt immer hinzufügen: Aber es gibt viele Moslems, die keine Selbstmordattentäter sind (sie tun halt nur nichts Zielführendes, um die Attentate zu verhindern).
  • Wer sagt ‚Die Koalition hat bezüglich der Budgetlöcher gelogen‘, der muss jetzt immer hinzufügen: Aber es haben nicht alle in der Koalition gelogen (sie haben halt nur geschwiegen).
  • Wer sagt ‚Wir haben ein gewaltiges Problem mit Schwarzafrikanern als Drogendealer‘, der muss jetzt immer dazusagen: Aber nicht alle Schwarzafrikaner sind Drogendealer.
  • Wer sagt ‚Die EU-Politiker haben mit der Euro-Schuldenpolitik die Zukunft des ganzen Binnenmarkt gefährdet‘, der muss jetzt immer hinzufügen, dass das nicht alle EU-Politiker getan haben (es ist halt nur trotzdem geschehen).
  • Wer sagt, dass sich Frauen nicht für Technik, sondern mehr für Menschliches interessieren, der muss jetzt immer hinzufügen, dass das nicht für alle Frauen gilt, sondern nur nach einer Gaußschen Normalverteilung.“

Und noch deutlicher: „Wir sind in des Teufels Küche gelandet. Eine außer Rand und Band geratende Justiz maßt sich voller Präpotenz an, Meinungs- und wissenschaftliche Aussagen überprüfen zu können. Natürlich trifft das nicht automatisch jede Meinungsäußerung, aber man weiß nie, welche von der Justiz dann etwa wegen einer Denunziation herausgefischt wird. Genau das nennt man Willkür-Regime.“

Post scriptum

Der zweite Teil wird sich mit den Belegstellen für das Flugblatt befassen.

Wir wissen um den korrekten Beginn der Faschingszeit nach Epiphanie. Manche lassen aber den Fasching bereits am 11. 11. beginnen.

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
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