Mittwoch, 30. Oktober 2013
Gutmenschendiktatur

Jeder Asylwerber kostet 24.455 Euro jährlich

Insider hat für die Wiener „Kronen Zeitung“ die Kosten eines Einwanderers in der Grundversorgung ermittelt.

Bei Kostenabschätzung nicht eingerechnet: „Begleiterscheinungen“ der Einwanderung wie ansteigende Kriminalität – selbst die regierungsnahen „Niederösterreichischen Nachrichten“ (NÖN) können es nicht mehr verschweigen

Kostenabschätzung

Die „Kronen Zeitung“ vom 30. Oktober 2013 brachte auf Seite 14 einen Beitrag „Dolmetscher, Ärzte & Co.: Jeder Asylwerber kostet 24.455 Euro“, in dem versucht wurde, die Kosten eines „Asylanten“ abzuschätzen. Manches blieb unangesetzt, der Aufwand für die schiere Unzahl an Einwanderungsschwindlern ist auch so enorm

  • Ersteinvernahme
    • Beamter, Zeitaufwand, 5 Stunden: 86 Euro
    • Dolmetscher: 120 Euro
    • Anteilige Betriebs- und Materialkosten: 110 Euro
  • Erstuntersuchung
    • Arzt in der Erstanlaufstelle: 80 Euro
    • Arzthelfer: 80 Euro
    • Betriebskosten/Material: 110 Euro
  • Ersteinvernahme durch das Bundesasylamt
  • Zuweisung in ein jeweiliges Bundesland
  • Beschwerde beim Asylgerichtshof
  • Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof
  • Grundversorgungskosten für ein Jahr:
    • Unterbringung und Verpflegung: 6.205 Euro
    • Taschengeld: 480 Euro
    • Krankenversicherungsbeiträge: 949 Euro
    • Krankenhauskosten
    • Freizeitaktivitätenzuschuß: 120 Euro
    • Bekleidungshilfe, Dolmetscherkosten und aliquote Personalkosten: 2.500 Euro

9.539 Euro für Inländer,
24.455 Euro für Asylschwindler

„Macht unterm Strich 24.455 Euro für einen Asylwerber“ (und somit auch für Asylschwindler) „in der Grundversorgung im Jahr“, resumiert die „Kronen Zeitung“.

Die Mindestsicherung für Inländer beträgt gemäß linker Arbeiterkammer jährlich 9.538,92 Euro (794,91 Euro pro Monat).

Asylverfahren legen Verfassungsgerichtshof lahm

Bereits 2008 hat der SPÖ-nahe Verfassungsgerichtshofpräsident Gerhart Holzinger von der Überlastung des Höchstgerichtes, das sich eigentlich mit anderen Rechtsfragen beschäftigen sollte, darüber geklagt, daß bereits die Hälfte aller Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof Asylverfahren zum Gegenstand hat – ein florierender Geschäftszweig, der von der Linken und der Caritas durch Dauergejammer am Leben gehalten werden will.

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
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