Die österreichische Justiz geht auf Kriegskurs gegen das Leben und gegen bekennende Katholiken.
Im Wiener Landesgericht für Strafsachen töteten die einen Sozialisten noch vor einigen Jahrzehnten 1.184 Personen mit der freimaurerischen Erfindung der Guillotine. Auch die katholische Ordensschwester, Maria Restituta Kafka, wurde im Wiener Landesgericht ermordet, weil Sie sich zu Jesus Christus und nicht zum menschen- und lebensverachtenden Sozialismus bekannte.
Mit dem Inkrafttreten der sozialistischen Fristentötung im Jahre 1975 wurde eine juristische Maßnahme geschaffen, um den willkürlichen Mord an den allerschwächsten Menschen, den Ungeborenen, straffrei zu stellen.
Innerhalb einer bestimmten Zeit können die allerschwächsten Menschen, die es überhaupt gibt, nämlich die Ungeborenen, straffrei verhäckselt werden, wenn man es nur will; nach dem Ablauf dieser Zeit dürfen diese wehrlosen Menschen inkonsequenter Weise nicht mehr getötet werden; d.h., dass es dann plötzlich nicht mehr gestattet ist, sein eigenes Kind etwa in der Sandkiste mit einer Schaufel etc. zu erschlagen. Den Mord am eigenen Kind hätte man sich gemäß dem österreichischen Gesetz einfach nur etwas früher überlegen müssen.
Ein zivilisierter Staat tötet zwar nicht die Wehrlosesten, sondern beschützt sie, aber wir leben in einer Republik, in der auch die Caritas der Erzdiözese Wien Gelder aus den Kirchenbeiträgen der Katholiken in die erwerbsmäßige Vernichtung der allerschwächsten Menschen steckt:
Deshalb sehen sich immer mehr gläubige Katholiken einer Diskriminierung und Verfolgung durch die Republik unter Begünstigung durch die schönbornsche Kirchensteuerkirche ausgesetzt.
Die sozialistische Zweiklassen-Justiz hat für ehrgeizige Staatsanwälte aus dem linken Eck eine Beschäftigungstherapie gefunden: sie rückt bekennenden Katholiken und Lebensschützern hochgradig auf die Pelle:
Diese aktuellen Anfeindungen gegen Katholiken durch die österreichische Justiz sind Ausdruck dafür, daß man den sozialistischen Kirchenkampf nun durch eine unterwanderte Justiz in Österreich wieder aufgenommen hat. Würde die Justiz würfeln, hätten wir gerechtere Urteile.
Die österreichische Justiz instrumentalisiert zu diesem Zwecke beispielsweise den Terminus „Hetze“, um mit diesem Wörtchen alles, was sich dem straffrei gestellten willkürlichen Massenmord an den allerschwächsten Menschen in den Weg stellt, aus dem Weg zu räumen.
Aber wenn es um Mohammedaner geht, dann waren in dieser Republik folgende Urteilsbegründungen (wie etwa in der Causa Ceylan S.) möglich: Es sei dem Täter, bezogen auf seine Herkunft, Sozialisation und Mentalität (und wohl auch Religion), eine heftige Gemütsbewegung zuzubilligen, wenn sich seine Frau von ihm scheiden lassen wollte. Daher wurde einem Türken, der seine Frau mit mehreren Messerstichen abstechen wollte, mit der Begründung einer allgemein verständlichen Gemütsbewegung aufgrund seiner kulturellen Herkunft bloß wegen versuchten Totschlags und nicht wegen Mordversuchs verurteilt. Ein christliches Zeugnis für die Wahrheit könnte mittlerweile sogar härter bestraft werden.
Die österreichische Justiz war und ist politisch abhängig und hat deshalb eine blutige Vergangenheit.
Im Hinrichtungsraum des Landesgerichts Wien gibt es eine Gedenktafel mit Namen von 536 dort von einer Arbeiterpartei-Justiz Guillotinierten. Die ideologisch abhängige System-Justiz trägt Sorge dafür, daß es kein Recht und schon gar keine Gerechtigkeit gibt.
„Nec laudibus nec timore!“
Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch
Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.