Dienstag, 22. Oktober 2013
Katholikenverfolgung

Die österreichische Justiz sieht rot

Die österreichische Justiz geht auf Kriegskurs gegen das Leben und gegen bekennende Katholiken.

Im Zeichen von Hammer und Sichel: Die Justiz geht immer systematischer gegen Katholiken wegen ihres Glaubens vor [Bild: kreuz-net.info/Archiv]

Hinrichtungsstelle im Wiener Landesgericht

Im Wiener Landesgericht für Strafsachen töteten die einen Sozialisten noch vor einigen Jahrzehnten 1.184 Personen mit der freimaurerischen Erfindung der Guillotine. Auch die katholische Ordensschwester, Maria Restituta Kafka, wurde im Wiener Landesgericht ermordet, weil Sie sich zu Jesus Christus und nicht zum menschen- und lebensverachtenden Sozialismus bekannte.

Fristentötung

Mit dem Inkrafttreten der sozialistischen Fristentötung im Jahre 1975 wurde eine juristische Maßnahme geschaffen, um den willkürlichen Mord an den allerschwächsten Menschen, den Ungeborenen, straffrei zu stellen.

Straffreie Kindstötung: gewußt wann

Innerhalb einer bestimmten Zeit können die allerschwächsten Menschen, die es überhaupt gibt, nämlich die Ungeborenen, straffrei verhäckselt werden, wenn man es nur will; nach dem Ablauf dieser Zeit dürfen diese wehrlosen Menschen inkonsequenter Weise nicht mehr getötet werden; d.h., dass es dann plötzlich nicht mehr gestattet ist, sein eigenes Kind etwa in der Sandkiste mit einer Schaufel etc. zu erschlagen. Den Mord am eigenen Kind hätte man sich gemäß dem österreichischen Gesetz einfach nur etwas früher überlegen müssen.

Ein zivilisierter Staat tötet zwar nicht die Wehrlosesten, sondern beschützt sie, aber wir leben in einer Republik, in der auch die Caritas der Erzdiözese Wien Gelder aus den Kirchenbeiträgen der Katholiken in die erwerbsmäßige Vernichtung der allerschwächsten Menschen steckt:

Deshalb sehen sich immer mehr gläubige Katholiken einer Diskriminierung und Verfolgung durch die Republik unter Begünstigung durch die schönbornsche Kirchensteuerkirche ausgesetzt.

Die Jagdsaison auf bekennende Katholiken ist wieder eröffnet

Die sozialistische Zweiklassen-Justiz hat für ehrgeizige Staatsanwälte aus dem linken Eck eine Beschäftigungstherapie gefunden: sie rückt bekennenden Katholiken und Lebensschützern hochgradig auf die Pelle:

  • Die heroischen Oberlandesgerichte von Wien und Graz mußten die straffreien Tötungsstätten für ungeborene Kinder vor betenden Katholiken „beschützen“. 
  • Romtreue Geistliche sollen wegen angeblicher Meinungsdelikte zum Schweigen gebracht werden: 
    http://www.kreuz-net.at/index.php?id=257
  • Ein berüchtigter Krieger, der ein Kind heiratete, als dieses sechs Jahre alt war, darf gemäß der österreichischen Gesinnungsjustiz nicht als „Kinderschänder“ bezeichnet werden. 
  • Im November wird in Niederösterreich einem katholischen Lebensschützer der Prozeß gemacht, weil er einige bekannte Fakten über den auffällig glorifizierten Dalai Lama veröffentlichte, welcher vom US-Imperialismus zur Destabilisierung Chinas benutzt wird. 

Zweck des Verhetzungparagraphen im Strafgesetzbuch

Diese aktuellen Anfeindungen gegen Katholiken durch die österreichische Justiz sind Ausdruck dafür, daß man den sozialistischen Kirchenkampf nun durch eine unterwanderte Justiz in Österreich wieder aufgenommen hat. Würde die Justiz würfeln, hätten wir gerechtere Urteile.

  • Die Meinungsfreiheit soll für Katholiken abgeschafft werden. 
  • Die Gewissensfreiheit soll für Katholiken abgeschafft werden.
  • Die Religionsfreiheit soll für Katholiken abgeschafft werden.

Die österreichische Justiz instrumentalisiert zu diesem Zwecke beispielsweise den Terminus „Hetze“, um mit diesem Wörtchen alles, was sich dem straffrei gestellten willkürlichen Massenmord an den allerschwächsten Menschen in den Weg stellt, aus dem Weg zu räumen.

Antikatholizismus

Aber wenn es um Mohammedaner geht, dann waren in dieser Republik folgende Urteilsbegründungen (wie etwa in der Causa Ceylan S.) möglich: Es sei dem Täter, bezogen auf seine Herkunft, Sozialisation und Mentalität (und wohl auch Religion), eine heftige Gemütsbewegung zuzubilligen, wenn sich seine Frau von ihm scheiden lassen wollte. Daher wurde einem Türken, der seine Frau mit mehreren Messerstichen abstechen wollte, mit der Begründung einer allgemein verständlichen Gemütsbewegung aufgrund seiner kulturellen Herkunft bloß wegen versuchten Totschlags und nicht wegen Mordversuchs verurteilt. Ein christliches Zeugnis für die Wahrheit könnte mittlerweile sogar härter bestraft werden.

Die österreichische Justiz war und ist politisch abhängig und hat deshalb eine blutige Vergangenheit.

Im Hinrichtungsraum des Landesgerichts Wien gibt es eine Gedenktafel mit Namen von 536 dort von einer Arbeiterpartei-Justiz Guillotinierten. Die ideologisch abhängige System-Justiz trägt Sorge dafür, daß es kein Recht und schon gar keine Gerechtigkeit gibt.

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
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