Mittwoch, 25. September 2013
Linke „andersrum“

„Grüne“ Kinderschänder-Lobby auch in Österreich

Auch die „Öko“-Bewegung in Österreich verlangte Straffreiheit bei Mißbrauch von Kindern.

Die Spitzenkandidatin der „Grünen“, Eva Glawischnig, hat offenbar kein Problem mit den Kinderschänderäußerungen des „grünen“ Daniel Cohn-Bendit – gemeinsamer politischer Auftritt [Bilder: „Grüne“, Bildmontage kreuz-net.info]

„Grüne“ Kinderschänder-Lobby in Deutschland

Die deutschen Grünen, allen voran der schwule, grüne Fraktionsgeschäftsführer im deutschen Bundestag Volker Beck, der (zurückgetretene) Fraktionsführer Jürgen Trittin und der grüne Fraktionsführer im EU-Parlament Daniel Cohn-Bendit, versinken im Kinderschänder-Sumpf.

Dazu kommen „grüne“ Forderungen nach Straffreiheit bei Blutschande (Inzest) durch die „grüne“ Jugend, Heinz-Christian Ströbele oder den jüdischen Sprecher der „grünen“ Bundestagsfraktion Jerzy Montag.

In „links-alternativ“ geführten Schulen, wie der berüchtigten Odenwaldschule, kam es zu systematischem sexuellen Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen. Aus dieser Schule kommt übrigens auch Cohn-Bendit.

In verschiedenen Sendungen erzählte Cohn-Bendit begeistert von seinen sexuellen Erfahrungen mit Kindern.

Von „grünen“ Politikern geführte Kinderschänder-Kommunen, in denen auch Parteiveranstaltungen der „Grünen“ stattgefunden haben, runden das Bild einer perversen Fraktion ab.

„Grüne“ Kinderschänder-Lobby auch in Österreich

Wer glaubt, daß das nur Deutschlands „Grüne“ betrifft, der irrt. Recherchen des Journalisten Werner Reichel zeigen, daß auch in Österreich die „Grün“-Bewegung nicht nur als Abtreibungs- und Homo-Lobby agiert, sondern auch den sexuellen Mißbrauch von Kindern im Programm hatte.

So hat die „Alternative Liste Wien“ (aus der die „Grünen“ hervorgegangen sind) laut Reichelt im Plenum in den 1980er Jahren beschlossen und (laut oe24) in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift „netzwerk“ publiziert:

„Noch immer existieren in Österreich diskriminierende Gesetze gegen sexuelle Kommunikation der Kinder mit Erwachsenen:

§ 206 Beischlaf mit einer unmündigen Person

§ 207 Unzucht mit Unmündigen

WIR VERLANGEN: Die sofortige und ersatzlose Streichung aller Gesetze, die die Einschränkung, Reglementierung oder diskriminierende Unterdrückung der Sexualität bedeuten. In Handlungen sexueller Kommunikation, die dem freien Einverständnis aller Beteiligten (also auch der Kinder) entspringen, darf kein demokratischer Gesetzgeber sich einmischen (…)“

§ 206 des österreichischen Strafgesetzbuches umschreibt, was die Alternativen als diskriminierendes Gesetz und was unter sexueller Kommunikation mit Kindern bezeichnen: „Wer mit einer unmündigen Person den außerehelichen Beischlaf unternimmt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“

Der linkslinke Wiener Rechtsanwalt Thomas Prader, von 1995 bis 1998 Landessprecher der Wiener Grünen und Gemeinderatswahlkandidat der „Alternativen Liste Wien“ (ALW) will sich an Derartiges nicht mehr erinnern können.

Schwulenbewegung HOSI auch für Straffreiheit von sexuellem Kindesmißbrauch

Laut Reichelt stammen diese Forderungen fast wordident aus dem Programm der „Homosexuellen Initiative“ (HOSI).

Offiziell wandten sich die Perverslinge „gegen die Beschneidung elementarster Persönlichkeitsrechte der Kinder, also auch des Rechts auf selbstbestimmte Sexualität“, realiter wollten sie eine Straffreiheit für sexuellen Kindesmißbrauch.

Wo bleibt denn da der Glawischnig-Aufklärungswunsch bei Mißbrauchsfällen?

Die Spitzenkandidatin der „Grünen“ bei der kommenden Nationalratswahl in Österreich hatte offensichtlich kein Problem, gemeinsam mit dem Kindesmißbrauchs-Literaten Cohn-Bendit politischen Veranstaltungen abzuhalten.

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
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