Fatwa (Rechtsgutachten), daß Christen in muslimischen Ländern nichts verloren oder eine erniedrigte Stellung haben. – Zugleich eine Anleitung im Umkehrschluß für moslemische Einwanderer in christlichen Ländern.
Fatwa von Dr. Sheich Safr Bin Abdur-Rahman al-Hawali
„Christen können in zwei Gruppen eingeordnet werden:
1. Die erste Gruppe sind Christen, die (bestimmte) muslimische Länder nicht betreten dürfen. Es ist unnötig, die relevanten Vorschriften zu erwähnen. Diese Länder befinden sich auf der Arabischen Halbinsel.
Auf der Arabischen Halbinsel dürfen sich weder Juden noch Christen befinden, d. h. in den (Ländern, die sich dort befinden) zwischen al-Busra (dem Irak) – wie einige meinen –, Jordanien und Adnan (dem Jemen).
Diese (Länder) sind ein Tabu für Juden und Christen. Falls es nötig ist, daß sich ein Christ in einem dieser Länder aufhält, wird er eine dreitägige Aufenthaltserlaubnis bekommen, genau wie Umar [der dritte Nachfolger und Kalif Muhammads] es gehandhabt hat.
2. Die Gruppe [der Christen], die sich außerhalb der Arabischen Insel befindet, kann man in drei Untergruppen aufteilen:
Die sich im Kriegszustand mit den Muslimen befindlichen Christen, die einen Friedensvertrag [quasi Waffenstillstand] mit Muslimen geschlossen haben und daher Schutzbefohlene sind.
Der Schutzbefohlene ist derjenige, der in al-Shaam [also Syrien, Jordanien, Libanon, Palästina und evt. Jemen und Teilen Saudi-Arabiens] oder Ägypten geboren ist [also derjenige, der in diesen Ländern seine Heimat hat] ... Er muß Tribut zahlen [an Muslime] zahlen und ist erniedrigt ... In muslimischen Ländern müssen diese festgesetzten Regeln eingehalten werden. Z. B.:
Setzen wir in christlichen Ländern doch die Ideen der Moslems vice versa und auf Punkt und Beistrich exakt auf Moslems um. Sie werden nach Lektüre dieser Fatwa sicherlich volles Verständnis dafür haben.
Der finanziellen Geschäftsentgang für die Einwandererbetreuung des Caritas-Konzerns möge der Steuerzahler abdecken.
Institut für Islamfragen, im Jahr 2007, unter Verweis auf www.alhawali.com/index.cfm?method=home.SubContent&contentID=4153
„Nec laudibus nec timore!“
Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch
Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.