Mittwoch, 18. September 2013
Irrgläubige

Wie müssen Muslime mit Christen umgehen?

Fatwa (Rechtsgutachten), daß Christen in muslimischen Ländern nichts verloren oder eine erniedrigte Stellung haben. – Zugleich eine Anleitung im Umkehrschluß für moslemische Einwanderer in christlichen Ländern.

Die verfolgten christlichen Kopten sehen den Islam aus Erfahrung durchaus kritischer, moslemische Rechtsgutachten zeigen warum [Bild: koptisch.wordpress.com]

Fatwa von Dr. Sheich Safr Bin Abdur-Rahman al-Hawali

Frage: Wer siegen will, soll sich Christen und andere Gottlose nicht als Freunde nehmen [dies ist ein Hinweis auf Sure 5, 51]. Wie sollen wir (Muslime) mit Christen umgehen, die sich in muslimischen Ländern befinden?

Antwort

„Christen können in zwei Gruppen eingeordnet werden:

1. Die erste Gruppe sind Christen, die (bestimmte) muslimische Länder nicht betreten dürfen. Es ist unnötig, die relevanten Vorschriften zu erwähnen. Diese Länder befinden sich auf der Arabischen Halbinsel.

Auf der Arabischen Halbinsel dürfen sich weder Juden noch Christen befinden, d. h. in den (Ländern, die sich dort befinden) zwischen al-Busra (dem Irak) – wie einige meinen –, Jordanien und Adnan (dem Jemen).

Diese (Länder) sind ein Tabu für Juden und Christen. Falls es nötig ist, daß sich ein Christ in einem dieser Länder aufhält, wird er eine dreitägige Aufenthaltserlaubnis bekommen, genau wie Umar [der dritte Nachfolger und Kalif Muhammads] es gehandhabt hat.

2. Die Gruppe [der Christen], die sich außerhalb der Arabischen Insel befindet, kann man in drei Untergruppen aufteilen:

Die sich im Kriegszustand mit den Muslimen befindlichen Christen, die einen Friedensvertrag [quasi Waffenstillstand] mit Muslimen geschlossen haben und daher Schutzbefohlene sind.

Der Schutzbefohlene ist derjenige, der in al-Shaam [also Syrien, Jordanien, Libanon, Palästina und evt. Jemen und Teilen Saudi-Arabiens] oder Ägypten geboren ist [also derjenige, der in diesen Ländern seine Heimat hat] ... Er muß Tribut zahlen [an Muslime] zahlen und ist erniedrigt ... In muslimischen Ländern müssen diese festgesetzten Regeln eingehalten werden. Z. B.:

  • Sie [die Nichtmuslime] dürfen weder muslimische Vornamen noch Nachnahmen haben.
  • Ihre Häuser dürfen nicht höher als die Häuser der Muslime sein. Ein Christ darf nicht ein dreistöckiges Haus bauen, wenn sein muslimischer Nachbar ein zweistöckiges Haus besitzt.
  • Man [ein Muslim] darf sie [die Christen] nicht grüßen [d. h., er darf nicht mit der Begrüßung beginnen, sondern muss warten, bis er von ihnen begrüßt wird].
  • Auf Wegen müssen sie [Juden und Christen] abgedrängt werden [nach Muhammads Vorschriften müssen Muslime auf Wegen so gehen, daß für Juden und Christen kaum einen Durchgang gelassen wird], weil Muslime das Vorrecht [d.h. mehr Recht auf die Benutzung von Straßen] auf Straßen haben.
  • Sie müssen Kleider tragen, die zeigen, daß sie erniedrigte Schutzbefohlene sind. Selbst ein Kind muß leicht als schutzbefohlenes Christenkind erkennbar sein. Deshalb müssen sie [die Christen] bestimmte Gürtel und Kleider tragen.
  • Man [d.h. die Muslime] darf sie [die Christen] nicht ehren, wie man einen Muslim ehrt.“

Unsere Empfehlung

Setzen wir in christlichen Ländern doch die Ideen der Moslems vice versa und auf Punkt und Beistrich exakt auf Moslems um. Sie werden nach Lektüre dieser Fatwa sicherlich volles Verständnis dafür haben.

Der finanziellen Geschäftsentgang für die Einwandererbetreuung des Caritas-Konzerns möge der Steuerzahler abdecken. 

Quelle

Institut für Islamfragen, im Jahr 2007, unter Verweis auf www.alhawali.com/index.cfm?method=home.SubContent&contentID=4153

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
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