Donnerstag, 22. August 2013
Linksextremismus und Asylbetrug

„Standard“-Amtsmißbrauchsvermutung gegen Minister Mikl-Leitner und Karl sowie gegen die Staatsanwaltschaft

Vorwürfe des Ex(?)-GRM-Kommunisten und „Standard“- sowie „taz“-Autor Robert Misik sind ein Fall für das Gericht

Sind Regierungsmitglieder und Staatsanwaltschaft Straftäter? Oder ist es bloß ein Verleumdungsversuch? Oder bloß ein Irrtum? [Bildschirmcopie „derStandard.at“]

Linker „Bildungsweg“ – bei der „Gruppe Revolutionärer Marxisten“

Politisch gefestigt wurde Robert Misik – laut „unzensuriert.at“ ebenso wie der ORF-Journalist Raimund Löw, Georg Hoffmann-Ostenhof, dem Außenpolitik-Ressorleiter des linken österreichischen Politmagazin „profil“ oder dem „Grünen“-Abgeordneten Peter Pilz – bei der „Gruppe Revolutionärer Marxisten“.

Misik und die Hausbesetzerzeitung „Falter“

Da erscheint es fast logisch, daß Misik politisch bei der aus der Hausbesetzerszene hervorgegangenen Zeitung „Falter“, einer Art Hausblatt der „grünen“ Links-Alternativen, Unterschlupf gefunden hat. Siehe auch:

Linksextremisten übersiedeln zum „Standard“

Misiks Tätigkeit bei der eingestellten SPÖ-„Arbeiterzeitung“, beim linkslinken Magazin „profil“ und der linksextremen „taz“ ist nur Beiwerk zu seiner Mitarbeit bei der Wiener antikatholischen Tageszeitung „Der Standard“, dessen jüdischer Herausgeber Oskar Bronner einen wesentlichen Teil der untereinander streitenden „Falter“-Politjournalisten übernahm.

Und hier im „Standard“ darf Misik auch seine Videobotschaften absondern. Regelmäßig.

„Es gilt die Amtsmißbrauchsvermutung …“

Zum Beispiel ein Videobeitrag „Gegen Gott“ [„Respekt vor Religionen? Das muß nicht sein!“] oder über die bei den Asylbehörden scheinbar plötzlich vor den Wahlen verstärkte Erkenntnis, daß Personen, die Asylgründe zwecks Erschwindelung der Aufenthaltsgenehmigung und Erschleichung österreichischer Sozialleistungen erfunden haben, in ihre Ursprungsländer zurückzuführen sind.

Betitelt hat Misik seine Selbstdarstellung mit: „Abschieben als Wahlkampfshow – es gilt die Amtsmißbrauchsvermutung

… für die ÖVP-Innenministerin Mikl-Leitner

Von Misik erfahren wir, daß die Falle für die Asylschwindler „am Sonntag“ (welch bedeutsamer Tag für Moslems!) „zu[ge]schnappt“ hat: Acht moselmische Pakistani wurden verhaftet und abgeschoben. „Aber das hat, so die ÖVP-Innenministerin – es gilt die Amtsmißbrauchsvermutung – alles nichts mit den Wahlen zu tun.“, so Misik.

… für die ÖVP-Ministerin Beatrix Karl

Und der Linksextremist fährt mit Vorwürfen fort: „Und der Zufälle nicht genug! Werden praktisch zeitgleich drei Asylbewerber aus dem Servitenkloster als Mitglieder einer Schlepperbande verhaftet. Die Ermittlungen führt das Justizministerium der ÖVP-Ministerin Beatrix Karl – Es gilt die Amtsmißbrauchsvermutung.“

… und bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt

„Und mit dabei bei den sogenannten Ermittlungen ist – na, die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, bei der man ohnehin die Amtsmißbrauchsvermutung quasi automatisch mitdenkt, sobald die Rede auf sie kommt.“

Generalverdacht der Straffälligkeit

Der „Standard“-Autor Robert Misik stellt somit zwei Minister unter den Verdacht des Amtsmißbrauchs (zumindest) für den Fall der Asylschwindler aus dem (ehemaligen) Servitenkloster und eine Staatsanwaltschaft unter den Generalverdacht der Straffälligkeit.

Und wegen der von Misik festgestellten Parallelität frägt er sich: „Ist das bloß nur mehr Amtsmißbrauch oder ist es fast schon wie ein Putsch? Ich mein, soll man das wirklich nur Amtsmißbrauch nennen. Ist das nicht ein allzu beschönigendes Wort …?“

Wo bleibt denn da der Staatsanwalt?

Stimmen die Vorwürfe an die beiden Ministerinnen und die Staatsanwaltschaft in Wiener Neustadt bezüglich des vorsätzlichen Amtsmißbrauchs, dann hätten die Gerichte gegen die Betroffenen vorzugehen.

Stimmen sie allerdings nicht, so hätte die Staatsanwaltschaft gegen Misik, beispielsweise wegen übler Nachrede zu ermitteln.

Man wird sehen. – Nichts wahrscheinlich …

Anmerkung

Es gilt für alle Angesprochenen bis zu einer eventuellen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
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