In einer parlamentatischen Anfrage wollen Abgeordnete um Stefan Markowitz wissen, warum nicht schon vor vierzig Jahren die Berufsberechtigung entzogen wurde.
Abgeordnete um den Kärntner Parlamentarier Stefan Markowitz (Team Stronach) wollen in einer parlamentarischen Anfrage (15811/J von 2013)wissen, warum die Behörden und die Ärztekammer trotz 16 Rettungs-Noteinsätzen nach Kindstötungen in der Abtreibungsanstalt der aus dem Ceausescu-Land Rumänien stammenden Allgemeinmedizinerin Dr. Mihaela Radauer in Wien nicht schon in den 1970er Jahren die Berufsberechtigung entzogen und die Abtreibungsanstalt geschlossen wurde.
Nachstehend die Anfrage im Wortlaut.
der Abgeordneten Stefan Markowitz
Kollegin und Kollegen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Wiener Abtreibungsärztin Dr. Mihaela R.
Am 18. 7. 2013 berichtete der ORF in einem Artikel über die bekannte Wiener Ärztin Dr. Mihaela R., welche in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche unsachgemäß durchführen ließ:
„Berufsverbot für Abtreibungsärztin. Die Österreichische Ärztekammer hat heute jene umstrittene Abtreibungsärztin mit einem unbefristeten Berufsverbot belegt, in deren Praxis Frauen bei Abtreibungen massiv verletzt worden sein sollen. Der Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Artur Wechselberger, entzog der Wiener Abtreibungsärztin die Berufsberechtigung auf Dauer. Der diesbezügliche Bescheid ist zurzeit unterwegs. Im Zuge der jüngsten behördlichen Ordinationsbegehung seien neue Umstände ans Tageslicht gekommen: ‚Ausschlaggebend war, dass nach diesen gutachterlichen Aussagen, diesen neuen Sachverhalten, die Frage der Vertrauenswürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs eindeutig mit Nein zu beantworten war‘, sagte Wechselberger dem ORF-Radio. Mit dem unbefristeten Berufsverbot ist eine Streichung aus der Ärzteliste verbunden. […]Am vergangenen Dienstag hatten Ärztekammer, die Gesellschaft für Qualitätssicherung (ÖQMed) und die MA40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) die Ordination der Ärztin in Wien-Neubau nach einer Begehung geschlossen. Grund dafür war ‚Gefahr in Verzug und wegen der Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Patientinnen‘ - mehr dazu in Abtreibungsärztin: Praxis geschlossen.
Die Praktiken der verdächtigen Ärztin waren seit den 1970er Jahren bekannt. Immer wieder wurde die Praxis geschlossen und wieder aufgesperrt - mehr dazu in Abtreibungsärztin: Praktiken lange bekannt. Dafür ist laut Ärztekammer die MA40 zuständig. ‚Wir können die Praxis nicht für immer, sondern nur anlassbezogen schließen, allerdings wäre das dann ein Fall, wo die Ärztekammer nachdenken könnte, ob nicht eine dauernde Berufsausübung verboten werden sollte‘, hatte die Leiterin der MA40, Renate Christ, noch vor wenigen Tagen gesagt. […] Die Ärztin soll in den vergangenen Jahren bis Jahrzehnten eine Quasi-Abtreibungsklinik mit dort beschäftigten Gynäkologen betrieben haben. Laut der Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz waren allein in den vergangenen vier Jahren 16-mal Frauen von der Ordination wegen Komplikationen mit der Rettung in Krankenhäuser gebracht worden.
Sieben Frauen mit Komplikationen hätten sich an sie gewandt. Die Patientenanwältin sagte gegenüber dem ORF-Radio: ‚Die Gebärmutter wurde durchstoßen. Die Patientinnen haben schwere Blutungen erlitten. Manchen mussten innere Organe entnommen werden, und sie sind in der Folge für ihr Leben gezeichnet.‘“
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Gesundheit nachstehende
Siehe auch
„Nec laudibus nec timore!“
Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch
Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.