Montag, 5. August 2013
Geschäft mit Tötungen

Abtreibungsskandal um Mihaela Radauer wird Thema im Nationalrat

In einer parlamentatischen Anfrage wollen Abgeordnete um Stefan Markowitz wissen, warum nicht schon vor vierzig Jahren die Berufsberechtigung entzogen wurde.

In der Wiener Abtreibungsanstalt von Dr. Mihaela Radauer wurden nach Eigenangaben seit den 1970er Jahren täglich Ungeborene getötet – hochgerechnet mehr als 13.000 Kinder. [Bildschirmcopie drradauer.at]

Kindstötungen mit Müttergefährdung

Abgeordnete um den Kärntner Parlamentarier Stefan Markowitz (Team Stronach) wollen in einer parlamentarischen Anfrage (15811/J von 2013)wissen, warum die Behörden und die Ärztekammer trotz 16 Rettungs-Noteinsätzen nach Kindstötungen in der Abtreibungsanstalt der aus dem Ceausescu-Land Rumänien stammenden Allgemeinmedizinerin Dr. Mihaela Radauer in Wien nicht schon in den 1970er Jahren die Berufsberechtigung entzogen und die Abtreibungsanstalt geschlossen wurde.

Nachstehend die Anfrage im Wortlaut.

ANFRAGE

der Abgeordneten Stefan Markowitz
Kollegin und Kollegen
an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Wiener Abtreibungsärztin Dr. Mihaela R.
 
Am 18. 7. 2013 berichtete der ORF in einem Artikel über die bekannte Wiener Ärztin Dr. Mihaela R., welche in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche unsachgemäß durchführen ließ:

„Berufsverbot für Abtreibungsärztin. Die Österreichische Ärztekammer hat heute jene umstrittene Abtreibungsärztin mit einem unbefristeten Berufsverbot belegt, in deren Praxis Frauen bei Abtreibungen massiv verletzt worden sein sollen.  Der Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Artur Wechselberger, entzog der Wiener Abtreibungsärztin die Berufsberechtigung auf Dauer. Der diesbezügliche Bescheid ist zurzeit unterwegs. Im Zuge der jüngsten behördlichen Ordinationsbegehung seien neue Umstände ans Tageslicht gekommen: ‚Ausschlaggebend war, dass nach diesen gutachterlichen Aussagen, diesen neuen Sachverhalten, die Frage der Vertrauenswürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs eindeutig mit Nein zu beantworten war‘, sagte Wechselberger dem ORF-Radio. Mit dem unbefristeten Berufsverbot ist eine Streichung aus der Ärzteliste verbunden. […]Am vergangenen Dienstag hatten Ärztekammer, die Gesellschaft für Qualitätssicherung (ÖQMed) und die MA40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) die Ordination der Ärztin in Wien-Neubau nach einer Begehung geschlossen. Grund dafür war ‚Gefahr in Verzug und wegen der Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Patientinnen‘ - mehr dazu in Abtreibungsärztin: Praxis geschlossen.

Die Praktiken der verdächtigen Ärztin waren seit den 1970er Jahren bekannt. Immer wieder wurde die Praxis geschlossen und wieder aufgesperrt - mehr dazu in Abtreibungsärztin: Praktiken lange bekannt. Dafür ist laut Ärztekammer die MA40 zuständig. ‚Wir können die Praxis nicht für immer, sondern nur anlassbezogen schließen, allerdings wäre das dann ein Fall, wo die Ärztekammer nachdenken könnte, ob nicht eine dauernde Berufsausübung verboten werden sollte‘, hatte die Leiterin der MA40, Renate Christ, noch vor wenigen Tagen gesagt. […] Die Ärztin soll in den vergangenen Jahren bis Jahrzehnten eine Quasi-Abtreibungsklinik mit dort beschäftigten Gynäkologen betrieben haben. Laut der Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz waren allein in den vergangenen vier Jahren 16-mal Frauen von der Ordination wegen Komplikationen mit der Rettung in Krankenhäuser gebracht worden.

Sieben Frauen mit Komplikationen hätten sich an sie gewandt. Die Patientenanwältin sagte gegenüber dem ORF-Radio: ‚Die Gebärmutter wurde durchstoßen. Die Patientinnen haben schwere Blutungen erlitten. Manchen mussten innere Organe entnommen werden, und sie sind in der Folge für ihr Leben gezeichnet.‘“

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Gesundheit nachstehende

ANFRAGE:

  1. Wieso wurde seit den 1970er Jahren nichts unternommen, obwohl bekannt war, dass es immer wieder zu folgenschweren Vorfällen in der Praxis der Ärztin gekommen ist?
  2. Seit 1976 gab es Widerstand gegen die Ärztin, mehrere Meldungen an die Ärztekammer sowie Strafanzeigen, die letzte davon im Jahr 2007 und eine Information an die Ärztekammer. Wie kann es sein, dass die Ärztekammer erst 2013 ein Berufsverbot erteilte und nicht schon viele Jahre zuvor? 
  3. Sind Ihnen die Namen der Ärzte, welche die Abtreibungen vor Ort durchführten bekannt?
    a. Wenn ja, welche Konsequenzen gibt es daraus?
    b. Wenn nein, warum nicht?
  4. Erhielten die betroffenen Frauen eine Entschädigung?
    a. Wenn ja, wie hoch waren diese Entschädigungen und wer zahlte diese?
    b. Wenn nein, warum nicht?
  5. Gibt es in Österreich Studien, welche sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen von Abtreibungen beschäftigen?
    a. Wenn ja, wie lautet das Ergebnis dieser Studien?
    b. Wenn nein, warum nicht?
  6. Gibt es in Österreich Studien, welche sich mit den psychischen Auswirkungen von Abtreibungen beschäftigen?
    a. Wenn ja, wie lautet das Ergebnis dieser Studien?
    b. Wenn nein, warum nicht?
  7. Gibt es in Österreich psychologische bzw. medizinische Einrichtungen, welche Frauen nach einer Abtreibung ausreichend betreuen?
    a. Wenn ja, welche und in welchem Ausmaß?
    b. Wenn nein, warum nicht?
  8. In den letzten Jahren erkranken angeblich immer mehr Frauen nach einer Abtreibung an Post Abortion Syndrom (PAS). Bei wie vielen Frauen wurden in den Jahren 2011, 2012 und 2013 (1. Halbjahr) das Post Abortion Syndrom diagnostiziert (aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern)?
    a. Wie viele dieser Frauen, bei denen das PAS diagnostiziert wurde, wurden bzw. werden psychologisch oder psychotherapeutisch behandelt?
    b. Welche wissenschaftlichen Studien sind Ihrem Ressort diesbezüglich bekannt?

Hinweis

Siehe auch

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
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