Freitag, 19. Juli 2013
Geschäft mit der Tötung

Abtreibungsanstalt wegen „Gefahr für das Leben“ in Wien geschlossen

Ordination einer Allgemeinmedizinerin erst nach der 16. „Komplikation“ bei Abtreibungen geschlossen – Sarkasmus bei der Angabe des Schließungsgrundes

Abtreibungsanstalt Dr. Radauer: seit 1975 nach Eigenangabe fast täglich ein Ungeborenes getötet – hochgerechnet fast 13.000 ungeborene Kinder [Bildschirmcopie der Internetseite, Abtreibungsanstalt Radauer]

Abtreibung ist straffreie Tötung

Ginge man nach der Begründung, mit der die Ordination der Betreiberin der Abtreibungsanstalt in der Wiener Gutenberggasse geschlossen wurde, müßte der Magistrat alle Abtreibungsanstalten schließen: Für die ungeborenen, getöteten Kinder bestand hier stets nicht bloß die „Gefahr für das Leben und die Gesundheit“.

Lebensunwertes Leben

Offenbar folgt man aber dem jüdischen sozialistischen Wiener Stadtrat der Zwischenkriegszeit, Julius Tandler, der den Begriff des „lebensunwerten Lebens“ in Vorträgen und Publikationen propagiert hat. Zu diesem gehört auch das ungeborene Kind.

Ungeborene haben offenbar kein uneingeschränktes Recht zu leben.

Berufsverbot bereits in den 1980er Jahren

Nach Meldung des Österreichischen Rot-Funks wurde gegen die mittlerweile 75jährige Ärztin Mihaela Radauer, eine gebürtige Rumänin, bereits vor mehr als 30 Jahren ein zeitweises Berufsverbot ausgesprochen, dieses wurde aber wieder aufgehoben.

Vor allem wegen hygienischer Mängel sei die Praxis immer wieder geschlossen worden.

Schon damals habe die deutsche Illustrierte „Stern“ über die Praktiken der Ärztin berichtet.

In Österreich dürfen auch Allgemeinmediziner („Praktische Ärzte“) Abtreibungen durchführen, eine Fachausbildung für die Tötungshandlung ist nicht nötig.

Auch hat der Vater des Kindes kein Recht, den Erhalt des Lebens seines Kindes rechtsverbindlich zu verlangen.

Sogar der Balkanstaat Mazedonien hat eine Gesetzesänderung vorgenommen, die den Vätern das Recht auf Unversehrtheit des Lebens ihrer ungeborenen Kinder gibt.

Billigabtreibungsanstalt

Auf der Internetseite www.schwangerschaftsabbruch-abtreibung.at wird auch offensiv mit den Kosten von 300 Euro für die Kindstötung geworben.

Stolz findet sich hier auch der Satz „Schwangerschaftsunterbrechungen werden bei uns seit 1975 fast täglich durchgeführt.“

Eine fiktive Hochrechnung mit einem Fall pro Tag ergäbe mehr als 13.000 getötete Ungeborene allein in dieser Anstalt!

16 gewesene Mütter in Krankenhäuser eingeliefert

Bei so einem Billig-„Service“ kann möglicherweise nicht auf alles geachtet werden. So wurden im Laufe der letzten vier Jahre 16 gewesene Mütter nach der Abtreibung mit Komplikationen in Spitäler eingeliefert.

Die Patientenanwältin brachte die Auffälligkeiten in die Öffentlichkeit.

Der öffentlichen Druck und eine Strafanzeige des Wiener Hanusch-Spitals haben die Tätigkeit des Magistrats und der Ärztekammer „begünstigt“: Am 16. Juli 2013 wurde nach einer Ortsbeschau die Ordination wegen „Gefahr in Verzug und wegen der Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Patientinnen“ gesperrt und der Medizinerin ein Berufsverbot erteilt.

Reaktionen auf die „Behandlungen“

Die Internetadresse www.schwangerschaftsabbruch-abtreibung.at der Abtreibungsanstalt wird auf dem Server tupalo.com gehostet.

Hier gibt es auch die Möglichkeit zur Bewertung der Ordination.

Mit der Benutzerkennung „Shit S.“ findet sich hier eine deutliche Eintragung: „Ich weiß echt nicht was ihr alle habt! Ich find diese Ärztin super!!! Nicht nur dass sie dafür sorgte, dass ich keinen Kindesunterhalt zahlen muss - nein sie ging noch viel weiter - beinahe hätte ich mich um eine neue Frau umsehen können, aber dank AKH wurde mir meine Frau erhalten.“ Danach folgt noch der Vergleich mit einer Fleischhauerin (Metzgerin) und das Verlangen nach Entzug der Berufsberechtigung.

Eine andere Abtreibungsmutter berichtet: „Manche Frauen sind heulend aufgewacht und haben geschrien. Furchtbar. Das sieht man alles, bevor der Eingriff gemacht.“

Internetseite weiterhin in Betrieb

Ruft man die Internetseite der Abtreibungsanstalt (drradauer.at; schwangerschaftsabbruch-abtreibung.at) auf, so ist auch Tage nach der Schließung der Ordination [Abruf am Freitag, 19. Juli 2013] diese weiterhin erreichbar.

Ein Hinweis auf die Schließung ist nicht zu finden.

Rechtlicher Hinweis

Für die Ärztin gilt gemäß österreichischem Recht bis zu einer ev. Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Weiterführender Hinweis

Siehe auch den Beitrag auf abtreiber.com:
http://www.abtreiber.com/b-n/news2013/radauer/radauer-m.htm

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