Montag, 15. Juli 2013
Organhandel

Halbtote Organspender und hirntote Gesetzgeber

Die deutschen Krankenkassen werben wieder schriftlich um die Zustimmung zur Organentnahme im Falle des „Hirntodes“ – eine medizinische Todesfiktion: Organe von tatsächlich Toten sind „wertlos“.

Die Entnahme von transplantierbaren Organen kann nur von Sterbenden erfolgen – Herbert Boeckl. Anatomie (1931) [Bild: kreuz-net.info]

Ist die Organspende noch zu retten?

Unter diesem Titel brachte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ am 14. September 2010 einen Beitrag über die fiktive „Vorverlegung“ des Todeszeitpunktes eines Menschen, um von diesem Organe entnehmen zu können.

„Mit der Rechtfertigung des Hirntods als Tod des Menschen verhält es sich wie mit der des zweiten Golfkriegs. Die zunächst angeführten Gründe stellten sich rückblickend als falsch heraus“ – eine unzweifelhafte Klarstellung durch den Autor, der selbst als Chefarzt tätig ist.

Daß nebstbei „kleinere Pannen“ passieren können, zeigt ein Bericht über eine Frau, die in den USA nach „Hirntot“-Erklärung bei der Organentnahme aufgewacht ist.

Organentnahme von Sterbenden, nicht von Toten!

In den meisten europäischen Ländern gilt: Wer nicht widerspricht, wird ausgeschlachtet.

In Deutschland gilt seit Mai 2012 die „Entscheidungslösung“: Jeder Staatsbürger wird in regelmäßigen Abständen mit Krankenkassenanfragen penetriert, damit er seine Zustimmung zur Organentnahme gibt. Nur dann kann der mutmaßlich im Sterben Liegende ausgeschlachtet werden.

Oder dessen Verwandte stimmen dieser zu.

Nachstehend ein Beitrag der katholischen Internetseite „kreuz.net“ zu diesem Thema.

Die Hirntod-Definition ist hirntot

Ein Beitrag von „kreuz.net“ vom Freitag, 15. Oktober 2010 21:01, Artikel 12036

Seit Jahren erklärt man Leute für tot, die es gar nicht sind. Doch jetzt bahnt sich eine Lösung an: Es wird vorgeschlagen, das Gewissen für hirntot zu erklären und Organe nur von Toten zu entnehmen.

 
Die Hirntod-Definition ist kopflos

(kreuz.net) ‚Was wir heute über den sogenannten Hirntod wissen, stellt die Transplantationsmedizin auf den Prüfstand.’

Das erklärte Stephan Sahm am 14. September in der ‚Frankfurter Allgemeinen Zeitung’.

Sahm ist Chefarzt am Ketteler Krankenhaus in Offenbach.

 
Hirntote leben fröhlich weiter

Mit der ‚Rechtfertigung des Hirntods als Tod des Menschen’ verhält es sich nach Sahm wie mit der des zweiten Golfkriegs: ‚Die zunächst angeführten Gründe stellten sich rückblickend als falsch heraus.’

Sahm erinnert daran, daß der Hirntod die Geburtsstunde der Transplantationsmedizin war.

Damals wurde behauptet, daß der Hirntod mit dem menschlichen Tod in eins falle, weil der Organismus bei Ausfall des Gehirns aufhöre, ein integriertes Ganzes zu sein.

Darauf antwortet Sahm: ‚Die Annahme, Hirntote zeigten keine somatische Integration mehr, hat sich als falsch erwiesen.’

Hirntote würden den Gleichgewichtszustand des Organismus aufrechterhalten:

‚Sie regulieren Körpertemperatur und bekämpfen Infektionen, produzieren Exkremente und scheiden sie aus‘ – erklärt Sahm:

‚Die Wunden heilen bei Hirntoten ebenso, wie ihr proportioniertes Wachstum gesteuert wird.‘

Schwangere Hirntote könnten gesunde Babys austragen: ‚Nicht zuletzt reagieren Hirntote mit Ausschüttung von Stresshormonen auf Schmerzreize.‘

Sahm erwähnt einen britischen Anästhesist der nur dann einen Spenderausweis bei sich führen wolle, wenn er sicher sein könne, daß er vor der Organentnahme betäubt würde.

 
Jetzt wird herumgebastelt

Die Feststellung des Hirntods ist ferner – so Sahm – mit einer Reihe von Unsicherheiten behaftet.

Heute als ausreichend betrachtete Feststellungen würden nur Teilbereiche des Gehirns umfassen.

Denn: ‚Je empfindlicher die Methode, desto größer die Wahrscheinlichkeit, daß sich Aktivitäten in einzelnen Arealen des Gehirnes finden lassen.‘

Doch das Konzept des Hirntods ist für die Transplantationsmedizin unerläßlich: ‚Fällt es, kann sie ihre Tore schließen.‘

Darum versucht man jetzt an der Hirntod-Definition herumzubasteln.

Hirntote zeigten zwar eine auf den Organismus gerichtete Integration – es fehle ihnen aber die Integration in die Umwelt. Das Leben sei erloschen, wenn neben der gesamten Hirnaktivität die Atemtätigkeit ausfalle.

 
Hirntotes Gewissen

Doch diese Neudefinition wurde bereits heftig kritisiert. So wurde auf Widersprüche hingewiesen, die sich etwa im Umgang mit Personen im Wachkoma ergeben.

Andere stellten fest, daß Embryonen nach dieser Definition keine Lebewesen seien.

Gleichzeitig wäre das System der Verdauungsorgane nach dieser Definition als ein vollständiger Organismus anzusehen.

Denn: ‚Es hat ein Nervensystem, ist für äußere Reize durch Nahrungsstimuli empfänglich, kann Nahrungsstoffe selektieren und ausscheiden.’

Sahm weist darauf hin, daß diese Definition kein naturwissenschaftlich nachprüfbares Faktum, sondern eine – schlecht begründete – naturphilosophische Setzung ist.

Damit ist der nächste Schritt unvermeidlich: Es wird vorgeschlagen, die Regel aufzugeben, Organe nur von Toten zu entnehmen. Angesichts der wackligen Hirntod-Definition sei diese sowieso nur ‚Augenwischerei’.

Doch wenn sogenannte Organspender zum Zeitpunkt der Entnahme noch leben, dann ist die Organentnahme Mord.

‚Die Organentnahme kompromittierte dann die professionelle Ethik’ – formuliert Sahm verharmlosend: ‚Zu sedieren wären nicht nur die Spender, sondern auch das ärztliche Gewissen.‘“

Hinweis

Hingewiesen sei auf zwei weitere Artikel der nicht mehr aktiven Internetseite „kreuz.net“

  • „Jetzt kommt er – der mutmaßliche Wille“
    Artikel 11532 vom 17. Juli 2010
  • „Halbtote Organspender und hirntote Gesetzgeber“
    Artikel vom 30. Oktober 2010, dessen Titel wir für obigen Beitrag übernommen haben

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
© kreuz-net.info, EMail: redaktion@kreuz-net.info, Impressum