Fatwa (Rechtsgutachten) zu der Frage, ab welcher Entfernung das Gebet (eines Mannes) ungültig wird, wenn ein Esel, eine Frau oder ein schwarzer Hund vorübergeht
Von Scheich Muhammad bin Saleh al-Uthaimin, der u. a. Preisträger für seine Verdienste im „internationalen Dienst für den Islam“ ist und von König Faisal deswegen ausgezeichnet wurde.
„Drei [Wesen] machen das Beten ungültig. Dies sind der Esel, der schwarze Hund und die Frau. Dies steht in Sahih Muslim [einer authentischen Überlieferungssammlung]. Anhand dieser Aussage [Muhammads] können wir sagen: Wenn eines dieser drei Wesen vor einen Betenden vorüber geht, aber eine Trennung [z. B. eine Wand oder ein Vorhang] zwischen beiden besteht, bleibt das Gebet gültig, selbst wenn der Esel, der Hund oder die Frau in naher Entfernung an ihm vorbei geht. Also, das Gebet bleibt gültig, wenn eine Trennung diese [drei Wesen] von dem Betenden trennt.
Falls jedoch keine Trennung [zwischen diesen drei Wesen und dem Betenden] vorhanden ist, ist das Gebet ungültig. Also, wenn ein Esel vor ihm [den Betenden] vorüber geht, muß der Betende sein Gebet wiederholen. Wenn ein schwarzer Hund vor ihm vorüber läuft, muss er sein Gebet wiederholen. Ebenso, wenn eine erwachsene Frau vor ihm vorübergeht, muß er sein Gebet wiederholen. Einige Schriftgelehrte definieren diese Entfernung auf 1,5 m.“
„Kurz gesagt: Wenn eine erwachsene Frau, ein Esel oder ein schwarzer Hund zwischen einem Betenden und einer Trennwand vorübergeht, wird sein Gebet ungültig und er muß es wiederholen. Das gleiche gilt, wenn diese drei Wesen in naher Entfernung vor ihm vorüber gehen. In diesem Fall muß er ebenfalls sein Gebet wiederholen.“
Institut für Islamfragen:
http://islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M582536b46ef.0.html unter Verweis auf www.ibnothaimeen.com/all/noor/article_2280.shtml
„Nec laudibus nec timore!“
Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch
Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.