Mittwoch, 26. Juni 2013
Tierschändung und Religionsverhöhnung

Gebremste Nitsch-Perversionen in Leipzig

Perverslinge ergeilen sich daran, sich nackt unter ein aufgehängtes Tier zu begeben, dessen Bauchraum aufgeschlitzt wird, so daß sich Blut und Gedärme über diese ergießen. Zuletzt in Leipzig – angeblich ein religiöses Erlebnis.

Christusverhöhnung jetzt auch in Leipzig [Bild: David Baltzar/Centraltheater Leipzig]

Freundschaft mit dem Kinderschänder Mühl

Hermann Nitsch und der Kinderschänder Otto Mühl kennen sich seit Jahrzehnten, beide sind Vertreter des sogenannten Wiener Aktionismus, angeblich eine „Kunst“-Richtung.

Besonders bekannt geworden sind deren Aktionen im Wien der sechziger und siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts, als die „Künstler“ auch an der Universität Wien auftraten: Ihre „Kunstaktionen“ bestanden darin, vor begeistertem, 68er bewegtem Publikum auf der Bühne Kot abzusetzen und zu urinieren.

Seit dieser Zeit wirft auch Hermann Nitsch mit Tierteilen auf sich und andere „Kunstsinnige“ und verschüttet Tierblut – auf Leinwand aufgefangen entstanden die ersten „Schüttbilder“.

Hermann Nitsch wurde deshalb auch mehrfach in Haft genommen, der Kinderschänder Otto Mühl kam für knapp sieben Jahre hinter Gitter.

Aufmarsch der Perverslinge

Im niederösterreichischen Schloß Prinzendorf veranstaltet Nitsch seine Kunstaktionen, 1998 ein sechstägiges „Orgien- und Mysterientheater“, das Nitsch mit seinen „Jüngern“ feierte.

Dabei werden Tiere geschlachtet und aufgehängt. Perverslinge stellen sich nackt darunter, während das Tier aufgeschlitzt wird, so daß das Blut und die Eingeweide auf den darunter Stehenden oder Liegenden fallen.

Verhöhnung des Kreuzestodes Christi

Oder sie lassen sich als Verhöhnung des Kreuzestodes Christi an ein Kreuz binden, das vor das geschlachtete Tier gestellt wird, und werden mit Blut beschüttet.

Oder die Eingeweide werden auf dem Perversling verteilt und andere dürfen dann in diesen wühlen.

Angeblich ein tief religiöses Erlebnis – realiter ein Geschäft, muß man doch dafür Eintritt zahlen.

Das Fleisch der getöteten Tiere wird im Zuge der Veranstaltung schlußendlich aufgefressen.

ÖVP baut dem Dreck ein Museum

Das hat dem ÖVP-Landeshauptmann von Niederösterreich so gut gefallen, daß er in Mistelbach 1997 ein Nitsch-Museum errichten ließ. Der Besucherzustrom blieb allerdings aus, das Land mußte einen Millionen-Schilling-Betrag nachschießen, die Kleinstadt Mistelbach konnte sich den Zauber nicht mehr leisten.

Bereits damals fanden sich ein protestantischer Kultdiener und ein „katholischer“ Modernisten-Pfarrer für die „Einweihung“ des Ausstellungsräumlichkeiten.

Als die linkslinke 68er Generation als Verteiler an die öffentlichen Geldhebel kamen, wendete sich das Blatt zugunsten von Nitsch: Plötzlich entsprachen Nitsch’s blutgetränkte Damenbinden dem Kunstgeschmack der modernen Zeit, Nitsch erhielt diverse „Kunst“-Preise, durfte sogar am Wiener Burgtheater auftreten.

„Kunst“-Export nach Leipzig

Die Leipziger Veranstalter des „Centraltheaters“ weisen bereits im Vorfeld der Veranstaltung darauf hin, daß das 3-Tage-Spiel „für Herzkranke und Schwangere nicht geeignet ist“. Auch für Unter-18-Jährige ist es nicht zugelassen.

Proteste gegen die „Blut-Show“ von Nitsch

Die vom 21. bis 23. Juni 2013 angesetzten Perversionen riefen deutliche Gegenreaktionen hervor. In einer Petition verlangten rund 23.000 Unterzeichner, daß es zu „Keine[r] Tötung von Tieren zum Zwecke der ‚Kunst‘“ kommen dürfen.

Für den 22. Juni 2013 wurde via Facebook von der Tierschutzpartei zu einer Gegendemonstration aufgerufen: „Tiermord nicht mit uns – für die Kunst“, auch „Bild“ berichtete

Verbot der Tötung und des Verzehrs

Der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung reagierte auf die Proteste und untersagte die Schlachtung von Tieren für die Nitsch-Aktion: „Das Schlachten von Wirbeltieren zum Zwecke der Verwendung dabei gewonnener Erzeugnisse als ‚besondere Requisiten‘ ist als ‚Töten‘ einzustufen.“ Und weiter „Aus den vorgenannten Gründen untersage ich Ihnen den Bezug und die Verwendung von Tierprodukten im Rahmen der Hermann-Nitsch-Inszenierung ‚3-Tage-Spiel‘ des Centraltheaters, deren Bereitstellung die Tötung von Tieren eigens für diese Inszenierung voraussetzt.“

Grundlage für diese Entscheidung ist das Tierschutzgesetz. Tiere dürfen nur „aus vernünftigem Grund“ geschlachtet werden, also z.B. für den Verzehr.

Zuvor schon hatte das Veterinärinstitut Leipzigs klargestellt, daß das verwendete Fleisch nicht gegessen werden dürfe.

Reaktion der „Theaterleitung“

Aufgrund der heftigen Gegenreaktionen „stellt die Theaterleitung klar, dass die Vorbereitung und Durchführung der Kunstaktion im Einklang mit den einschlägigen Rechtsnormen und in enger Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und Behörden erfolgt. Die rechtskonforme Beschaffung und Verwendung des in der Aktion verwendeten tierischen Fleisches wird durch zertifizierte Überwachung gewährleistet. Auf der Bühne des Centraltheater wird kein Tier gequält oder gefoltert, geschweige denn getötet.“

Übliche Reaktion: Vorwurf der „Zensur“

Von Nitschs Seite kam umgehend der Aufschrei „Zensur“, das 3-Tage-Spiel sei gefährdet. Schlußendlich entschied man sich doch für die Verwendung von im Handel verfügbarem Fleisch, das für die „Aktion“ zusammengenäht wurde.

Wie weit der perverse Dreck in die Medien eingedrungen ist, zeigen zwei Kommentare in der einst bürgerlichen Wiener „Presse“: der Vorwurf der „Zensur“ wird wiederholt und Nitschs Perversionen werden mit dem Abendmahl und dem „Sebach Schlamim“, einem Opferfest der Juden, in Relation gesetzt.

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
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