Montag, 24. Juni 2013
Arabischer Frühling

Moslemischer Prügel-Comment

Wie man eine Frau Allah-gerecht verprügelt – eine Anleitung eines Londoner Moslem-Senders

Der kuwaitische „Gelehrte“ Jassem Al-Mutawa (im weißen Kaftan) im Gespräch mit dem Koran-„Professor“ Dr. Mahmoud Al-Hajj über die Prügelstrafe in der Ehe

Maßnahmenpaket gegen häuslichen Unfrieden

Die Moslems haben offenbar ein funktionierendes Maßnahmenpaket entwickelt, wie man Unfrieden im eigenen Haus gemeinsam „ausdiskutiert“.

Eine recht detailfreudige Anleitung gab der kuwaitische „Gelehrte“ Jassem Al-Mutawa im Zuge einer Sendung des britischen Fernsehsenders „Iqraa International“ [6. April 2013; Übersetzung durch „Memri TV“] im Gespräch mit Dr. Mahmoud Al-Hajj, „Professor“ für moslemischen Glauben an der Jordanischen Universität.

„Hölle auf Erden“

Die Führung einer Familie obliegt dem Mann, „der Mann ist der Vormund der Frau“, stehe schon im Koran.

Die Frau hat sich diesem unterzuordnen, da es ja auch nicht möglich sei, daß zwei Personen ein Automobil lenkten.

Kommt die Frau ihrer Position nicht nach und begehrt auf, so liegt es am Mann, die Hausordnung in Erinnerung zu rufen.

In dieser Zeit habe er – zu ihrer Strafe! – das Bett mit ihr nicht zu teilen.

Bei manchen Frauen reichten freundliche Worte. Bei anderen sei genau das Gegenteil der Fall.

Bei fortdauernden Gehässigkeiten dürfe der Mann seiner Frau die „Hölle auf Erden“ bereiten.

Anschauungsunterricht

Vorzugsweise empfiehlt er für die Klärung von Meinungsverschiedenheiten die Verwendung von Prügelstöcken. Einige wenige hatte er für den Anschauungsunterricht mitgebracht.

Ein wesentlicher Punkt bei der Züchtigung der Frau sei es, die Schläge so zu setzen, daß der Frau keine bleibenden Schäden beigefügt werden.

Nur selten käme es zu Todesfällen von (moslemischen!) Frauen. Im Westen allerdings, der die Moslems wegen des Schlagens von Frauen kritisiert, würde gemäß UNO-Statistik von 1999–2000 alle zwölf Sekunden eine Frau von ihrem Mann geschlagen, so der kuwaitische „Gelehrte“.

Kurzfristige Blutergüsse dürften anscheinend als Erinnerungshilfen im Rahmen des Erlaubten sein.

Die Methode gilt nicht nur für die Ehefrau, ganz allgemein wird sie für die „Disziplinierung in der Familie“ empfohlen.

Ob Ganzkörperkopftuch oder Tschador den gläubigen Mosleminnen vorgeschrieben sind, damit die Auswirkungen moslemisch bedingter Diskussionsfreudigkeit nicht (oder schlechter) in der Öffentlichkeit sichtbar sind, wurden dem Zuseher nicht verraten.

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
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