Mittwoch, 19. Juni 2013
Diözese Graz-Seckau

Möchtegern-Bischof Hw. Heinrich Schnuderl am Anti-Rom-Trip

Unter der Führung des Generalvikars, Hw. Dr. Heinrich Schnuderl, wurde zuletzt ein Pfarrer ernannt, der den Aufruf zum Ungehorsam gegen die Bischöfe offen unterstützte, und ein Predigtwettbewerb für „VerkünderInnen ohne Theologiestudium“ abgeführt.

Kirche von unten: Predigtpreise der Diözese Graz-Seckau auch für theologische nichtgebildete Laien [Bilder: Diözese Graz-Seckau bzw. Sonntagblatt]

„Fortschrittlicher“ Geistlicher

Bischof Dr. Egon Kapellari hatte den nun knapp 70jährigen Hw. Schnuderl mit Wirkung vom 1. September 2011 zum Generalvikar ernannt. Zuvor war er Propst der Stadtpfarrkirche und Leiter des Pastoralamtes der Diözese.

Hw. Schnuderl gehört zur Gruppe der „fortschrittlichen“ Geistlichen in der Diözese Graz-Seckau. Seine Prägung erfuhr er unter dem „liberalen“ Bischof lic. theol. Johann Weber, der ja nicht gerade durch exzessive Rom-Treue aufgefallen ist.

Böse Zungen ordnen Hw. Schnuderl den ewiggestrigen Geistlichen zu, die sich nicht damit abfinden können, daß der Mißbrauch und die Mißinterpretationen des II. Vatikanums zur Flucht der Gläubigen aus den Kirchen geführt hat.

Für die linke und linksliberale Presse sowie die Kirchenaufbegehrer wäre Hw. Schnuderl der ideale neue Bischof nach Bischof Kapellari: Der Rom-averse Kurs bekäme wieder Oberhand.

Ungehorsams-Pfarrer vom Generalvikar berufen

So ist es nur schlüssig, daß der Generalvikar Schnuderl wenig Freude mit glaubenstreuen Priestern hat. Insbesondere hatte es ihm die Pfarre in St. Veit am Vogau angetan. Doch bei seiner Nachschau in der Osterwoche hatte er eine wohlgeführte Pfarre vorgefunden, die hinter ihrem Pfarrer steht.

Ende April 2013 hatte Hw. Schnuderl anläßlich der Pensionierung des amtierenden Pfarrers mit 31. August 2013 einen neuen Pfarrer ausgewählt: Hw. Mag. Robert Strohmaier, den er aus einem Pfarrverband in der Oststeiermark abzieht.

Daß Hw. Strohmaier offen die Ungehorsamsaufrufe von Hw. Schüller von der Pfarrerinitiative unterstützt, störte den Generalvikar nicht.

Erster Steirischer Predigtpreis – auch für Laien

Die Predigt ist nach kirchlichem Recht den geweihten Geistlichen – also den Priestern und Diakonen – vorbehalten.

Dennoch hatte 2013 die Diözese Graz-Seckau unter der Führung von Generalvikar Schnuderl einen „Katholischen Predigtpreis“ ausgeschrieben – mehrheitlich für Nichtgeweihte.

Mitglieder der „Jury“ waren:

  • der Generalvikar selbst,
  • der evangelische Superintendent Mag. Hermann Miklas,
  • Frau Dipl.-Ing. Dr. Elisabeth Pernkopf von der Theologischen Fakultät in Graz, die als ihr Kerngebiet die feministische Theologie sieht,
  • eine „kritische Predigthörerin“ aus der Obersteiermark,
  • eine Journalistin der „Kleinen Zeitung“, einer Tageszeitung, die sich insbesondere für die Homos einsetzt, und
  • ein „junger Erwachsener“.

Somit war gesichert, daß außer dem Generalvikar kein katholischer Geistlicher mitentscheidet.

Der Predigtpreis war in drei Kategorien eingeteilt:

  • „Priester“
  • „VerkünderInnen ohne Theologistudium“
  • „VerkünderInnen mit Theologiestudium“

Kategorie „Priester“

Ausgezeichnet wurde der Grazer Modernistenpfarrer Hw. Mag. Glettler.

Im Vorjahr hatte Hw. Glettler zwei Löcher in einen billigen Bodenteppich geschnitten, um daraus ein abartiges, nur von ihm so bezeichnetes Fastentuch (das eigentlich in Bildtafeln den Leidensweg Christi erzählen sollte) zu gestalten, mit dem er den Altar verhüllte.

Für den Predigtwettbewerb hatte er sich eine „spirituelle Körperübung“ ausgedacht, „um dem dreifaltigen Gott nachzuspüren“. Die Meßbesucher hatten die Kirchenbänke zu verlassen, um die Hände abwechselnd in alle möglichen Richtungen auszustrecken. Das sollte ihnen angeblich bei der Suche nach Gott behilflich sein.

Eigentlich hätte man denken dürfen, daß derartiger unkatholischer Unsinn nur in Ländern mit Naturreligionen vorkommt, die mangels geistiger Bildung der Bevölkerung auf körperliche Bewegungen setzen (müssen).

Offenbar entsprach dies aber dem Niveau der Jurymitglieder: Hw. Glettler wurde prämiert, den Preis überreichte der Leiter des Pastoralamtes, Hw. Mag. Johannes Freitag.

Kategorien „VerkünderInnen mit/ohne Theologiestudium“

Das Binnen-I in der Kategoriebezeichnung weist auf das Eindringen des Gender-Wahns in die Strukturen der Diözese hin.

Zudem soll offensichtlich das ausschließliche Recht (und die Pflicht) des geweihten Klerus gebrochen werden, Predigten zu lesen. Man kommt hier der Forderung der Kirchenaufbegehrer nach, die die Beseitigung der Vorrechte der Geistlichen und die Abschaffung des Klerus verlangen.

Die zunehmende Verweltlichung des Glaubens zeigt sich auch darin, daß man in der Diözese nicht einmal mehr eine theologische Bildung für das Verfassen einer Predigt voraussetzt.

Besonders angetan war die Jury von der Intellektlosigkeit einer LaiIn, deren „Predigt“ hervorragend geeignet ist, die neuen Zeiten einer saecularisierten, „bunten Volkskirche“ vorauszuzeichnen: Sie wurde mit einem Sonderpreis ausgezeichnet.

Hinweis

„Die Homilie ist als herausragende Form der Predigt (...) Teil der Liturgie selbst. Daher muß die Homilie während der Eucharistiefeier dem geistlichen Amtsträger, Priester oder Diakon, vorbehalten sein. Ausgeschlossen sind Laien, auch wenn sie in irgendwelchen Gemeinschaften oder Vereinigungen Aufgaben als ‚Pastoralassistenten‘ oder Katecheten erfüllen. Es geht nämlich nicht um eine eventuell bessere Gabe der Darstellung oder ein größeres theologisches Wissen, sondern vielmehr um eine demjenigen vorbehaltene Aufgabe, der mit dem Weihesakrament ausgestattet wurde. Deshalb ist nicht einmal der Diözesanbischof bevollmächtigt, von der Norm des Kanons zu dispensieren. Es handelt sich nämlich nicht um eine bloß disziplinäre Verfügung, sondern um ein Gesetz, das die Aufgaben des Lehrens und Heiligens betrifft, die untereinander eng verbunden sind“. (Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester vom 13. August 1997, erlassen von den Kongregationen für den Klerus, für die Glaubenslehre, für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, für die Bischöfe, für die Evangelisierung der Völker, für die Institute des geweihten Lebens und für die Gesellschaften des apostolischen Lebens, sowie von den Päpstlichen Räten für die Laien und für die Interpretation von Gesetzestexten; in „forma specifica“ vom sel. Papst Johannes Paul II. approbiert, (Art. 3) [zitiert nach http://www.kath.net/news/34103]

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
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