Dienstag, 18. Juni 2013
Irrgläubige

Dürfen moslemische Frauen mit einem Ganzkörperkopftuch baden gehen?

Rechtzeitig zu Sommerbeginn stellt sich für die moslemischen Irrgläubigen die Frage, ob Frauen mit einem Ganzkörperkopftuch an den Strand gehen dürfen. Ein Rechtsgutachten (Fatwa) hilft bei der Klärung.

Immer häufiger müssen die Sittenwächter in aller Öffentlichkeit unzüchtige Berührungen adrett gekleideter Mosleminnen mit nahezu nackten Männern bemerken [Bild: www.morgarten.info]

Rechtsgutachten von dem wohl einflußreichsten muslimischen Rechtsgutachter und Gelehrten, Dr. Yusuf al-Qaradawi, dem Vorsitzenden der „Internationalen Union muslimischer Gelehrter“ und Vorsitzenden des „Europäischen Rates für Fatwa und Forschung“ vom 13. Juli 2009

Zur Frage, ob Frauen mit Ganzkörperschleier oder Gesichtsschleier an den Strand gehen dürfen

Antwort

Zusammengefasst rief Yusuf al-Qaradawi muslimische Frauen mit Gesichtsschleier und bekennende muslimische Männer dazu auf, an die Strände zu gehen und dort das Freitagsgebet zu verrichten. Er betonte, daß „religiöse Menschen [bekennende Muslime] … ebenfalls [wie nichtreligiöse Muslime] an die Strände gehen und den Sommer genießen“ dürfen, ebenso „das Leben und die Schönheit der Natur“, denn das sei „ein legitimes Recht für jeden Menschen. Davon dürfen die religiösen Menschen nicht ausgeschlossen werden“.

Die Begründung, warum bekennende Muslimas und Muslime an den Strand gehen sollen, sei nicht nur, so erklärt al-Qaradawi, die Natur zu genießen, sondern: „Der Aufenthalt von [bekennenden] Muslimen an den Stränden und ihre gemeinsamen Gebete sind ein Merkmal der islamischen Erweckung.“

Quelle

Institut für Islamfragen: 
http://islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M531aaae4709.0.html unter Verweis auf www.alquds.com/node/176076

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
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