Freitag, 14. Juni 2013
Aufbegehren eines Erzbischofs

Das falsche Spiel von Erzbischof Zollitsch

Wen will Erzbischof Zollitsch mit der Forderung nach einem Frauendiakonat für dumm erklären: Rom oder die Laien? Abberufung des greisen Erzbischofs dringend nötig!

Erzbischof Zollitsch: Wird zunehmend zum Vertreter der Kirchenaufbegehrer im Kampf gegen Rom [Bild: Presse-Elbien]

Das doppelte Spiel

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, hat zum Ausklang der Diözesanversammlung in Freiburg vorgeschlagen, Frauen zu Diakonen zu – was jetzt? – weihen? Oder nur in das Amt einzuführen?

Erzbischof Zollisch stellt sich hier in eine Reihe mit dem emeritierten Kurienkardinal Walter Kasper und dessen kirchenrechtswidriger Idee von der „Gemeindediakonin“.

„Diakoninen“ und „schwule Kirchenmitarbeiter“?

Zugleich will er die arbeitsrechtliche Bestimmung aufheben, die besagt, daß sich Mitarbeiter der Katholischen Kirche auch wie Katholiken verhalten müssen: „Wir wollen unser Arbeitsrecht den geänderten Lebensformen der Menschen anpassen.“

Gemeint ist, daß die Kirche auch Schwuletten und Lesben als Mitarbeiter einstellen können soll – quasi als Contradictio zum Katholizismus, als abschreckende Beispiele, wie es nicht sein soll?

„Wir wollen hier in Deutschland den Spielraum, den wir haben, nutzen und Veränderungen anstoßen“, wird Erzbischof Zollitsch zitiert.

Bewußt falsche Hoffnungen gestreut

Doch welchen Spielraum sieht der Erzbischof? Einen, den Rom nicht sieht, weil es diesen nicht gibt?

Oder will der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz nur das bekannt antirömische „Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)“ beschwichtigen, das am liebsten den linken Flügel der Protestanten bilden würde?

Kleine Nachhilfestunde für Erzbischof Zollitsch

Seiner Excellenz empfehlen wir als kleine Nachhilfestunde beispielsweise den „Beitrag für einen Dialog über die Themen des Kirchenvolks-Begehrens im Lichte des II. Vatikanischen Konzils und der nachkonziliaren Dokumente“ mit den „Feststellungen und Überlegungen des Apostolischen Nuntius [Erzbischof DDr. Donato Squicciarini] über die Situation der Kirche in Österreich“.

Nachstehend die Antwort des Nuntius auf den Wunsch der Kirchenaufbegehrer nach einem Frauendiakonat und der Priesterweihe von Frauen vom Dezember 1995 (Seite 33–37):

„Überlegungen zum Kirchenvolks-Begehren

 
b) ‚Öffnung des ständigen Diakonates für Frauen‘
 
Wegen der Bedeutung, die dem Dienst des Diakons zukommt, kann in der lateinischen Kirche – so die Weisung des II. Vatikanischen Konzils – der Diakonat als eigene und beständige hierarchische Stufe wiederhergestellt werden. Den zuständigen verschiedenartigen territorialen Bischofskonferenzen kommt mit Billigung des Papstes die Entscheidung zu, ob und wo es für die Seelsorge angebracht ist, derartige Diakone zu bestellen. Mit Zustimmung des Bischofs von Rom wird dieser Diakonat auch verheirateten Männern reiferen Alters erteilt werden können, ferner geeigneten jungen Männern, für die jedoch das Gesetz des Zölibats in Kraft bleibt (LG 29).

Wie bekannt ist und wie dieser Text selbst unschwer erkennen läßt, lag den Konzilsvätern der Gedanke, daß auch Frauen zu Diakonen geweiht werden können, völlig fern. Auch das neue Kirchenrecht weiß nichts davon.

Dennoch hat das nachkonziliare Lehramt in seinen zahlreichen Stellungnahmen zur Frage der Priesterweihe der Frau nie ausdrücklich zu ihrer Diakonatsweihe Stellung bezogen.

Es gibt hier biblische, kirchengeschichtliche, liturgische und dogmatische Fragen, die nicht ausreichend geklärt sind und deren Erhellung außerdem schwierig ist.

Da der Diakonat die erste der drei Weihestufen des Ordo darstellt, liegt es nahe, daß er im Sinn der göttlichen Grundverfassung der Kirche Männern Vorbehalten ist. Freilich wird er nicht zum Priestertum, sondern zur Dienstleistung (LG 29) empfangen, was theoretisch eine andere Ansicht zulassen würde. Da es sich dabei aber um wichtige sakramentale Wirklichkeiten handelt, die nicht der Verfügungsmacht der Kirche unterstehen, muß in diesem Punkt mit größter Behutsamkeit vorgegangen werden. Sollte die Kirche die bestehenden Zweifel nicht klären können, wäre sie nie berechtigt, Frauen den Diakonat zu spenden. Ein „Volksbegehren“ ist in einer solchen Frage nicht die adäquate Methode.

 
c) ‚Zugang der Frauen zum Priesteramt‘
 
Anders liegt das Problem beim Priestertum. Als vor wenigen Jahrzehnten einige aus der Reformation hervorgegangene christliche Gemeinschaften sich dazu entschlossen, auch Frauen zum pastoralen Dienst zuzulassen, und unter katholischen Theologen die Frage aufgeworfen wurde, ob eine Priesterweihe von Frauen in der katholischen Kirche denkbar wäre, hat Papst Paul VI. die Glaubenskongregation mit einer Untersuchung beauftragt, die in der ausführlichen „Erklärung zur Frage der Zulassung von Frauen zum Priesteramt“ (Inter insigniores, 15. Oktober 1975) ihren Niederschlag fand. Kernaussage des Dokumentes: Die Kirche hält sich aus Treue zum Vorbild des Herrn nicht dazu berechtigt, Frauen zur Priesterweihe zuzulassen. Die Gründe, die dafür angeführt werden, hatte schon vorher z.T. Paul VI. selbst genannt: das in der Heiligen Schrift bezeugte Vorbild Christi, der nur Männer zu Aposteln wählte, die konstante Praxis der Kirche, die in der ausschließlichen Wahl von Männern Christus nachahmte; und ihr lebendiges Lehramt, das beharrlich daran festhält, daß der Ausschluß von Frauen vom Priesteramt in Übereinstimmung steht mit Gottes Plan für seine Kirche (Paul VI., Brief an den Erzbischof v. Canterbury, 30. November 1975). Zu diesen Gründen fügt Inter insigniores noch andere hinzu, die die Angemessenheit dieser göttlichen Verfügung erläutern, und es zeigt, daß die Handlungsweise Jesu nicht auf soziologischen oder kulturellen Bedingtheiten der Zeit beruhte.

Johannes Paul II. hat dann im Apostolischen Schreiben Mulieris dignitatem (15. August 1988) betont: Wenn Christus nur Männer zu seinen Aposteln berief, tat er das völlig frei und unabhängig. Er tat es mit derselben Freiheit, mit der er in seinem Gesamtverhalten die Würde und Berufung der Frau betonte, ohne sich nach den herrschenden Sitten und nach der auch von der Gesetzgebung der Zeit gebilligten Tradition zu richten (MD 26). In Christifideles laici hat er im Anschluß an die Bischofssynode nur wenige Monate später nochmals bekräftigt: In ihrer Teilnahme am Leben und an der Sendung der Kirche kann die Frau das Sakrament des Ordo nicht empfangen und somit die Funktionen, die dem Amtspriestertum Vorbehalten sind, nicht erfüllen. Diese Bestimmung hat die Kirche immer aus dem eindeutigen, freien und souveränen Willen .Jesu Christi, der nur Männer zu seinen Aposteln berufen hat, herausgelesen (CL 51). Und im Katechismus der Katholischen Kirche ist zu lesen: ‚Die heiligen Weihen empfängt gültig nur ein getaufter Mann (vir)‘ (CIC, can. 1024). Jesus, der Herr, hat Männer (viri) gewählt, um das Kollegium der zwölf Apostel zu bilden, und die Apostel taten das gleiche, als sie Mitarbeiter wählten, die ihnen in ihrer Aufgabe nachfolgen sollten. Das Bischofskollegium, mit dem die Priester vereint sind, vergegenwärtigt das Kollegium der Zwölf bis zur Wiederkehr Christi. Die Kirche weiß sich durch diese Wahl, die der Herr selbst getroffen hat, gebunden. Darum ist es nicht möglich, Frauen zu weihen (KKK 1577).

Am 22. Mai 1994 hat dann Papst Johannes Paul II. im Apostolischen Schreiben Ordinatio Sacerdotalis abschließend Stellung bezogen. In dem kurzen Text, der die vorangegangenen einschlägigen Lehraussagen in Erinnerung ruft, verweist der Papst u.a. auf die Gottesmutter, die nicht den Sendungsauftrag der Apostel und nicht das Amtspriestertum erhalten hat, um auch aus dieser Perspektive nochmals aufzuzeigen, daß die Nichtzulassung der Frau zur Priesterweihe keine Minderung ihrer Würde und keine Diskriminierung ihr gegenüber bedeuten kann, sondern die treue Beachtung eines Ratschlusses darstellt, der der Weisheit des Herrn des Universums zuzuschreiben ist (OS 3). Er erklärt ausdrücklich, daß es sich bei der Haltung der Kirche in dieser Frage nicht um eine diskutierbare oder eine rein disziplinäre Festlegung handelt: Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32), daß die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und daß sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben (OS 4).

Es ist nicht einsichtig, wie Katholiken nach dieser Stellungnahme des Heiligen Vaters weiterhin die Priesterweihe von Frauen fordern können, müßten sie doch wissen, was auch den nichtkatholischen Christen als spezifisch katholische Lehre bekannt ist: Der schon dem in Glaubens- und Sittenfragen lehrenden Bischof geschuldete religiöse Gehorsam des Willem und Verstandes ist in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn er nicht letztverbindlich spricht, zu leisten; nämlich so, daß sein oberstes Lehramt ehrfürchtig anerkannt und den von ihm vorgetragenen Urteilen aufrichtige Anhänglichkeit gezollt wird, entsprechend der von ihm kundgetanen Auffassung und Absicht. Diese läßt sich vornehmlich erkennen aus der Art der Dokumente, der Häufigkeit der Vorlage ein und derselben Lehre, und der Sprechweise (LG 25).

Wendet man diesen berühmten Passus der Kirchenkonstitution des Konzils auf unsere konkrete Frage an, ist das Ergebnis eindeutig: Der Papst äußert sich auf definitive Weise zu einem Punkt der Glaubenslehre, vor dem er erklärt, er könne sich unmöglich ändern und sei folglich von allen diskussionslos anzunehmen. Da dieser päpstliche Spruch, der die innerkatholische Debatte über die Möglichkeit der Priesterweihe von Frauen ein für allemal beenden sollte, offensichtlich von manchen nicht in seiner Tragweite begriffen worden war, hat die Glaubenskongregation im Auftrag des Papstes am 28. Oktober 1995 zur Beseitigung der da und dort bestehenden Zweifel eine Antwort gegeben (Vgl. S. 73).“

 
Anmerkung:
Hervorhebungen im Original, Monatsangaben im Original mit Zahlen abgekürzt, Originaldokument Seite 33 bis 37.

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
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