Mittwoch, 12. Juni 2013
Pädophilie und Mißbrauch

Die städtische Mißbrauchsanstalt des „Roten Wien“ am Wilhelminenberg

In dem vom sozialistischen Wien geführten Kinderheim am Wilhelminenberg kam es durch Jahrzehnte hindurch zu systematischem sexuellen Kindesmißbrauch.

Sozialistisch geführte Kinderwegsperranstalt Wilhelminenberg in Wien: Kinder wurden systematisch geprügelt und sexuell mißbraucht

Das „Rote Wien“ und die Kinderbetreuung

Die Stadt Wien wird seit dem Ende des Ersten Weltkriegs durchgehend von der SPÖ, der sozialistischen (bzw. sozialdemokratischen) Partei Österreichs bzw. der national-sozialistischen Partei regiert.

Das Kinderheim im Schloß Wilhelminenberg bestand zwischen 1948 und 1977. Bei Schließung des Heims wurden wohlwissend sämtliche Unterlagen vernichtet, somit auch die Listen der Kinder und der „Erzieher“.

Das erschwert jetzt, 36 Jahre danach, die Strafverfolgung zusätzlich.

SPÖ-Stadträtin Maria Jacobi

In der Zeit von 1959 bis 1973 stand das Heim unter der Verantwortung der SPÖ-Stadträtin für Wohlfahrtswesen, Maria Jacobi. Ihre politische Einstellung und der Lehrabschluß als Schneiderin waren die fachliche „Qualifikation“ für diese Leitungsfunktion.

Nach ihr sind ein Pensionistenheim und die Maria-Jacobi-Gasse im dritten Wiener Gemeindebezirk benannt. Sie erhielt das Große Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich und um das Land Wien. Sie ist Ehrenbürgerin der Stadt Wien (samt nun wohl abzuerkennendem Ehrengrab).

Nach Aussagen von Dr. Barbara Helige, der Vorsitzenden der von der Stadt Wien eingesetzten „Kommission Wilhelminenberg“, haben die für das Heim zuständigen (SPÖ-)Stadträte zumindest vom Vorwurf der Gewalt aus direkten Schreiben und Medienberichten gewußt.

Das gilt somit auch für die SPÖ-Stadträtin Jacobi.

SPÖ-Amtsvorgänger Julius Tandler:
Verfechter der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“

Die Abteilung „Wohlfahrtswesen“ hat im roten Wien offenbar stets die gleiche Schlagseite gehabt.

So vertrat der sozialdemokratische Wiener Stadtrat Dr. Julius Tandler in Vorträgen und schriftlichen Publikationen (siehe z.B. den Beitrag „Ehe und Bevölkerungspolitik“ in der „Wiener Medizinischen Wochenschau“ vom 19. Jänner 1924) die Forderung nach der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“.

Jude Tandler: Ideengeber für die Judenvernichtung im National-Sozialismus

Er war somit Ideengeber der Judenvernichtung im National-Sozialismus. Dies ist umso verblüffender, als Julius Tandler selbst aus einer jüdischen Familie stammte.

Tandler, Arzt, Universitätsprofessor und sozialdemokratischer Stadtrat für Wohlfahrtswesen, war auch ein großer Theoretiker der „Aufzuchtsoptimierung als Hauptgewicht sozialer Bevölkerungspolitik“. 1936 starb er im sowjetischen Moskau. Die SPÖ-regierte Stadt Wien ehrt ihn durch die Benennung eines Platzes, Herausgabe einer Briefmarke und durch die Julius-Tandler-Medaille.

Euthanasiearzt Dr. Heinrich Gross:
roter Nazi – guter Nazi

Erinnert sei auch an Dr. Heinrich Gross, langjähriges Mitglied des BSA (Bundes Sozialistischer Akademiker) und der SPÖ. Der SPÖ-Wahlhelfer (Präsidentschaftswahl für Dr. Jonas, SPÖ) und Arzt an der Euthanasieanstalt „Spiegelgrund“ in Wien war illegaler National-Sozialist (1932 bei der HJ, 1933 bei der SA, ab 1937 SA-Oberscharführer).

Während andere Ärzte und Krankenschwestern zum Teil zum Tod verurteilt wurden, war Dr. Heinrich Gross lange unbehelligt als Primarius und Gerichtsgutachter tätig.

Erst unter dem Druck der Öffentlichkeit wurde gegen ihn im Jahr 2000 die Anklage wegen der Ermordung von neun „lebensunwerten“ Kindern erhoben. Doch da war er angeblich verhandlungsunfähig: „fortschreitender Gedächtnisverlust“ (Rechtsvertretung: Rechtsanwalt Nikolaus Lehner).

Interviews nach der Verhandlung waren ihm allerdings möglich: „I will gar nix sagen, i will a Rua haben.“ („Ich will überhaupt nichts sagen, ich will meine Ruhe haben!“)

Zurück zum Kinderheim am Wilhelminenberg

Das Kinderheim am Wilhelminenberg wurde 1927 an die Jugendwohlfahrt übergeben. Stadtrat: der obgenannte Julius Tandler. 1934 unter der katholischen Ständestaatregierung wurden die Kinder in private Fürsorge übergeben, das Heim geschlossen. 1948 Wiedereröffnung als Kinderheim.

Ehemalige Heimkinder vom Heim am Wilhelminenberg hatten sich im Jahr 2011 neuerlich mit Vorwürfen an die Stadt Wien an die Öffentlichkeit gewandt. Es folgten (verglichen mit anderen Mißbrauchsfällen: in maßvoll geringem Ausmaß) Medienberichte.

Untersuchungskommission im Auftrag der haftenden Stadt Wien

Die Einsetzung einer Untersuchungskommission der Stadt Wien wurde aber erst durch das Einschreiten des Rechtsanwaltes von mehreren Heimkindern, Dr. Johannes Öhlböck, de facto erzwungen: Er hatte gegen die Magistratsabteilung 11 („Kinder, Jugend und Familie“) der Stadt Wien Klage eingereicht.

Die Stadt Wien hat trotz der bekannt gewordenen Vorwürfe offenbar keine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingebracht.

Als Vorsitzende der „Kommission Wilhelminenberg“ wurde die ehemalige Richterin Dr. Barbara Helige eingesetzt. Ihr wird eine auffallende Nähe zur SPÖ nachgesagt.

Weitere Mitglieder waren die ehemalige Senatspräsidentin des OGH, Frau Dr. Helge Schmucker, Frau DDr. Gabriele Wörgötter, Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie, und ao. Univ.-Prof. (für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte!) Dr. Michael John.

Die Kommission ist im Auftrag der Stadt Wien tätig geworden. Eine Strafanzeige wurde selbst nach Abschluß der Tätigkeit durch die Kommission nicht eingebracht. Der zuständige SPÖ-Stadtrat Christian Oxonitsch will diese aber nun erstatten.

Der Bericht enthält auch keine Namen. Eine Namenliste mit 30 Personen wurde nur an die Stadt Wien als Auftraggeberin übermittelt.

Endbericht der „Kommission Wilhelminenberg“

Nach eineinhalbjähriger Tätigkeit (zwischen 28. November 2011 und 12. Juni 2013) wurde nun der Endbericht der „Kommission Wilhelminenberg“ vorgelegt. Dieser beschreibt erschreckende Vorgänge.

Im Zuge der Tätigkeit dieser Kommission stieg die Zahl der Opfer, die sich gemeldet hatten, von 343 auf 1.673 Personen – in einem einzigen Heim einer Stadt!

Vertuschung?

Da bei der Auflassung des Heims 1977 alle Unterlagen vernichtet wurden, gibt es weder Listen der Heimkinder noch der „Erzieher“.

Im Bericht wird über die Motive für die Vernichtung der Unterlagen vermutet: „Aus der Gesamtschau der – aufgefundenen – bürokratischen Unterlagen wird ersichtlich, wie genau die Aufzeichnungen erfolgten, wie umfangreich alles dokumentiert wurde. Es ist daher umso weniger verständlich, dass pädagogische Unterlagen, die für das Leben der Kinder und Jugendlichen von deutlich größerer Bedeutung waren – entgegen den Vorschriften – vernichtet wurden. Einen vernünftigen nachvollziehbaren Grund für diese Vorgangsweise konnte die Kommission nicht ermitteln. Es entsteht vielmehr der Eindruck, dass die Nachvollziehbarkeit des Lebens im Heim erschwert oder unmöglich gemacht werden sollte, was für manche Bereiche einer Auslöschung gleichkommt.“

Einem öffentlichen Aufruf an die ehemaligen „Erzieher“, sich bei der Kommission zu melden, sind nur vier (!) gefolgt – wohl aus gutem Grund.

Auch der Rechtsanwalt der Heimkinder, RA Ohlböck, äußert sich dahingehend in der Nachrichtensendung des ORF, Zeit im Bild, vom 12. Juni 2013 ähnlich: „Man muß sich die Frage gefallen lassen, ob damals vertuscht wurde.“

Heimkinder oder Anstaltsinsassen?

Im Kinderheim am Wilhelminenberg sind den Familien („zum Schutz des Kindeswohls“) abgenommene Kinder untergebracht worden. Es sollte eine Gefährdung der Kinder in den eigenen Familien beseitigt werden. Gründe für eine Abnahme waren etwa Verwahrlosung der Kinder, beispielsweise bedingt durch Alkoholsucht der Eltern oder Gewalttätigkeit.

Schon die Überstellung der Kinder in das Heim war „unpersönlich und lieblos“. „Die ersten Tage der Unterbringung wurden von den Kindern als Schock empfunden. … Dazu kam ein Besuchsverbot, die Bindung zur Herkunftsfamilie wurde kontrolliert und möglichst unterbunden.“

Die Kinder mußten ihre persönlichen Gegenstände in der Direktion abgeben, auch das Tragen mitgebrachter Kleidung wurde unterbunden.

Selbst Geschwister wurden getrennt

„Vom ersten Tag an wurde darauf geachtet, dass die Kinder sich der Heimordnung fügten und somit widerstandslos in das Heimleben eingeordnet werden konnten. In der Gruppe, der sie zugeteilt wurden, kannten sie niemanden, viele Geschwister waren bereits nach ihrer Unterbringung in der KÜST separiert worden. Sie sahen einander oft für viele Jahre nicht mehr. Niemand teilte ihnen mit, wo ihre Angehörigen hingekommen waren oder ob ihre Familie überhaupt wusste, wo sie selbst waren. Die Kinder wurden nicht darüber informiert, wie lange sie hier bleiben sollten oder was weiter mit ihnen geschehen würde. Auch der Kontakt zu anderen Gruppen im Heim wurde untersagt. Diese völlige Isolation führte zu schweren Traumatisierungen und späteren Beziehungsstörungen.“

„Dazu kam, dass viele Kinder glaubten, ihre Eltern hätten sie im Stich gelassen oder abgegeben. Erst viele Jahre später bei der Lektüre des Kinderakts bemerkten sie dann häufig, dass sich ihre Eltern sehr wohl bemüht hatten, sie nach Hause zu holen.“

„Puppenadoption“ als „pädagogisches Projekt“ der SPÖ-Stadträtin Jacobi

1954 wurden zu Weihnachten an Mädchen Puppen verschenkt – zur Vorbereitung auf ihre Mutterrolle. Allerdings wurden nur die „braven“ Mädchen nach Auswahl durch die Heimleitung beglückt.

„Nach einem Jahr „guter Pflege“ des Puppenkindes wurde den Mädchen im Rahmen einer „Puppenmutterehrung“ die Puppe samt Urkunde feierlich überreicht.“ (Seite 48)

Linkes Erziehungsmodell generiert Aggressionen

Die unpersönlichen und demütigenden Anstaltsmethoden hatten Wirkung: Die Kinder zeigten (zu erwartende) Aggressionen, die Erzieher „ ‚Also ich habe damals entschieden, ich muss brutal eingreifen, weil sonst wäre eine tot gewesen, zuerst versucht so an ihnen zu zerren, aber das war unmöglich, weil das nur ein Knäuel war und dann habe ich wirklich mit dem Fuß reingetreten.‘“ (Seite 50)

Sexuelle Gewalt

„Es kam aber auch zu Formen sexueller Gewalt. So nötigten ältere Mädchen jüngere, sie sexuell zu berühren. Der Kommission liegen Schilderungen einer Erzieherin vor, wie Gegenstände zwangsweise in die Scheide eingeführt werden, aber auch derartige Erzählungen von ehemaligen Heimkindern in verschiedenen Varianten. Im Jahr 2011 wurde in den Medien ein Erzieher beschuldigt, damals einem Mädchen nach einem Fluchtversuch vor der versammelten Gruppe einen Tannenzapfen eingeführt zu haben.“ (Seite 50)

Prostitution

Ein Erzieher aus einem anderen Kinderheim berichtet: „‚Eines ist sicher, das ist auch in den Zeitungen groß gebracht worden, früher hat sich der Wiener Strich aus Heimkindern rekrutiert, sowohl der weibliche als auch der männliche Strich, größere Mädchen wurden von ihren damaligen Zuhältern zum Gartenzaun gebracht in der Nacht und haben dort alle Arten von sexuellen Aktivitäten praktiziert.‘“ (Seite 52) Eine Bestätigung für diese Aussage will die Kommission nicht gefunden haben.

Entlassung aus dem Heim

Ein 16jähriges, bereits entlassenes Mädchen, dessen Mutter plötzlich verstorben ist, bat die Behörden um Hilfe: „‚Ich bin abgeschasselt worden, wenn mir was nicht passt, kann ich in ein Heim gehen. Dann bin ich in eine Notlage gekommen, hätte vom Sozialamt Hilfe gebraucht. Ich bin ein Heimkind, ich soll am Strich gehen. Ich habe mich durchgewurschtelt und die Sache hat sich gehabt, ich habe keine Chance gekriegt.‘“ (Seite 52)

Demütigung selbst vor dem Gang auf das WC

Die Demütigungen im Heim hatten System. Bereits zur ersten Kleidungsausgabe mußten sich die Kinder in der Direktion nackt ausziehen.

Die Schikanen reichten bis hin zum Gang auf das WC. Die Kinder fanden nicht einmal Toilettpapier vor, mußten sich dieses davor bei den Erziehern holen: „‚Da auch das Toilettenpapier restriktiv verteilt wurde – den Kindern wurden zwei Blatt gegeben und „wenn sie aufs Klo gegangen sind, haben sie sagen müssen, groß oder klein wegen der entsprechenden Menge Klopapier.‘“ (Seite 58)

Einseif- und Peniskontrollen

Sonderbare Praktiken gab es im Zuge der Körperreinigung, die offenbar daraufhin abgestellt waren, das Schamgefühl der Kinder zu brechen:

„Vor 1962 hatten sich die Kinder in den Waschräumen zu reinigen, regelmäßig geduscht wurde nicht. Danach wurden die Kinder zumindest einmal pro Woche in den Keller geführt, wo sie sich vor den Erzieherinnen entkleiden mussten. Die Mädchen mussten Einseif-Kontrollen über sich ergehen lassen. Um den hygienischen Anforderungen zu entsprechen, erfolgte eine Visitation, „einseifen, umdrehen, bücken, Kontrolle und dann abspülen.“ 109 Viele empfanden diesen Vorgang als ihre Intimität verletzend. Etliche Zeugen empfinden das bis heute als sexuelle Belästigung. „Da mussten wir uns nass machen, dann einseifen, dann mussten wir zur Erzieherin gehen, Hände heben. (…) Das war natürlich für einige Kinder, da zähle ich mich auch dazu, ein furchtbarer Horror. Weil ich mich wahnsinnig geschämt habe. Ich habe das sehr oft empfunden als Vergewaltigung. (…) Und da habe ich einmal versucht, mit dem Handtuch, bei der Schwester H., mich mit dem Handtuch zu bedecken. Die Hände habe ich überall vorgehalten, gib die Hände runter, da schaut dir niemand was weg.“ 110 Bei den Buben kam es zu der in den meisten Kinderheimen geübten Praxis der „Peniskontrollen“, die zum Teil in grober Weise durchgeführt wurden.“ (Seite 59)

Entwürdigende gynäkologische Untersuchungen

Kinder wurden nach einem Mißbrauch in der Familie in 14tägigem Abstand „zur Feststellung ihrer Resozialisierung“ untersucht. Die Untersuchungen wurden durch den Heimarzt durchgeführt (1967), der „für seine groben und wenig einfühlsamen Untersuchungen bekannt“ gewesen sei.

Nach Entweichungen hatte man sich Besonderes im Heim ausgedacht: „Eine Zeugin berichtet, dass, wenn Mädchen entwichen waren, sie nach ihrer Rückkehr sofort auf die Krankenstation gebracht und vom Arzt untersucht worden seien. Dabei habe sich die ganze Gruppe aufstellen müssen, den Rock hochziehen, die Unterhose runterlassen, und bei Verdacht auf Filzläuse seien sie von der Krankenschwester rasiert worden.“

Erzieherin und Heimgegenstände aus der Euthansieanstalt des Dr. Heinrich Gross

Die ideologische Nähe der beiden linken Parteien (SPÖ und NSDAP) zeigt sich nicht nur beim Euthanasiearzt Dr. Gross (siehe oben): „Die Verantwortlichen der Gemeinde Wien haben nicht nur durch ihre Personalpolitik dazu beigetragen, dass Grundsätze der nationalsozialistischen Pädagogik und Psychologie durch die Weiterbeschäftigung von Erzieherinnen und Fürsorgerinnen, die bereits während der Herrschaft der Nationalsozialisten tätig gewesen waren und denen zu jener Zeit eine wichtige Rolle zugedacht gewesen war, weiter wirkten.“ (Seite 83 und 84)

So wurde eine Erzieherin aus der Euthanasieanstalt „Spiegelgrund“ in das Kinderheim Wilhelminenberg übernommen.

Auch Ausstattungsgegenstände wurden wiederverwendet: Die verwendeten Bettdecken mit der Aufschrift „Spiegelgrund“ wurden wiederverwendet, die Decken so gelegt, daß die Aufschrift für die Kinder deutlich lesbar war.

Und weiter „Auch wenn sich keine Hinweise für eine ärztliche oder gutachterliche Tätigkeit von Heinrich Gross am Heim Wilhelminenberg ergeben haben, ist anzunehmen, dass am Wilhelminenberg untergebrachte Kinder von Heinrich Gross im Rahmen von Gerichtsverfahren psychiatrisch begutachtet wurden.“

Physische und psychische Gewalt

Physische Übergriffe waren an der Tagesordnung. Sie umfaßten das gesamte denkbare und nicht denkbare Repertoir. Besonders beliebt erschien die Züchtigung durch den Schlüsselbund. Die Kommissionvorsitzende Dr. Helige meinte, dies sei durch das damalige Züchtigungsrecht nicht inkludiert gewesen. Wenn ja, wie hätte sie es dann bewertet?

Sexueller Mißbrauch und Pädophilie

Pädophile Übergriffe scheinen Usance gewesen zu sein. So schildert ein Mädchen, das Augenzeugin einer Vergewaltigung gewesen ist: „‚Also an diesen schwarzen Mänteln haben wir sie erkannt. Ich habe gesehen, wie sie ein Mädchen da auf die Bank gezerrt haben, der eine hat sie mit den Händen nach hinten gezerrt, hat sich dann auf sie drauf gesetzt, hat ihr die Füße zurückgerissen und der andere hat sie vergewaltigt. Die hat geschrien und getobt. (…) Die war in meinem Alter damals so um die 11, 12 Jahre. Und drei, vier Wochen (Anm.: später) habe ich dasselbe gesehen. Da haben sie sie abgewatscht und der andere hat sie gehalten, die hat sich müssen hinknien und der andere hat sie von hinten vergewaltigt.‘“ (Seite 121)

Mädchen wurden in der Nacht aus dem Schlafsaal der Anstalt geholt und vergewaltigt, vom Hauspersonal wie auch von den Erziehern:

„‚Am schlimmsten waren die Schreckensnächte, da sind die Herren von oben, von den Knaben die Erzieher, heruntergekommen und haben sich das geholt, was sie wollten, mit oder ohne Gewalt, wer sich gewehrt hat, musste es büßen, mit Prügeln und allem drum und dran. (…) Einen habe ich in die Hand gebissen, das freut mich heute noch, weil ich habe mich gewehrt und auch geschrien und der hat mir den Mund zugehalten. Ich habe zugebissen, so fest ich konnte.‘“ (Seite 121 und 122)

Die Berichte enthalten eine Vielzahl abstoßendster Erlebnisse der in dieser Anstalt versperrten Kinder. Die fehlenden Kontakte zu den eigenen Familien oder Verwandten machte diese Kinder zum Spielball der Anstaltsmitarbeiter, weil die Kinder und Jugendlichen diesen völlig ausgesetzt waren.

Zuführung zu Mißbrauch und Vergewaltigung an Anstaltsfremde

Die sexuellen Übergriffe wurden aber nicht nur durch Anstaltsangehörige durchgeführt. Offenbar wurden die Kinder und Jugendlichen auch Außenstehenden (gegen Entgelt?) verfügbar gemacht.

So berichtet eine ehemalige Heiminsassin: „‚„Es war so, dass sie in der Nacht gekommen sind zu uns mit den Taschenlampen und Mädeln herausgeholt haben aus dem Schlafsaal. Und da war die Panik, die Angst. Das war für mich, ich hätte schreien können Tag und Nacht. Wenn in der Nacht die Tür aufgegangen ist und die sind mit den Taschenlampen gekommen, das war ein Wahnsinn. (…) (I.: Wie hat sich das zugetragen? Wer war da?) Die Erzieherin oder die Frau Direktor (…) selbst schon mal ist gekommen mit der Taschenlampe, ein Kind aufgeweckt, ein Mädchen, einmal das Mädchen. Wir müssen mitkommen. Dann sind wir in andere Räume gebracht worden. (I.: Und wer war dort?) Unbekannte männliche Wesen, die wir nicht kannten. Du hast es aber nicht so genau gesehen, das war keine Festbeleuchtung oder irgendwas, nur ein diffuses Licht. Und sie haben uns halt dann erklärt, dass wir das zu tun haben, was uns angeschafft wird, ansonsten würde es natürlich Strafen geben, Sanktionen. Mir haben sie sogar gedroht damit, dass sie dafür sorgen, dass mein Vater mich ja nie wieder besuchen kommt. (…) Ich weiß nicht, ob man sich so was vorstellen kann. Wenn du so hilflos dort liegst und da fummelt dich einer ab. Nein, erspart mir das bitte.‘“ (Seite 133)

Der Bericht führt eine schier endlose Reihe von Vorfällen an, von denen – angeblich – nichts nach außen gedrungen sei. Vielmehr ist anzunehmen, daß die Heimleitung und die Mitarbeiter gedeckt wurden.

Stadtverwaltung und Politik deckte Mißstände

„Wir gehen jedenfalls davon aus, daß von der Gewalt Kenntnis bestand. Die (im Magistrat, Anm. d. Red.) Verantwortlichen – mit denen konnte ich nicht mehr sprechen, weil sie nicht mehr am Leben sind. … Wir haben Belege, daß Briefe an die Stadträtin (Maria Jacobi, SPÖ, Anm. d. Red.) geschrieben wurden, wo Beschwerden über Schläge und über Gewalt vorgebracht wurden. Wir gehen auch davon aus, nachdem wir zu dem Schluß kamen, daß der Leiter der MA 11 (MA = Magistratsabteilung 11, zuständige für den Jugend- und Kinderbereich), doch ein sehr hoher Beamter, davon gewußt hat, daß der in Kontakt gewesen wäre, und es gab Medienberichte. Es gab Medienberichte über Mißhandlungen.“, so die Kommissionsvorsitzende Dr. Helige zu den Medien.

Auffallend, daß auch hier wiederum von Dr. Helige vermieden wird, die Namen Verantwortlicher zu nennen.

Kurz gefaßt: Die Mißstände waren bekannt und wurden von den verantwortlichen SPÖ-Politikern und Magistratsstellen gedeckt.

Kommission im Dienste des Magistrats Wien

Sonderbarerweise hat die Kommissionsvorsitzende, eine ehemalige Richterin für Familienrecht, den Kommissionsbericht nur dem Auftraggeber, dem Magistrat der Stadt Wien, übergeben.

Nach österreichischem Recht hat jeder, der von einer Straftat Kenntnis hat, die Verpflichtung, diese der Justiz anzuzeigen. Warum eine ehemalige Richterin dies nicht von sich aus vornimmt, läßt verwundern. Offenbar ist die Bindung an den Auftraggeber höher.

Zugleich läßt dies aber das (vielleicht unbegründete) Gefühl zu, daß der Bericht nicht alles enthält, was ans Tageslicht gekommen ist. Das läßt noch Schlimmeres befürchten.

 
Anmerkung:
Seitenverweise beziehen sich auf den im Internet abrufbaren Bericht der „Kommission Wilhelminenberg“

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
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