Freitag, 19. April 2013
Sexualverbrechen

Die linksextremen „Grünen“ (I: Inzest)

Teil I: Die „Grünen“ und die Forderung nach Abschaffung der Strafbarkeit von Inzest (Blutschande)

Die „Grünen“ treten vehement für eine Aufhebung des Verbots der Blutschande (Inzest) ein [Bildschirmkopie Presseaussendung „Die Grünen“]

Der Anlaßfall

Im April 2012 bestätigte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Straßburg das deutsche Inzestverbot: Der Leipziger Patrick S. [Anm. die linksextreme „taz“ bezeichnet ihn als Patrick Stübing] hatte mit seiner leiblichen, sieben Jahre jüngeren Schwester Susan K. zwischen 2001 und 2005 vier (!) Kinder gezeugt. Seine Verurteilung wegen „Beischlafs mit Verwandten“ hatte er beim EGMR klagsweise vorgebracht – und ist abgeblitzt.

Gemäß „taz“ ist Patrick S. der Sohn eines Alkoholikers, der ihm als Dreijährigen „das Messer an den Hals gehalten“ habe. Das Einschreiten von Polizei und Jugendamt brachte Patrick ins Kinderheim. Seine Schwester Susan K. ist „geistig etwas zurückgeblieben und hat nicht einmal die Förderschule abgeschlossen.“

Wegen mehrfach fortgesetztem Inzests kommt der Schlosser Patrick S. ebenso regelmäßig in Haft.

Seine rechtliche Beschwerde gegen die Verurteilungen führen bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. 2008 beschäftigt es sich mit dem abstoßenden Inzest-Fall. Die Klage wird abgewiesen. Nur der „liberale“ Vizepräsident Winfried Hassemer hielt die Klage des Inzestlers für begründet.

Reaktion der „Grünen Jugend“ 2008

Das Verlangen nach Aufhebung des Verbots von Inzest – dem Geschlechtsverkehr unter nahe Verwandten – ist eine alte Forderung der „Grünen“. So verlangten die „Grüne Jugend Brandenburg“ mit Beschluß vom 17. Mai 2008 und die  „Grüne Jugend Niedersachsen“ mit Beschluß vom 6. April 2008 die Aufhebung des § 173 (dt.) StGB, weil dieses Verbot „auch Fälle echter Liebe“ beträfe. Zudem sei das Inzestverbot 1810 in Frankreich nach der französischen Revolution aufgehoben worden.

Die „Grüne Jugend Augsburg“ fordert 2012 die Aufhebung des Inzestverbots, weil „[d]iese Verbot … allein auf überholten gesellschaftlichen Tabus [basiere] und … rational nicht haltbar [ist].“

Inzest ist die Folge zerütteter Familien

Die „Grünen“ Linksextremisten weiter: „Doch Inzest, das belegen zahlreiche Gutachten (u.a. des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, MPI), ist eher ‚die Folge problematischer Familienverhältnisse und nicht die Ursache‘.“

Besonders „wertvoll“ ist der Abschnitt über „‚Eugenische Gesichtspunkte‘ – Ein Verstoß gegen die Menschenwürde“: „Bei dem Verbot (insbesondere) des Geschwister-Inzests wären  ‚eugenischer Gesichtspunkte‘ als Begründung vorgebracht worden. Auch sehe man, daß bei inzestuöser Fortpflanzung die Wahrscheinlichkeit von Erberkrankungen deutlich ansteige.“

Dann wird man deutlicher: „Unser [Anm.: der „Grünen“] Grundgesetz verbietet ausdrücklich jegliche Benachteiligung und Diskriminierung von so genannten Behinderten, also auch von Menschen mit Erbgutschäden. Nach unserer Werteordnung gibt es kein ‚unwertes‘ Leben. Wer Inzest mit der Begründung unter Strafe stellt, die Zeugung behinderter Kinder müsse gezielt verhindert werden, begibt sich gefährlich nah an die NS-Ideologie heran.“

Marie Rechthaler, eine Sprecherin der „Grünen Jugend Ausgburg“ vermeint im April 2012, das Inzestverbot „widerspricht … komplett desn wissenschaftlichen Tatsachen. … Dieses Verbot ist … rational nicht haltbar.“

Eine weitere Sprecherin der „Grünen Jugend Ausgburg“, Katharina Stephan,  sieht es noch düsterer: „Mit dieser mutlosen Entscheidung werden wir um Jahre zurückgeworfen. Eine Abschaffung des ‚Inzestparagraphen‘ 173 ist längst überfällig.“

In einer Pressemitteilung vom 12. April 2012 („PM: Keine Liebe ist illegal“) bekräftigt der Bundesvorstand der „Grünen Jugend“ die Forderung nach Aufhebung des Inzestverbots: „Das Inzestverbot ist unnötig. Seine Auswirkungen und seine Begründung sind gruselig. Wir fordern endlich seine Abschaffung und sehen eine selbstbestimmte Wahl der Liebespartnerschaft als Teil einer freien Gesellschaft.“

Wer jetzt vielleicht glaubt, es handle sich bloß um die Äußerungen einzelner, geistig wirrer „Grüne“ Jugendliche, der irrt.

„Grüne“: Inzest-Verbot passe nicht in unser Bild von Familie

Der „Grünen“-Politiker Hans-Christian Ströbele reagierte heftig auf das EGMR-Urteil vom April 2012. 

Das Inzest-Verbot sei ein „einsames Relikt aus anderen Zeiten, in denen ja auch noch der Ehebruch strafbar war, das haben wir auch abgeschafft“. 

Und weiter: Das Verbot passe „in diese Zeit der geläuterten Auffassung über Ehe und Familie nicht mehr hinein. Er muß so weg.“

Die „Grünen“ und die RAF

Hans-Christian Ströbele ist stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion  „Bündnis 90/Die Grünen“. 1967 war er in der Anwaltspraxis des späteren NPD-Mitglieds Horst Mahler tätig. Von 1970 bis 1975 war er Mitglied der SPD. Er war ab 1972 Wahlverteidiger des RAF-Mitglieds Andreas Baader. 1975 wurde er wegen Mißbrauchs der Verteidigertätigkeit vom RAF-Prozeß ausgeschlossen, verhaftet und 1982 wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Mitgründer der linksextemen Berliner „tageszeitung“ („taz“). Ab 1985 im Umfeld der „Grünen“ politisch tätig.

Unterstützung findet Ströbele auch von Jerzy Montag, Sohn eines eingewanderten polnischen Juden und Sprecher für Rechtspolitik der „Grünen“ Bundestagsfraktion via Pressemitteilung: Die „strafrechtliche Verfolgung vom Beischlaf unter Verwandten und Geschwistern“ bleibe in der Sache ein „Anachronismus“.

Hinweis

Die „Grünen“ und die Schändung von Kindern (Pädophilie) folgt als Teil II. – Dieser Beitrag wird aktualisiert

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
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