Donnerstag, 18. April 2013
Weisheit des Islam

Warum Moslems Kirchen zerstören „dürfen“

Fatwa (Rechtsgutachten) zu der Frage, ob die Schließung oder der Abriß einer Kirche in einem muslimischen Land als Unrecht gewertet werden darf.

In Syrien nützen Moslems den von ihnen angefachten Bürgerkrieg zur Zerstörung christlicher Kirchen. [Bild: Adversario]

Rechtsgutachten aus der Rechtsgutachtensammlung von Ibn Taymiyya (arab. majmu’a al-fatawa Ibn Taymiyya), Band 28/ 547–645. Von dem Rechtsgutachter Taqi ud-Din Ahmad bin Taymiyyaa, einem der einflußreichsten Schriftgelehrten des sunnitischen Islam

Frage: „Darf die Schließung oder der Abriß einer Kirche in einem muslimischen Land als Unrecht bezeichnet werden?“

Antwort

„Ihre Behauptung [die Behauptung der ägyptischen Christen], daß sie von den Muslimen auf ungerechte Weise behandelt wurden, weil diese [die Muslime] ihre Kirchen geschlossen haben, ist eine Lüge, die dem Konsens der Muslime widerspricht.

Die Schriftgelehrten der vier Rechtsschulen [des sunnitischen Islam] Abu Hanifa, Malik, ash-Shafi'i, Ahmad ibn Hanbal und die anderen Führer [der Muslime] ... und die Weggefährten [Muhammads] vorher und ihre Nachfolger, alle diese sind sich darüber einig: Falls der [muslimische] Machthaber Kirchen in dem [von Muslimen] beherrschten Land abreißt wie in Ägypten, fast überall im Irak, in Syrien, etc., kann dies nicht als ungerecht angesehen werden.

Hier spielt es keine Rolle, ob seine Tat eine rein individuelle Entscheidung oder der Vollzug von Empfehlungen anderer ist.

Diesem Machthaber muß dabei [beim Abriß der  Kirchen] gehorcht und geholfen werden von jedem, der dies für richtig hält.“

Quelle

Institut für Islamfragen: 
http://islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M5cec1e25722.0.html unter Verweis auf www.coptichistory.org

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
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