Mittwoch, 17. April 2013
Kommentar

Von den Rechten und Pflichten der Gläubigen und der Kraft des Gebets für schwache Bischöfe

Als theologische Quintessenz der Herbstvollversammlung der Bischofskonferenz 2012 in Brüssel schenkte Kardinal Schönborn seinem Kirchenvolk eine Weisheit der Leuchtmittellobby: der quecksilberhältige, oktroyierte Glühbirnenersatz könnte möglicherweise ein Atomkraftwerk einsparen helfen … [Photo Bischofskonferenz]

Schwächen unserer Bischöfe

In diesem Blog werden zu Recht gravierende Schwächen unserer Bischöfe aufgezeigt. Es sollte daher noch viel mehr vom Recht Gebrauch gemacht und die Pflicht erfüllt werden, unsere Hirten auf Fehler aufmerksam zu machen.

Kanonisches Recht

Can. 212

§ 1. Was die geistlichen Hirten in Stellvertretung Christi als Lehrer des Glaubens erklären oder als Leiter der Kirche bestimmen, haben die Gläubigen im Bewußtsein ihrer eigenen Verantwortung in christlichem Gehorsam zu befolgen.

§ 2. Den Gläubigen ist es unbenommen, ihre Anliegen, insbesondere die geistlichen, und ihre Wünsche den Hirten der Kirche zu eröffnen.

§ 3. Entsprechend ihrem Wissen, ihrer Zuständigkeit und ihrer hervorragenden Stellung haben sie das Recht und bisweilen sogar die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, den geistlichen Hirten mitzuteilen und sie unter Wahrung der Unversehrtheit des Glaubens und der Sitten und der Ehrfurcht gegenüber den Hirten und unter Beachtung des allgemeinen Nutzens und der Würde der Personen den übrigen Gläubigen kundzutun.

Jede Herde hat wohl den Hirten, den sie verdient

Wenn unsere Kritik an ihnen abprallt, wird das seine Gründe haben. Mit Sicherheit ist es Satan als dem mächtigen Fürsten der Erde ein Leichtes, unsere Hirten in seinem Sinne zu umgarnen und so von der Erfüllung ihrer gottgewollten Pflichten abzuhalten.

Gebetssturm für unsere irrenden Bischöfe

Sollten wir neben aller berechtigten Kritik nicht zu einem Gebetssturm für unsere Bischöfe aufrufen? Dürfen wir von unseren Bischöfen mehr erwarten, wenn wir selbst das Gebet für sie vernachlässigen?

 

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
© kreuz-net.info, EMail: redaktion@kreuz-net.info, Impressum