Freitag, 13. November 2009
Österreich

„Weder angebracht noch notwendig“

11:04:06 | kreuz.net-Artikel 10163 | Zitatsammlung

Die österreichischen Bischöfe wehren sich gegen die drohende Einführung von Homo-Privilegien. Die Folgen für die Gesellschaft wären unabsehbar.

(kreuz.net, Wien) Die geplante Privilegierung von Homo-Verkuppelungen ist „weder angebracht noch notwendig“.

Das erklärten die altliberalen österreichischen Bischöfe heute in einer Stellungnahme nach ihrer Herbstvollversammlung in der Benediktinerabtei Michaelbeuern in Salzburg.

Hunderte von Gesetzesänderungen, die einer sogenannten „Lebenspartnerschaft“ 

Widernatürlicher den Weg bereiten würden, sollen am 1. Januar 2010 in Österreich in Kraft treten.

Die Bischöfe warnen, daß eine Privilegierung von Homo-Paarungen diese letzten Endes einer normalen Ehe gleichstellen würden.

Bereits bestehende zivilrechtliche Bestimmungen gewährten auch Sodomisten die „entsprechenden Sicherheiten“. Doch:

„Der Familie auf der Grundlage der Ehe zwischen Mann und Frau gebühren bestimmte Rechte.

Es handle sich dabei nicht um Privilegien: „Denn die Familie auf der Grundlage der Ehe erbringt Leistungen, insbesondere in bezug auf die Erziehung von Kindern.“

Für die Bischöfe ist eine Übertragung solcher Rechte auf Homo-Unzüchtige „sachlich nicht gerechtfertigt.“

Die Einführung von Homo-Privilegien hätte für die Gesellschaft „unabsehbare Folgen“ – warnen die Oberhirten.

Doch ihr Appell an die österreichischen Parlamentarier ist dünn: Diese sollten sich lediglich ein sorgfältiges Urteil bilden und „ausschließlich ihrem Gewissen“ folgen.

Die katholische Lehre, daß jeder katholische Politiker verpflichtet ist, gegen die Einführung von Homo-Privilegien zu stimmen, wagen die Bischöfe nicht auszusprechen.

Auf der Webseite ehe-schuetzen.at können sich Gläubige in einer Online-Petition hinter die Erklärung der Bischöfe stellen.

Gegen die Abtreibung

Die Bischöfe sprachen bei ihrer Versammlung auch über die Kinderschlachtung.

Ab nächstem Jahr werden in Österreich alle Diözesen eine „Woche für das Leben“ durchführen.

Die Forderungen, ein Recht auf die Kinderschlachtung einzuführen, lehnen die Bischöfe ab: 

„Dadurch würde schwerwiegendes Unrecht nicht nur straffrei, sondern sogar zu einem Anspruch, der eingefordert wird.“

Die Bischöfe betonen, daß die Kirche „auf der Seite des Lebens steht“:

„Durch eine Abtreibung wird ein schutzloser Mensch getötet und gegen das Tötungsverbot der Zehn Gebote verstoßen.“

Bei der Kinderschlachtung werde oft übersehen, daß auch die Mutter Gewalt erfährt und sich gegen ihr Kind stellt.

Die Bischöfe stellen sich ausdrücklich gegen die „rechtliche Regelung, die Abtreibung legalisiert oder ermöglicht“.

Der Mensch müsse von der Empfängnis an „den vollen Schutz der österreichischen Rechtsordnung genießen“.

Die Forderung der christdemokratischen Staatssekretärin Christine Marek, endlich auch in Österreich eine bundesweite Studie zu Zahlen und Ursachen der Kinderschlachtung einzuführen, unterstützen die Bischöfe „sehr“:

„Solch eine Studie ist ein wichtiger, notwendiger Schritt, das Schweigen zum Drama der Abtreibung zu durchbrechen und jene Hilfen zu suchen, die den wahren Bedürfnissen der Schwangeren in Not entsprechen.“

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
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