25 Schwule hatten sich gegen Hw. Karl Tropper zusammengerottet und versucht, ihn zu kriminalisieren – jetzt hat dem der Staatsanwalt ein Ende gesetzt
Rom- und glaubenstreue Priester, wie der südsteirische Pfarrer von St. Veit am Vogau, Hw. Tropper, haben es (vor allem) in deutschsprachigen Landen nicht leicht.
Sei es, daß sie kirchenintern wegen ihrer Wertefestigkeit attackiert werden (je mehr Laienfunktionäre, desto größer die Wahrscheinlichkeit), sei es, daß eine protestantisierte Aufklärerrotte auf sie losgelassen wird.
Den oft mangelnden kircheninternen Rückhalt hatte selbst Papst Benedikt XVI. zu spüren bekommen. Es wird wohl kein Zufall gewesen, daß er vorschrieben hat, daß nach der Wahl eines Papstes sämtliche Kardinäle einzeln (und nicht bloß drei Mal zwei als Stellvertreter) dem neuerwählten Heiligen Vater die Treue zu schwören haben. Wovon Papst Franciscus allerdings wieder abgegangen ist.
Im April 2012 bereits hatte Hw. Tropper seinem Pfarrblatt eine Broschüre zum Thema Homosexualität beigelegt.
Als das Pfarrblatt vom Januar 2013 u.a. von wissenschaftlichen Erkenntnissen des Robert-Koch-Instituts, das davon ausgeht, „daß mindestens vier von fünf aller in Deutschland gemeldeten Syphilis-Fälle beim Schwulen-Sex übertragen werden“, berichtete, und daß die Zahl der „Neuinfektionen mit HI-Virus“ sinke, während sie bei den Homos weiter ansteige, war es mit der Ruhe unter den steirischen Schwulen geschehen.
Sie starteten eine Kampagne gegen den Pfarrer (siehe auch: „Jagd auf südsteirischen Priester“) und versuchten ihn per Anzeige bei der Staatsanwaltschaft vor den Strafrichter zu bringen.
Besonders hervortaten sich der Grazer Kurt Zernig und die einschlägige „Interessensgemeinschaft Toleranz“ mit einer Sachverhaltsdarstellung.
Merke: Wer Toleranz im Namen führt, will, daß die anderen dessen Fehlverhalten tolerieren!
Mitte März 2013 erhielt nun Hw. Tropper die erwartete Mitteilung der Staatsanwaltschaft Graz: „Das Ermittlungsverfahren gegen (Hw.) Mag. Karl Tropper wegen des Verdachts des Vergehens der Verhetzung gemäß dem § 283 Abs. 2 StGB aufgrund der Anzeige der ‚Interessensgemeinschaft Toleranz‘ vom 7. Februar 2013 war ... insoweit einzustellen, als kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung bestand.“
Somit ist auch klargestellt, daß wissenschaftliche Erkenntnisse und die Katholische Lehre nicht weichen müssen, wenn es den Schwulen nicht in den Hosenlatz paßt.
Vielleicht ist man jetzt seitens der Diözese soweit, sich beim St. Veiter Pfarrer für das angetane Unrecht zu entschuldigen – wäre ein durchwegs katholischer Weg.
„Nec laudibus nec timore!“
Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch
Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.