Dienstag, 12. März 2013
Vatikan/Konklave

Beginn des Konklaves

Am Nachmittag des 12. März 2013 werden die Kardinäle gemäß Ordo Rituum Conclavis um 16.15 Uhr in einer feierlichen Prozession von der Capella Paolina, Prima Loggia des Apostolischen Palastes, unter Litaneigesängen zur Sixtinischen Kapelle schreiten, wo sie um 16.30 Uhr eintreffen werden.

Konklave, das am 20. Februar 1978 zur Wahl von Papst Leo XIII. führte [Bild: Archiv kreuz-net]

An der Prozession nehmen auch der Vize-Camerlengo, der Generalauditor der Apostolischen Kammer und jeweils zwei Mitglieder der Kollegien der Apostolischen Protonotare de Numero participantium, der Auditoren der Römischen Rota und der Prälaten der Apostolischen Kammer teil.

Eidesformel für Nichtwahlberechtigte

Für die Durchführung des Konklaves sind Hilfestellungen durch Dritte nötig. Diese sind: der Sekretär des Kardinalskollegiums, der Päpstliche Zeremonienmeister mit zwei Sekretären und zwei Ordensleuten der Päpstlichen Sakristei, ein Kleriker, der vom Kardinaldekan oder Kardinal an seiner Statt ausgewählt worden ist, damit er ihn unterstütze, Ordenspriester verschiedener Sprachen zur Beichte, zwei Ärzte, Personen für den Tischdienst und die Sauberhaltung.

„Ich , N. N., verspreche und schwöre, absolute Geheimhaltung gegenüber allen, die nicht zum Kollegium der wahlberechtigten Kardinäle gehören, und zwar auf ewig, wenn ich nicht eine ausdrückliche Sondererlaubnis des neugewählten Papstes oder seiner Nachfolger erhalte, über alles, was direkt oder indirekt mit der Wahl und den Abstimmungen für die Wahl des Papstes zu tun hat.
Ich verspreche und schwöre überdies, daß ich keinerlei Aufnahmegeräte benütze, sei es zur Registrierung von Stimmen oder von Bildern während der Zeit der Wahl innerhalb des Bereiches der Vatikanstadt, und insbesondere von dem, was direkt oder indirekt irgendwie mit den Wahlhandlungen selber zusammenhängt.
Ich erkläre, daß ich diesen Eid in dem Bewußtsein leiste, daß eine Übertretung desselben meiner Person gegenüber zur Strafe der dem Apostolischen Stuhl vorbehaltenen Exkommunikation als Tatstrafe führt.
So wahr mir Gott helfe und diese heiligen Evangelien, die ich mit meiner Hand berühre.“

Wahlvorschriften

Die Vorschriften zur Erkundung des Gotteswillens bei der Wahl des neuen Papstes sind in der „Apostolischen Konstitution ‚Universi Dominici Gregis‘ Seiner Heiligkeit Papst Johannes Paul II. über die Vakanz des Apostolischen Stuhles und die Wahl des Papstes von Rom“ festgelegt.

2007 hatte Papst Benedikt XVI. wieder die von Papst Johannes Paul II. ausgesetzte ausschließliche Wahl durch Zweidrittelmehrheit der Stimmen aller anwesenden und abstimmenden wahlberechtigten Kardinäle wieder eingeführt.

Zuletzt hatte Papst Benedikt XVI. in „Apostolisches Schreiben in Form eines Motu Proprio über einige Änderungen der Normen bezüglich der Wahl des Römischen Papstes“ vom 22. Februar 2013 Rechtsvorschriften geändert.

Wahlvorgang 

Auf den rechteckigen, doppelt gefalteten Wahlzetteln findet sich der Aufdruck „Eligo in Summum Pontificem“ – „Ich wähle zum Papst“. Der Name des Gewählten ist in verstellter Schrift, aber deutlich lesbar zu schreiben.

Gemäß ihrer Rangordnung tritt jeder Kardinäle vor den Altar, zeigt allen mit erhobener Hand den Wahlzettel, kniet zu einem kurzen Gebet nieder, erhebt sich und schwört: „Ich rufe Christus, der mein Richter sein wird, zum Zeugen an, daß ich den gewählt habe, von dem ich glaube, daß er nach Gottes Willen gewählt werden sollte.“

Geheimhaltung

Das Kardinalskollegium ist unter der Autorität und Verantwortung des Kardinal-Camerlengos tätig ist, zeichnet für die Vorbereitung der Capella Sistina und der anschließenden Räumlichkeiten unter Mithilfe des Vize-Camerlengos und des Substituten des Staatssekretariats verantwortlich, damit der geregelte Ablauf und die Geheimhaltung der Wahlvorgänge gesichert sind (zum Beispiel: Versiegelung der Zugänge zum Konklave).

Die Kardinäle dürfen sich während des Konklaves keiner Kommunikationsmittel wie Fernsehen, Radio, Zeitungen, (Mobil)Telephon u. Ä. bedienen.

Diese Vorschrift sichert die Entscheidung im Sinne der Kirche durch die wahlberechtigten Kardinäle mit größtmöglichem Ausschluß externer Einflüsse. Sie ist zugleich daher den zumeist kirchenfeindlichen Medien und externen Interessensgruppen ein Dorn im Auge, die Einfluß auf kirchliche Entscheidungen unter Vorbringung des Trojanischen Pferdes der „Transparenz“ gewinnen wollen.

Ende des Konklaves

Das Konklave endet mit der Wahl des neuen Papstes.

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
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