Mittwoch, 2. Jänner 2013
Medien

Kirchenschändung durch ORF-Staatskünstler – Strafanzeige ausgeweitet

Mitte November 2012 hat der ORF eine ideen- und qualitätsfreien Aktion der „Staatskünstler“ Florian Scheuba, Robert Palfader und des „Kinderbesitzers“ (Eigendefinition) Thomas Maurer im Dom von St. Pölten gesendet. Nachgereichte Verspottungen führen nun zu einer Ergänzungsanzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Die „Staatskünstler“ im St.Pöltener Dom: Spottgedicht mit muslimischen Gebetsverneigungen

Dilettantisches Rowdytum im Deckmäntelchen der Kunst

„Wir befinden uns hier vor dem St. Pöltener Dom, wo sich just wenige Tage vor dem niederösterreichischen Landesfeiertag Szenen abgespielt haben, die mit dem Begriff Tabubruch nur vorsichtig umschrieben sind“, leiten die Staatskünstler ihr Video ein. 

Die Staatskünstler wüßten angeblich selbst nicht, ob es dilettantisches Rowdytum im Deckmäntelchen der Kunst oder Kunst im Rowdykleid sei.

In einer dilettentischen, ein paar Monate verspätete „Pussy Riot“-Nachahmung haben die Staatskünstler vor dem Altarraum nach Nachäffung muslimischer Gebetsverneigungen einen Schreigesang unter Anrufung der „Gottesmutter“ aufgeführt, der sich gegen Landeshauptmann Erwin Pröll richtete.

Katholikenverspottung

Palfrader glaube aber, so  im „Kurier“-Gespräch vom 22. Dezember 2012, „daß Gott nichts dagegen hat, weil er gar nicht existiert“. „Ein Dom in dem schon Kurt Krenn [gemeint ist Diözesanbischof Dr. Kurt Krenn, Anm. d. Red.] ein- und ausgegangen ist, kann nicht mehr geschändet werden“, höhnt Florian Schauba.

Alle drei würden Weihnachten feiern, „da wir alle drei Kindesbesitzer sind, [da] ist das praktisch unvermeidlich“ – ob sie auch Hundebesitzer sind?

Für die Kirchenschändung hat der ORF erst einen Tag vor Ausstrahlung um eine Bewilligung durch die Diözese St. Pölten ersucht. Laut „Gloria.tv“ wurde diese nicht erteilt.

Die Justiz schützt nur die Schwuletten, bei der Katholischen Kirche sieht man es nicht so eng

In seiner Predigt bei der Jahresschlußandacht 2012 hat Bischof Klaus Küng zurückhaltend „von einer Art Hausfriedensbruch im Dom“ gesprochen.

Eine Klage wegen z. B. Besitzstörung wurde seitens der Diözese nicht eingebracht, weil „in der Vergangenheit noch schwerwiegendere Verstöße angezeigt, aber nicht geahndet wurden“, so der Pressesprecher der Diözese.

Während die Justiz die Homos unter besonderen (Ab)Artenschutz stellt, sieht  sich die Katholische Kirche offenbar nicht mehr durch die Justiz geschützt.

Der ORF habe sich aber privat entschuldigt.

Strafanzeige durch den EU-Abgeordneten und Katholiken Ewald Stadler

Am 20. Dezember 2012 hat der katholische EU-Abgeordnete Mag. Ewald Stadler Strafanzeige gegen die drei Täter wegen Störung einer Religionsübung (§ 189 Abs. 2 Z 1 StGB) eingebracht.

Wegen der obzitierten Spott-Aussage von Scheuba zum vormaligen St. Pöltener Bischof im zitierten „Kurier“-Gespräch wird in diesen Tagen eine Ergänzungsanzeige gegen Scheuba nachgereicht, „weil er [Scheuba, Anm.] mit seiner Aussage ‚eine gesetzlich zulässige Einrichtung‘ der Römisch-Katholischen Kirche herabwürdigt und verspottet“, so der Abgeordnete.

„Das muß auch für das Staatsfernsehen Konsequenzen haben“, forderte der in Niederösterreich lebende Europa-Politiker Stadler gegenüber gloria.tv „Gotteshäuser sind heilige Orte. Das müssen im besonderen staatliche Einrichtung wie der Rundfunk respektieren, der mit Zwangsgebühren auch von Katholiken finanziert werde.“

Anfang 2007 hatte in der Diözese Westminster Kardinal Cormac Murphy O'Connor, das geistliche Oberhaupt der Katholiken in England und Wales, angeblich unter Zustimmung von Kardinal William Levada, Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre in Rom, erstmals die Abhaltung von Messen unter besonderer Einladung von „lesbischen, schwulen, bisexuellen und Transgender-Katholiken (was immer auch das sein mag) zugelassen. Die erste deratige Abart einer Messe fand am 4. März 2008 statt.

„Offen bekundete Homosexualität ist eine Sünde, die die Kommunion unmöglich macht“, erklärt z.B. Bischof Simone Statizzi (Pistoia, Italien). Ob und wielange sie dafür in das Fegefeuer kommen, entscheidet Gott als der wahre Richter.

Diese vierzehntägigen Messen stießen von Anfang an auf den Widerstand von glaubenstreuen Katholiken, die deren Abhaltung stets mit Sühnegebeten vor der Kirche „begleiteten“.

Die „Öffnung“ der verpolitisierten britischen Staatskirche den Homosexuellen gegenüber hat eine Vielzahl Geistlicher und Gläubiger wieder zur Katholischen Kirche zurückgebracht.

Häufig wird pastorales Interesse an diesen Randgruppen der Gesellschaft als Begründung für derartige Werbe-Messen vorgeschoben. Nicht nur in London. 

Schwulenmessen in Wien

In Wien lädt Dompfarrer Anton Faber alljährlich am 14. Februar, dem Valentinstag, auch homosexuelle Paare zum „Gottesdienst für die Liebenden“ in den Wiener Stephansdom. Diese werden auch gesegnet – als Einzelpersonen, um nicht allzu offen in Konflikt mit der Katholischen Lehre zu geraten.

Hw. Anton Faber pflegt darüberhinaus eine perverse Vorliebe für den Orgien- und Mysterien-„Künstler“ Hermann Nitsch sowie den Kommunisten Alfred Hrdlicka und hat sich  in seiner Jugend bei den „Roten Falken“, der Jugenbewegung der antiklerikalen Sozialisten, politisch engagiert.

Ehe nur zwischen Mann und Frau

In seinem Schreiben vom 2. Jänner 2013 bekräftigt Erzbischof Nichols: „The moral teaching of the Church is that the proper use of our sexual faculty is within a marriage, between a man and a woman, open to the procreation and nurturing of new human life. As I stated in March 2012, this means ‘that many types of sexual activity, including same-sex sexual activity, are not consistent with the teaching of the Church. No individual, bishop, priest or lay-person, is in a position to change this teaching of the Church which we hold to be God-given.“

Sündenfall Stützenhofen

Hätte sich das bis zu Kardinal Schönborn durchgesprochen, wäre der Sündenfall Stützenhofen der Kirche erspart geblieben.

„Nec laudibus nec timore!“

Seliger Clemens August Kardinal von Galen, Wahlspruch

Es gelten die traditionellen katholischen Begriffsdefinitionen.

 
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